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Defekte Heizung nach Stromausfall: Wer zahlt bei Platinen-Schaden?

Ein längerer Stromausfall endet nicht immer mit dem Wiedereinschalten des Lichts. In manchen Haushalten bleibt danach die Heizung kalt. Ursache ist häufig eine beschädigte Steuerplatine – ein sensibles Bauteil moderner Heizungsanlagen. Die Reparatur kann mehrere hundert Euro kosten. Doch wer trägt die Kosten, wenn der Schaden im Zusammenhang mit einem Netzausfall steht?

Moderne Gas- oder Öl-Brennwertgeräte, Wärmepumpen oder Hybridanlagen sind elektronisch gesteuert. Auf Platinen sitzen Steuer- und Regelmodule, die Brenner, Pumpen und Sicherheitseinrichtungen koordinieren. Spannungsschwankungen oder abrupte Netzwiederzuschaltungen können diese Elektronik beschädigen.

Nach einem längeren Stromausfall kann es beim Wiederhochfahren des Netzes zu Überspannungen kommen. Auch kurze Spannungsspitzen reichen aus, um empfindliche Bauteile zu zerstören. In der Folge bleibt das Gerät im Störmodus oder lässt sich nicht mehr starten. Der Austausch einer Platine kostet – je nach Hersteller – mehrere hundert Euro. Beträge um 600 Euro sind keine Seltenheit.

Haftung des Netzbetreibers

Grundsätzlich sind Netzbetreiber verpflichtet, eine sichere und stabile Stromversorgung zu gewährleisten. Kommt es infolge eines Stromausfalls oder einer Überspannung zu einem nachweisbaren Schaden, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Voraussetzung ist, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Netzausfall und dem Defekt plausibel belegt wird. Ein Fachbetrieb muss in der Regel bestätigen, dass die beschädigte Platine typischerweise durch Überspannung oder Netzstörungen ausfällt.

In vielen Fällen übernehmen die Stadtwerke oder deren Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten, sofern die Prüfung ergibt, dass der Schaden auf das Netzereignis zurückzuführen ist. Verbraucher müssen den Schaden zeitnah melden und Kostenvoranschlag sowie Rechnung einreichen.

Nachweis und Dokumentation

Entscheidend ist eine saubere Dokumentation. Datum und Uhrzeit des Stromausfalls sollten festgehalten werden. Hilfreich sind Mitteilungen des Netzbetreibers oder Berichte über regionale Ausfälle. Der Reparaturbetrieb sollte den Defekt möglichst konkret beschreiben, etwa als „Überspannungsschaden an der Steuerplatine“.

Ohne fachliche Bestätigung wird es schwierig, einen Zusammenhang herzustellen. Nicht jeder Elektronikschaden ist automatisch Folge eines Stromausfalls. Alter, Verschleiß oder andere technische Ursachen können ebenfalls eine Rolle spielen.

Absicherung durch eigene Versicherung

Unabhängig von der Haftung des Netzbetreibers kann auch die eigene Wohngebäude- oder Hausratversicherung relevant sein. Manche Policen decken Überspannungsschäden ab, andere nur bei nachweisbarem Blitzeinschlag. Ein Blick in die Vertragsbedingungen schafft Klarheit.

In Einfamilienhäusern kann zudem ein Überspannungsschutz im Sicherungskasten installiert werden. Er reduziert das Risiko von Schäden an Heizungen, Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik.

Technische Prävention

Moderne Heizungsanlagen sind zunehmend digitalisiert. Neben Effizienzgewinnen steigt damit auch die Abhängigkeit von stabiler Stromversorgung. Fachbetriebe empfehlen bei Neuinstallationen häufig zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere in Regionen mit instabiler Netzlage.

Ein Defekt an der Platine ist kein Bagatellschaden, sondern kann im Winter schnell zu einem Versorgungsproblem werden. Wenn der Netzbetreiber beziehungsweise dessen Versicherung die Reparaturkosten übernimmt, entlastet das den Eigentümer finanziell. Der Vorfall zeigt jedoch, wie sensibel die Haustechnik auf externe Störungen reagiert – und wie wichtig eine klare Klärung der Verantwortlichkeiten ist.