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Gasanschluss nach Heizungstausch: Zusatzkosten sorgen für Verunsicherung

Eigentümer, die in Tübingen ihre Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt haben, sehen sich teilweise mit zusätzlichen Kosten konfrontiert. Die Stadtwerke Tübingen verlangen für die endgültige Abtrennung eines nicht mehr genutzten Gasanschlusses eine Gebühr von 3.332 Euro. Betroffene Haushalte berichten, dass sie mit dieser Forderung nicht gerechnet hätten. Zuerst hatten die Stuttgarter Nachrichten darüber berichtet.

Eine Wärmepumpe sorgt für Wärme im Haus – und das besonders umweltfreundlich (Foto: STIEBEL ELTRON)

Nach Angaben der Stadtwerke erhalten Kunden nach dem Heizungstausch eine Übergangsfrist von 4 Jahren. Während dieser Zeit bleibt der Gasanschluss stillgelegt, ohne dass sofort Kosten für eine vollständige Trennung anfallen. Die Stadtwerke bezeichnen diese Phase als „Bedenkzeit“. Nach Ablauf der Frist sollen Eigentümer jedoch entscheiden, ob sie den Anschluss dauerhaft entfernen lassen. In diesem Fall fällt die genannte Pauschale an.

Begründung der Stadtwerke

Die Stadtwerke Tübingen verweisen auf Sicherheits- und Betriebspflichten. Auch stillgelegte Gasanschlüsse müssten regelmäßig überprüft werden. Diese Kontrollen seien aus sicherheitstechnischen Gründen vorgeschrieben und verursachten laufenden Aufwand. Zusätzlich berufen sich die Stadtwerke auf das Verursacherprinzip: Der Anschlussnehmer müsse die Kosten tragen, die durch die Trennung oder den weiteren Betrieb des Hausanschlusses entstehen.

„Die Herstellung oder Trennung eines Gas-Hausanschlusses ist mit einem nicht unerheblichen technischen und organisatorischen Aufwand verbunden“, erklärte eine Sprecherin. Die Kosten würden daher an die jeweiligen Eigentümer weitergegeben.

Rechtliche Unsicherheit durch aktuelles Urteil

Ob solche Entgelte rechtlich zulässig sind, ist allerdings nicht abschließend geklärt. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied am 5. Dezember 2025, dass Gebühren für die Trennung eines Gasanschlusses unter Umständen unzulässig sein können. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es in bestimmten Fällen an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, um Kunden für die Stilllegung oder Abtrennung ihres Anschlusses zur Kasse zu bitten.

Das Urteil hat Signalwirkung, entfaltet jedoch keine unmittelbare Bindung für andere Netzbetreiber oder Bundesländer. Entsprechend setzen viele Versorger ihre bisherige Praxis fort.

Große Unterschiede zwischen Netzbetreibern

Deutschlandweit zeigt sich ein sehr uneinheitliches Bild. Nach Recherchen des SWR reichen die Kosten für eine Abtrennung von Gasanschlüssen je nach Region und Netzbetreiber von 0 Euro bis zu rund 8.000 Euro. In anderen Fällen werden Pauschalen zwischen etwa 100 und 2.300 Euro erhoben.

Auch alternative Modelle sind verbreitet: In Weiden etwa veranschlagen die Stadtwerke rund 1.200 Euro für die vollständige Abtrennung. Viele Eigentümer entscheiden sich dort dafür, den Anschluss stillgelegt, aber nicht entfernt zu lassen. Allerdings fallen in diesem Fall jährliche Kosten für Kontrolle und Wartung an.

Entscheidung zwischen Einmalzahlung und laufenden Kosten

Für Hauseigentümer bedeutet die aktuelle Praxis, dass sie nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe vor einer zusätzlichen Entscheidung stehen: Entweder sie zahlen einmalig für die endgültige Trennung vom Gasnetz oder sie tragen dauerhaft die Kosten für einen inaktiven Anschluss. Welche Variante günstiger ist, hängt von den jeweiligen Gebührenmodellen der Netzbetreiber ab.

Die unterschiedlichen Regelungen und die offene Rechtslage sorgen bundesweit für Unsicherheit – insbesondere vor dem Hintergrund politisch gewünschter Heizungsumstellungen und des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern.