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Netzentgelte und steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Wann sich Ermäßigungen lohnen

Wer eine Wärmepumpe, ein Elektroauto oder eine andere größere elektrische Anlage betreibt, kann unter bestimmten Bedingungen von reduzierten Netzentgelten profitieren. Grundlage ist § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Regelung betrifft sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ – also Geräte, bei denen der Netzbetreiber zeitweise die Leistungsaufnahme steuern darf.

Kreative Baureihe Option von Weber Haus (Foto: WeberHaus)

Was hinter der Regelung steckt

Das Stromnetz muss zu jeder Zeit ausgeglichen sein – Stromerzeugung und Verbrauch müssen sich die Waage halten, eine physikalische Regel. Mit der zunehmenden Zahl elektrischer Heizungen, Wärmepumpen und Ladepunkte für E-Autos steigt jedoch die Belastung der Verteilnetze. Um Überlastungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit § 14a EnWG einen Rahmen geschaffen, der es Netzbetreibern erlaubt, bestimmte Verbraucher zeitweise zu drosseln.

Im Gegenzug erhalten Betreiber solcher Anlagen finanzielle Vorteile, etwa in Form reduzierter Netzentgelte oder spezieller Stromtarife. Ziel ist es, das Stromnetz zu stabilisieren, ohne teuren Netzausbau in Spitzenzeiten zu erzwingen.

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Welche Geräte betroffen sind

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten elektrische Anlagen mit hohem Leistungsbedarf, die flexibel betrieben werden können. Dazu gehören:

  • Wärmepumpen zur Raumheizung oder Warmwasserbereitung
  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
  • Klimaanlagen und Speicherheizungen
  • in Einzelfällen auch Batteriespeicher oder größere Haushaltsgeräte mit separatem Zähler

Voraussetzung ist, dass die Anlage vom Netzbetreiber technisch angesteuert werden kann – etwa über einen Smart Meter oder ein spezielles Steuergerät. Damit kann der Netzbetreiber die Leistung kurzfristig reduzieren oder den Betrieb für begrenzte Zeit unterbrechen, wenn das Netz stark belastet ist.

Wie die Ermäßigung funktioniert

Im Gegenzug für die Steuerbarkeit gewährt der Netzbetreiber eine Ermäßigung auf das Netzentgelt, also auf den Preis, der für die Nutzung des Stromnetzes anfällt. Diesr Rabatt kann auf zwei Arten umgesetzt werden:

  1. Pauschaler Abschlag: Das Netzentgelt wird pro Kilowattstunde oder pauschal pro Jahr reduziert.
  2. Gesonderter Tarif: Betreiber erhalten einen günstigeren Stromtarif für die steuerbare Anlage, getrennt vom Haushaltsstrom.

Die genaue Ausgestaltung variiert je nach Netzbetreiber. In der Praxis liegen die Ermäßigungen häufig zwischen 100 und 200 Euro pro Jahr, können aber je nach Stromverbrauch deutlich höher ausfallen. Entscheidend ist, dass die Anlage technisch für den Zugriff vorbereitet und beim Netzbetreiber angemeldet ist.

Eingriff nur in Ausnahmefällen

Viele Verbraucher befürchten, dass der Netzbetreiber regelmäßig die Wärmepumpe oder Wallbox abschaltet. Die Regelung sieht vor, dass Eingriffe nur bei drohender Netzüberlastung erfolgen dürfen und zeitlich stark begrenzt sind. Zudem muss die Grundversorgung – etwa für Heizung oder Warmwasser – jederzeit gewährleistet bleiben.

Die Drosselung erfolgt meist über eine Reduktion der maximalen Leistung, nicht durch vollständiges Abschalten. Das bedeutet, dass die Geräte weiterhin arbeiten, nur mit leicht verringerter Leistung.

Voraussetzungen und Anmeldung

Wer von der Ermäßigung profitieren möchte, muss seine steuerbare Verbrauchseinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Voraussetzung ist ein separater Stromzähler oder ein intelligentes Messsystem, das den Verbrauch der Anlage erfassen kann. Der Installateur richtet die technische Schnittstelle ein, über die der Netzbetreiber bei Bedarf zugreifen kann.

Die Bundesnetzagentur hat verbindliche Vorgaben für das Verfahren erlassen. Seit 2024 gilt ein einheitlicher Rechtsrahmen, der die bisherigen freiwilligen Modelle ersetzt. Damit sollen bundesweit gleiche Bedingungen geschaffen und der Verwaltungsaufwand verringert werden.

Wirtschaftliche Bewertung

Ob sich die Teilnahme lohnt, hängt vom individuellen Verbrauch ab. Für Haushalte mit Wärmepumpe oder Elektroauto kann die Ermäßigung spürbar sein – insbesondere bei hohem Strombedarf. Bei kleinen Anlagen ist der finanzielle Vorteil dagegen begrenzt.

Auf lange Sicht könnten solche Modelle helfen, das Stromnetz flexibler zu gestalten. Wer seinen Verbrauch an die Netzsituation anpasst, trägt zur Stabilität bei und profitiert gleichzeitig von niedrigeren Kosten. Für viele Betreiber ist § 14a EnWG damit ein praxisnaher Einstieg in das Energiemanagement der Zukunft.