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Regierung plant Ende der festen Solarförderung ab 2027

Die Bundesregierung bereitet einen tiefgreifenden Umbau der Solarförderung vor. Nach Angaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll Anfang 2026 ein Gesetzesentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorliegen, der zum Jahreswechsel 2026/27 in Kraft treten soll. Die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen würde damit auslaufen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte eine solche Reform bereits im Herbst angekündigt. Sie begründete den Schritt mit der Notwendigkeit, das Fördersystem an den heutigen Strommarkt anzupassen und staatliche Belastungen zu reduzieren.

Photovoltaik-Anlage (Foto: RBS Elektrotechnik GmbH)

Vier Millionen Anlagen und steigende Kosten

Seit Jahren gilt die Einspeisevergütung als zentrale Säule des Ausbaus erneuerbarer Energien. Eigentümer erhalten über zwanzig Jahre eine garantierte Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom. Das Modell soll Planungssicherheit schaffen und Investitionen anregen – mit Erfolg: Über vier Millionen Solaranlagen speisen inzwischen in das deutsche Stromnetz ein. Gleichzeitig ist das Fördervolumen erheblich gestiegen. Bis 2022 finanzierten Stromverbraucher die Vergütungen über die EEG-Umlage. Mit der Abschaffung der Umlage während der Energiekrise gingen die Kosten vollständig auf den Bundeshaushalt über. Allein 2024 musste der Staat rund 18 Milliarden Euro an die Netzbetreiber überweisen. Das Wirtschaftsministerium sieht hierin eine langfristig nicht tragfähige Belastung.

Hinzu kommt, dass an sonnigen Tagen immer häufiger ein Überangebot entsteht. Viele Betreiber speisen konstant ein, unabhängig von Netzlast oder Börsenpreisen. Die feste Vergütung setzt keine Anreize, Strom zeitlich flexibel bereitzustellen oder Speicher einzubinden. Netzbetreiber müssen überschüssige Mengen zu niedrigen oder sogar negativen Preisen am Markt absetzen. Dieser Befund hat im Ministerium die Diskussion über ein marktnahes Fördersystem verstärkt.

Förderung künftig über Marktverträge und Differenzmodelle

Die künftige EEG-Struktur soll sich stärker an internationalen Modellen orientieren, die mit Marktpreisen arbeiten. Das Ministerium nennt vor allem zwei Instrumente. Zum einen sollen Betreiber langfristige Stromlieferverträge mit festen Konditionen abschließen können. Zum anderen sollen sogenannte Differenzverträge genutzt werden, die die Europäische Union für neue Fördersysteme empfiehlt.

Bei einem Contract for Difference wird ein garantierter Preis festgelegt. Liegt der Marktpreis darunter, gleicht der Staat die Differenz aus. Steigt der Preis hingegen über den Garantiewert, gibt der Betreiber den übersteigenden Anteil zurück. Das Modell soll Preisspitzen dämpfen und gleichzeitig die Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien sichern. Betreiber hätten zudem einen Anreiz, mit Hilfe von Batteriespeichern oder intelligenter Steuerung den erzeugten Strom zu Zeiten höherer Nachfrage einzuspeisen.

Das Ministerium hat sich nach eigenen Angaben noch nicht endgültig festgelegt. Möglich ist auch eine Kombination verschiedener Instrumente. Klar ist aber, dass die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 entfallen soll. Welche Übergangsfristen gelten und wie die Zuschlagsmechanismen künftig aussehen, soll der Gesetzentwurf Anfang 2026 klären.

Bestandsschutz für bestehende Solaranlagen

Für die Millionen bestehenden Anlagen ändert sich durch die Reform nichts. Sie behalten ihren Anspruch auf die bisherigen Vergütungen für die Restlaufzeit ihrer Förderung. Auch wer noch 2026 eine PV-Anlage installiert, erhält weiterhin feste Vergütungssätze über zwanzig Jahre. Eigentümer, die kurzfristig planen, könnten daher von einer Übergangsphase profitieren. Der Gesetzgeber rechnet damit, dass bis Ende 2026 noch viele Anlagen neu ans Netz gehen.

Für die Solarwirtschaft bleibt die Reform ein sensibler Einschnitt. Der Verband der Energiewirtschaft verweist darauf, dass ein stabiler Investitionsrahmen nötig sei, um den Ausbaupfad bis 2030 zu erreichen. Kritiker befürchten, dass kleinere Betreiber ohne garantierte Vergütung stärker auf volatile Börsenpreise angewiesen sind. Befürworter argumentieren hingegen, dass eine marktnahe Förderung notwendige Flexibilisierungseffekte schafft und die Netzkosten langfristig senkt.

Offene Fragen vor einem zentralen Umbau

Mit der Reform der Solarförderung steht ein Kernstück der deutschen Energiepolitik vor einer Neuausrichtung. Der Erfolg hängt davon ab, wie verlässlich die Rahmenbedingungen sind und wie schnell Speicher- und Steuerungstechnologien in der Breite ankommen. Die Bundesregierung will Anfang 2026 konkrete Antworten liefern. Klar ist bereits, dass der Solarausbau weitergehen soll – jedoch mit anderen Mechanismen und stärkerer Orientierung am Strommarkt. Wie stark sich dies auf Investitionsentscheidungen auswirkt, wird sich ab 2027 zeigen.