Hamburg verschärft seine Klimaschutzvorgaben für Bürger: Ab dem 1. Januar 2026 sind im gesamten Stadtgebiet fest installierte Stromdirektheizungen verboten. Damit geht die Hansestadt deutlich über die bundesweiten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinaus, das Stromheizungen bislang noch als mögliche Option vorsieht – zumindest dann, wenn sie mit 100 Prozent Ökostrom betrieben werden.
Das novellierte Klimaschutzgesetz Hamburgs sieht hingegen ein grundsätzliches Einbauverbot vor. Bereits 2020 wurde die Regelung in das Landesrecht aufgenommen, 2026 tritt sie nun verbindlich in Kraft. Als Ziel wird genannt, ineffiziente Heizsysteme aus dem Stadtgebiet zu verbannen und den Stromverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren.
Verbot betrifft zahlreiche Heizsysteme
Betroffen sind nicht nur klassische Elektroheizkörper, sondern eine ganze Reihe weiterer Gerätearten:
- Elektro-Konvektionsheizungen
- Elektro-Fußbodenheizungen
- Elektrospeicherheizungen (Nachtspeicherheizungen)
- Elektro-Zentralheizungen
- Infrarotheizungen
Lediglich in Ausnahmefällen darf eine Stromdirektheizung weiterhin installiert werden. Dies ist dann möglich, wenn keine andere Heizlösung technisch oder wirtschaftlich realisierbar ist – etwa in einzelnen Altbauten oder bei sehr begrenztem Platzangebot. Voraussetzung ist allerdings ein schriftlicher Nachweis, den Eigentümer mindestens 10 Jahre lang aufbewahren müssen.
Hoher Stromverbrauch und geringe Effizienz
Der Hintergrund des Verbots liegt in der geringen Effizienz von Stromdirektheizungen. Sie wandeln elektrische Energie direkt in Wärme um, ohne Umweltwärme zu nutzen – im Gegensatz zu Wärmepumpen, die etwa drei Viertel der erzeugten Wärme aus der Umgebung beziehen.
Dadurch liegt der Stromverbrauch einer Stromdirektheizung rund viermal höher als bei einer vergleichbaren Wärmepumpe. Das wirkt sich auf die Energiekosten aus und auf die CO₂-Bilanz. Trotz eines steigenden Anteils erneuerbarer Energien im Strommix verursachen viele Stromheizungen noch immer mehr Emissionen als moderne Gasbrennwertthermen.
Hohe Betriebskosten trotz niedriger Anschaffung
Ein Argument vieler Befürworter bleibt der Preis. Mit Anschaffungskosten zwischen 500 und 2.000 Euro sind Stromdirektheizungen deutlich günstiger als Wärmepumpen, deren Installation bis zu 30.000 Euro kosten kann.
Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale kann die laufende Stromrechnung allerdings durch eine Elektroheizung um das Fünf- bis Zehnfache steigen. Gerade in älteren Gebäuden mit hohem Wärmebedarf summieren sich die Mehrkosten schnell auf mehrere tausend Euro im Jahr.
Fördermittel, wie sie für Wärmepumpen oder Hybridlösungen bereitstehen, gibt es für Stromdirektheizungen in der Regel nicht. Und sie belasten das Stromnetz zusätzlich – insbesondere in Zeiten hoher Nachfrage.
Blick über die Grenzen
Auch außerhalb Deutschlands sind Stromheizungen auf dem Rückzug. In der Schweiz haben viele Kantone den Austausch alter Elektroheizungen längst gesetzlich festgelegt. Je nach Region müssen sie bis 2032 oder spätestens 2037 durch effizientere Systeme ersetzt werden. Einige Kantone verzichten zwar auf verbindliche Fristen, empfehlen Eigentümern aber ausdrücklich, frühzeitig umzurüsten.
Ähnliche Entwicklungen gibt es in Skandinavien, wo Stromdirektheizungen bereits vor Jahren aus Neubauten verbannt wurden. Stattdessen setzt man dort auf Wärmepumpen, Fernwärme und hybride Heizsysteme.
Volksentscheid über verschärften Klimaschutz
Mit dem Verbot treibt das rot-grün regierte Hamburg die Energiewende weiter voran. Die Hansestadt gehört zu den ersten Bundesländern, die Stromdirektheizungen gesetzlich ausschließen.
Am Sonntag (12.10.2025) steht ein Volksentscheid an, der aus dem Umfeld von „Fridays for future“ initiiert worden ist: Mit dem „Hamburger Zukunftsentscheid“ sollen die Bürger abstimmen, ob die Hansestadt schon 5 Jahre früher als geplant klimaneutral werden soll. Neben dem Heizungsverbot zählen dazu auch der Ausbau von Fernwärme, energetische Sanierungspflichten und strengere Anforderungen an Neubauten.
In einem Gutachten, über den das Magazin Stern berichtet, sei eine vorgezogene Klimaneutralität grundsätzlich erreichbar, allerdings nur unter erheblichen Kosten, Einschränkungen und eines Wohlstandsverlusts.


