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Weniger Solarförderung ab August – warum Hausbesitzer trotzdem nicht in Panik geraten müssen

Zum 1. August sinkt die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen erneut. Die Kürzung fällt allerdings gering aus. Wichtiger für künftige Betreiber sind die Reformen, die in den kommenden Jahren auf die Solarförderung zukommen.

Photovoltaik (Foto: Silvia Kriens/Bessere Erde GmbH)

Wer seine Photovoltaikanlage ab dem 1. August in Betrieb nimmt, erhält etwas weniger Geld für Strom, den er ins öffentliche Netz einspeist. Die Bundesnetzagentur senkt die Vergütung turnusgemäß um rund ein Prozent. Für private Hausbesitzer dürfte der Unterschied allerdings kaum ins Gewicht fallen.

Für Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowattpeak (kWp) sinkt die Vergütung bei der Volleinspeisung von 12,34 auf 12,22 Cent je Kilowattstunde. Bei der Teileinspeisung, bei der ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird, reduziert sie sich von 7,78 auf 7,70 Cent.

Die neuen Sätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen. Die jeweils gültige Vergütung wird anschließend für 20 Jahre garantiert.

LeistungTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 Cent/kWh12,22 Cent/kWh
10 bis 40 kWp6,66 Cent/kWh10,25 Cent/kWh
40 bis 100 kWp5,45 Cent/kWh10,25 Cent/kWh

Der Eigenverbrauch wird immer wichtiger

Die Einspeisevergütung hat für private Solaranlagen längst nicht mehr dieselbe Bedeutung wie noch vor einigen Jahren. Wirtschaftlich entscheidend ist heute vor allem, möglichst viel des selbst erzeugten Stroms auch selbst zu verbrauchen. Jede Kilowattstunde, die nicht aus dem öffentlichen Netz bezogen werden muss, spart die deutlich höheren Stromkosten.

Wer zusätzlich einen Batteriespeicher nutzt, kann den Eigenverbrauch weiter erhöhen und macht sich unabhängiger von steigenden Strompreisen.

Die größere Änderung kommt erst 2027

Weitaus bedeutender als die jetzige Kürzung ist die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ursprünglich wollte die Bundesregierung die feste Einspeisevergütung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2027 vollständig streichen. Nach Kritik aus der Branche wurde der Entwurf jedoch überarbeitet.

Nach den aktuellen Plänen erhalten neu installierte Anlagen unter 50 Kilowatt zunächst noch für drei Jahre eine Übergangsvergütung, die rund einen Cent pro Kilowattstunde unter den regulären Sätzen liegt. Anschließend soll der eingespeiste Strom über die Direktvermarktung verkauft werden. Um den Übergang abzufedern, ist zeitlich befristet ein zusätzlicher Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.

Neue Regeln für die Netze

Mit der EEG-Novelle reagiert der Gesetzgeber auch auf ein wachsendes Problem: Immer häufiger produzieren Solaranlagen an sonnigen Tagen mehr Strom, als das Netz aufnehmen kann. Künftig sollen Betreiber deshalb einen größeren Teil ihres Solarstroms selbst verbrauchen oder zwischenspeichern.

Fallen an der Strombörse negative Preise an, wird für neu installierte Anlagen zeitweise keine Einspeisevergütung gezahlt. Diese Zeit geht allerdings nicht verloren: Der Förderzeitraum von insgesamt 20 Jahren verlängert sich entsprechend.

Außerdem gelten technische Vorgaben. Solaranlagen ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen ihre Leistung nur eingeschränkt ins Netz einspeisen. Erst wenn beide Systeme installiert sind, kann der Netzbetreiber die Einspeisung bei Bedarf steuern und die Begrenzung entfällt.

Betroffen sind ausschließlich Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. August 2026 neu in Betrieb genommen werden. Für bestehende Anlagen ändert sich nichts.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch?

Trotz der sinkenden Einspeisevergütung lautet die Antwort für die meisten Eigenheimbesitzer weiterhin: ja. Der wirtschaftliche Vorteil entsteht heute vor allem dadurch, selbst erzeugten Strom im eigenen Haushalt zu nutzen und dadurch weniger teuren Netzstrom einkaufen zu müssen. Die Vergütung für eingespeisten Strom bleibt ein zusätzlicher Ertrag – sie ist aber längst nicht mehr der wichtigste Grund für die Investition.