Die Umstellung von Gasheizungen auf erneuerbare Energien ist eines der größten Infrastrukturprojekte im deutschen Gebäudebestand. Für Millionen Eigentümer stellt sich die Frage, welche Fristen jetzt gelten – und wie lange die bestehende Heizung noch betrieben werden darf. Die Kombination aus Gebäudeenergiegesetz (GEG) und kommunaler Wärmeplanung schafft einen verbindlichen Rahmen, der jedoch stark von regionalen Entscheidungen abhängt. Der Weg zur klimafreundlichen Wärmeversorgung ist damit klar vorgezeichnet, bleibt für viele Haushalte aber komplex.

Ausstieg aus Öl und Gas bis 2045
Das GEG schreibt vor, dass Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen laufen, spätestens 2045 außer Betrieb gehen müssen. Für Neubauten gilt die Pflicht bereits seit 2024: Dort müssen neue Heizsysteme mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. In Bestandsgebäuden greifen die Vorgaben erst, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist – und diese Frist ist für Kommunen gesetzlich definiert. Großstädte müssen ihren Wärmeplan bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden bis Mitte 2028. Erst ab diesem Zeitpunkt entscheidet sich verbindlich, ob ein Gebäude künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll oder ob individuelle Lösungen erforderlich sind.
Übergangsregeln und Ausnahmen
Für Besitzer alter Gas- und Ölheizungen bleiben Übergangsfristen bestehen. Fällt eine Heizung irreparabel aus, darf noch einmal eine gebrauchte oder gemietete Gasheizung eingebaut werden – jedoch nur für maximal fünf Jahre. Ist ein Wärmenetz geplant, das aber noch nicht in Betrieb ist, kann die alte Heizung sogar bis zu zehn Jahre weiterlaufen, wenn ein künftiger Anschluss vertraglich zugesichert ist. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass Gasheizungen, die zwischen 2024 und Abschluss der Wärmeplanung installiert werden, ab 2029 schrittweise mit erneuerbaren Gasen betrieben werden müssen. Der Anteil steigt von 15 Prozent im Jahr 2029 auf 100 Prozent im Jahr 2045.
Unsichere Perspektive für H2-ready-Technik
Unter bestimmten Bedingungen bleiben Gasheizungen zulässig, wenn sie technisch auf den Einsatz von Wasserstoff ausgelegt sind. Viele Fachleute halten dieses Modell jedoch für wenig zukunftssicher, da Produktionskosten und Infrastruktur für grünen Wasserstoff noch Jahre entfernt sind. Damit bleibt unklar, ob Eigentümer langfristig tatsächlich kostengünstig mit Wasserstoff heizen können. Für Entscheidungsprozesse im Einfamilienhaus spielt daher meist eine Rolle, ob man sich dauerhaft von einem Versorger abhängig machen möchte oder auf eigene Systeme setzt.
Welche klimafreundlichen Alternativen möglich sind
Für die Wärmeerzeugung im Einfamilienhaus stehen mehrere Technologien zur Verfügung. Wärmepumpen gelten als zentrale Lösung und werden inzwischen auch in vielen Bestandsgebäuden verbaut. Holz- und Pelletheizungen bleiben möglich, benötigen allerdings zusätzliche Lagerflächen. Solaranlagen, Erdwärmesysteme oder Hybridlösungen, bei denen eine Wärmepumpe mit Solarthermie kombiniert wird, lassen sich ebenfalls einsetzen. Viele Städte setzen parallel den Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen fort. Diese Netze müssen bis Ende 2029 mindestens zur Hälfte mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was sie für viele Haushalte zu einer verlässlichen Option macht.
Förderung: Bis zu 70 Prozent Zuschuss
Der Heizungstausch bleibt kostspielig. Eine Wärmepumpe kostet schnell 25.000 bis 40.000 Euro, Holzheizungen liegen in ähnlichen Bereichen. Die Bundesregierung hat deshalb eine umfangreiche Förderarchitektur aufgesetzt. Die Zuschussförderung umfasst eine Grundförderung von 30 Prozent, die durch mehrere Boni ergänzt werden kann. Dazu zählen ein Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter fossiler Anlagen, ein einkommensabhängiger Zuschlag für Haushalte mit weniger als 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sowie ein Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen. Insgesamt kann der Fördersatz maximal 70 Prozent betragen, die Förderung gilt für selbst genutzte Einfamilienhäuser und muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.
Planungssicherheit bleibt entscheidend
Für viele Eigentümer hängt der Zeitpunkt des Heizungstauschs von der kommunalen Wärmeplanung ab. Erst wenn klar ist, ob ein Gebäude künftig an ein klimafreundliches Wärmenetz angeschlossen wird, lässt sich über Alternativen entscheiden. Wer frühzeitig umrüstet, profitiert von hohen Zuschüssen; wer wartet, muss die schrittweise steigenden Anforderungen für Gasheizungen beachten. Fest steht: Das Ende der fossilen Heizsysteme ist gesetzlich fixiert. Die Frage ist nur, wie schnell die Umstellung im Einzelfall erfolgen muss – und welche Option vor Ort am sinnvollsten ist.



