Die eigene Heizung zu modernisieren, war lange eine technische Entscheidung. Heute ist es auch eine rechtliche. Seit dem Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – bekannt geworden als „Heizungsgesetz“ – gelten Vorgaben für Heizsysteme mit dem Ziel, die Energiewende im Gebäudesektor voranzubringen.

Wer 2025 eine neue Heizung kauft, steht vor mehr als nur einer technischen Entscheidung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen fordern eine Umstellung auf erneuerbare Energien – und fördern diese zugleich finanziell. Eine Investition in die richtige Technik soll sich daher doppelt auszahlen: durch niedrigere Betriebskosten und langfristige Rechtssicherheit.
Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren, die individuelle Situation zu bewerten – und nicht zuletzt den künftigen Energiebedarf im Blick zu behalten.
Was schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor?
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat Anfang 2024 in einer vom damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis90/Grüne) überarbeiteten Fassung in Kraft. Es verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor schrittweise zu erhöhen. Der Gesetzgeber will damit einen wesentlichen Beitrag zur CO₂-Reduktion leisten, da Gebäude in Deutschland rund ein Drittel des Energieverbrauchs verursachen.
Konkret bedeutet das: Neue Heizungen müssen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – allerdings gestaffelt und mit Übergangsfristen.
Entscheidend ist dabei, ob das Gebäude neu gebaut oder bestehend ist und ob die Kommune bereits eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat.
Für wen gelten die neuen Regeln?
Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gilt nicht für jeden sofort. Die Übergangsregelungen sehen vor:
- In Neubaugebieten ist die 65-Prozent-Regel bereits verpflichtend.
- In Bestandsgebäuden greift die Regel beim Einbau einer neuen Heizung erst, wenn die jeweilige Kommune die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen hat. Für Großstädte ist das bis spätestens 2026 vorgesehen, für kleinere Gemeinden bis Mitte 2028, und auch nur, wenn die Heizung tatsächlich ausgetauscht wird.
- Vorher dürfen weiterhin herkömmliche Heizungen eingebaut werden, etwa Gas- oder Ölkessel – mit bestimmten Einschränkungen.
- Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionstüchtig sind und keine 30 Jahre alt sind (Ausnahmen gelten für Brennwert- und Niedertemperaturgeräte).
Wichtig: Der Einbau von reinen Ölheizungen oder Gasheizungen ist nicht verboten, sie sind jedoch nicht mehr förderfähig und müssen künftig bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen – etwa die Möglichkeit zur Umrüstung.
Worauf muss ich beim Kauf achten?
Wer eine neue Heizung anschafft, sollte folgende Punkte prüfen:
- Gebäudestatus: Neubau oder Bestand?
- Regionale Planung: Liegt bereits eine Wärmeplanung vor?
- Technische Gegebenheiten: Ist das Haus für Wärmepumpe geeignet (z. B. Fußbodenheizung, Dämmung)?
- Förderfähigkeit: Wird die Anlage staatlich bezuschusst?
- Laufende Betriebskosten: Nicht nur die Anschaffung zählt – auch Strom-, Wartungs- und Instandhaltungskosten müssen einkalkuliert werden.
- Zukunftssicherheit: Passt die Heizung zur erwarteten Lebensdauer des Hauses und den kommenden gesetzlichen Vorgaben?
Eine unabhängige Energieberatung ist empfehlenswert. Sie hilft dabei, geeignete Systeme zu finden und Förderanträge zu stellen.
Bis zu 70 Prozent Förderung möglich
Seit Anfang 2024 wird der Heizungstausch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu geregelt. Für klimafreundliche Heizungen erhalten Hauseigentümer eine Basisförderung von 30 Prozent für alle erneuerbaren Systeme – etwa eine Wärmepumpe oder Pelletheizung.
Zusätzlich können Boni beantragt werden:
- Klimabonus von 20 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, die eine fossile Heizung (Öl, Kohle, Nachtspeicherheizung oder eine über 20 Jahre alte Gasheizung) ersetzen
- 30 Prozent Einkommensbonus, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt
- Geschwindigkeitsbonus von 5 Prozent, wenn der Tausch vor 2028 erfolgt
- 5 Prozent Effizienzbonus für besonders sparsame Wärmepumpen oder 2.500 Euro Zuschuss für emissionsarme Biomasse-Heizungen
Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich – gedeckelt auf eine Investitionssumme von 30.000 Euro.
Bis Ende 2025 gelten die aktuellen Förderregelungen in ihrer vollen Höhe – bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten können übernommen werden. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Hausbank bei Krediten über die KfW.
Ob es im nächsten Jahr so weiter geht, ist unklar. Die schwarz-rote Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag an der Grundrichtung festhalten, aber ab 2026 Fördersätze senken und den Fokus mehr auf Technologieoffenheit und eine Steuerung durch CO₂-Preise legen.