Mehr als 150.000 Kunden nutzen Speicher und Energiedienstleistungen der sonnen GmbH. Viele von ihnen haben mehrere Tausend Euro für eine Batterie ausgegeben, die den selbst erzeugten Solarstrom vom Dach auch abends und nachts verfügbar macht. Nun ist der Hersteller aus dem Allgäu insolvent. Am 22. Oktober 2026 stellte die Sonnen GmbH einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung. Für die Besitzer einer Sonnen-Batterie stellt sich damit die Frage, ob ihre Anlage weiterhin zuverlässig funktioniert, wer künftig Reparaturen übernimmt und was aus den langfristigen Herstellergarantien wird.

Ein unmittelbarer Ausfall der installierten Speicher ist durch die Insolvenz nicht zu erwarten. Nach den bislang bekannt gewordenen Plänen sollen das Bestandskundengeschäft und der Service fortgeführt werden. Ungewiss bleibt allerdings, ob Ersatzteile, Softwareupdates und Garantieleistungen auf Dauer im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen. Besonders aufmerksam müssen Kunden sein, deren Speicher noch nicht geliefert wurde oder die bereits eine größere Anzahlung geleistet haben.
Ein Vorzeigeunternehmen der Energiewende stürzt ab
Sonnen wurde 2010 gegründet und entwickelte sich zu einem der bekanntesten deutschen Hersteller intelligenter Batteriespeicher. Das Unternehmen gehörte zu den frühen Anbietern, die Solarbatterien nicht nur als technische Ergänzung einer Photovoltaikanlage betrachteten, sondern mit digitalen Dienstleistungen verknüpften.
Über die sogenannte SonnenCommunity und später über virtuelle Kraftwerke wurden zahlreiche Heimspeicher miteinander vernetzt. Die Batterien sollten dadurch nicht nur einzelne Haushalte versorgen, sondern auch zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.
2019 übernahm der britische Energiekonzern Shell den Hersteller. Die Übernahme galt damals als Zeichen dafür, dass dezentrale Stromspeicher zu einem wichtigen Geschäftsfeld der Energiewirtschaft werden könnten. Doch Sonnen schrieb über Jahre Verluste. Im August 2026 verkaufte Shell das Unternehmen an den Investor Tiven, der eine Sanierung anstrebte.
Nur zwei Monate später folgte der Insolvenzantrag. Nach Medienberichten waren die finanziellen Schwierigkeiten erheblich. Für die internationale Unternehmensgruppe wird für 2024 ein Umsatzrückgang von 443 auf 199 Millionen Euro und ein operativer Verlust von 189 Millionen Euro genannt. Die deutsche Sonnen GmbH wies für dasselbe Jahr einen Jahresfehlbetrag von rund 107 Millionen Euro aus.
Der Insolvenzantrag bedeutet noch nicht, dass das Unternehmen vollständig abgewickelt wird. Bei einer Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich im Amt und versucht unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters, den Betrieb zu sanieren. Welche Teile von Sonnen erhalten bleiben und welche geschlossen oder verkauft werden, ist noch offen.
Bereits installierte Speicher können weiterlaufen
Für Haushalte mit einer funktionierenden Sonnen-Batterie ändert sich durch den Insolvenzantrag zunächst nichts am technischen Betrieb. Der Speicher bleibt mit der Photovoltaikanlage und dem Hausstromnetz verbunden. Die Insolvenz des Herstellers führt nicht dazu, dass die Batterie automatisch abgeschaltet wird.
Auch die Sonnen-App und die digitalen Verwaltungsfunktionen sollen nach Angaben aus dem Fachhandel vorerst verfügbar bleiben. Kunden können damit weiterhin den Ladezustand ihres Speichers und den Stromverbrauch überwachen.
Langfristig hängt die Nutzbarkeit einzelner Funktionen allerdings davon ab, welche Softwaredienste Sonnen aufrechterhält. Moderne Stromspeicher sind teilweise mit Servern des Herstellers verbunden. Dort werden Daten verarbeitet, Betriebszustände überwacht oder Funktionen für die Teilnahme an virtuellen Kraftwerken gesteuert.
Fallen solche Dienste eines Tages weg, muss das nicht bedeuten, dass die Batterie keinen Strom mehr speichern kann. Je nach Modell können aber bestimmte Komfortfunktionen, Fernwartungsmöglichkeiten oder netzdienliche Anwendungen eingeschränkt werden.
Besitzer sollten deshalb jetzt ihre Vertragsunterlagen, Rechnungen, Garantiebedingungen und Wartungsnachweise sichern. Sinnvoll ist es außerdem, Modellbezeichnung, Seriennummer und den aktuellen technischen Zustand der Anlage zu dokumentieren. Ein vorsorglicher Austausch eines einwandfrei funktionierenden Speichers ist dagegen nicht erforderlich.
Was wird aus der zehnjährigen Garantie?
Für viele Sonnen-Kunden dürfte die Herstellergarantie zum größten Problem werden. Das Unternehmen gewährte für zahlreiche Batteriespeicher langfristige Garantien, bei bestimmten Modellen beispielsweise über zehn Jahre oder bis zu 10.000 Ladezyklen. Welche Zusagen tatsächlich gelten, hängt vom jeweiligen Produkt und den Vertragsbedingungen ab.
Dabei muss zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie unterschieden werden.
Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen grundsätzlich gegenüber dem Verkäufer beziehungsweise dem Unternehmen, das die Anlage vertraglich geliefert und installiert hat. Wer seinen Speicher bei einem unabhängigen Solarteur gekauft hat, sollte deshalb zunächst diesen Betrieb kontaktieren. Die Insolvenz des Herstellers beseitigt nicht automatisch die Ansprüche gegenüber einem weiterhin zahlungsfähigen Verkäufer.
Bei Photovoltaik- und Speicheranlagen können je nach Vertragsgestaltung und Einbausituation unterschiedliche Gewährleistungsfristen von regelmäßig zwei oder fünf Jahren gelten.
Anders verhält es sich mit der Herstellergarantie. Ist die insolvente Sonnen GmbH selbst Garantiegeber, bleibt die Zusage zwar rechtlich nicht einfach bedeutungslos. Ob sie künftig vollständig erfüllt werden kann, hängt jedoch vom Insolvenzverfahren und einer möglichen Fortführung oder Übernahme des Geschäfts ab.
Geldforderungen aus älteren Garantieansprüchen können zu Insolvenzforderungen werden. Dann erhalten Gläubiger unter Umständen nur einen Teil ihres Anspruchs zurück. Für Kunden ist deshalb entscheidend, ob ein Nachfolgeunternehmen die Garantien ausdrücklich übernimmt oder eine andere Absicherung besteht. Eine automatische Übernahme sämtlicher früherer Garantieverpflichtungen gibt es nicht.
Was passiert mit bereits bestellten Anlagen?
Besonders unsicher ist die Lage für Kunden, die einen Speicher bestellt, aber noch nicht erhalten haben. Hier kommt es darauf an, mit wem der Kaufvertrag geschlossen wurde.
Wurde die Anlage bei einem unabhängigen Installationsbetrieb bestellt, bleibt dieser grundsätzlich zur vereinbarten Lieferung und Installation verpflichtet. Kann er den vorgesehenen Sonnen-Speicher nicht mehr beschaffen, muss geklärt werden, ob ein gleichwertiges Ersatzprodukt infrage kommt oder der Vertrag rückabgewickelt werden kann. Ein anderes Fabrikat darf der Anbieter nicht in jedem Fall ohne Zustimmung des Kunden einbauen.
Schwieriger ist die Situation bei Verträgen, die unmittelbar mit der insolventen Sonnen GmbH geschlossen wurden. Der Insolvenzantrag allein beendet solche Verträge nicht. Ob noch offene Lieferungen tatsächlich ausgeführt werden, hängt jedoch vom weiteren Verfahren ab.
Hat ein Kunde bereits eine Anzahlung geleistet, ohne die bestellte Anlage zu erhalten, besteht ein besonderes finanzielles Risiko. Wird der Vertrag nicht mehr erfüllt und entsteht ein Rückzahlungsanspruch, kann dieser im Insolvenzverfahren lediglich als gewöhnliche Insolvenzforderung behandelt werden. Wie viel Geld zurückfließt, ist dann ungewiss.
Betroffene sollten daher keine zusätzlichen Vorauszahlungen leisten, ohne zuvor die vertragliche und insolvenzrechtliche Situation geklärt zu haben. Bereits überwiesene Beträge sollten durch Kontoauszüge und Rechnungen dokumentiert werden. Eine eigenmächtige Einstellung sämtlicher Zahlungen ist allerdings ebenfalls riskant, wenn vertragliche Verpflichtungen weiterbestehen.
Auch die Frage, ob einzelne bereits gelieferte Komponenten dem Kunden gehören, kann Bedeutung gewinnen. Hier kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen und den Stand der Lieferung an. Wer eine größere Anzahlung geleistet hat oder bei wem eine halbfertige Anlage steht, sollte sich rechtlich beraten lassen.
Sind Sonnen-Stromtarife und virtuelle Kraftwerke betroffen?
Sonnen verkauft nicht nur Batteriespeicher. Das Unternehmen bietet auch Stromtarife und Dienstleistungen an, bei denen Heimspeicher in ein virtuelles Kraftwerk eingebunden werden.
Für diese Angebote ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Gesellschaften der Unternehmensgruppe wichtig. Stromlieferverträge werden über die rechtlich eigenständige sonnen eServices GmbH abgewickelt. Nach den bisher vorliegenden Informationen ist sie nicht von dem Insolvenzantrag der Sonnen GmbH betroffen.
Daraus folgt, dass Kunden ihre Stromverträge nicht vorsorglich kündigen oder die vereinbarten Abschlagszahlungen einstellen sollten. Auch die Teilnahme an den vernetzten Speicherangeboten endet durch den Insolvenzantrag nicht automatisch.
Dennoch sind die Geschäftsbereiche technisch und wirtschaftlich miteinander verbunden. Welche Folgen eine mögliche Umstrukturierung für digitale Dienstleistungen oder die Abwicklung der virtuellen Kraftwerke hat, ist derzeit nicht abschließend geklärt.
Sollte ein Stromlieferant tatsächlich ausfallen, stehen Haushalte in Deutschland nicht plötzlich ohne Strom da. In diesem Fall greifen die gesetzlichen Regelungen zur Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Aus der Insolvenz des Batterieherstellers allein ergibt sich eine solche Situation derzeit aber nicht.
Warum mehrere Speicherhersteller in die Krise geraten
Die Insolvenz von Sonnen ist kein Einzelfall. Im September 2026 stellte auch der Konstanzer Heimspeicher- und Wechselrichterhersteller RCT Power einen Insolvenzantrag. Wenige Wochen später folgte die Varta Storage GmbH. Die EnBW-Tochter Senec hatte bereits im Juli angekündigt, das Neukundengeschäft einzustellen.
Das ist bemerkenswert, weil der Markt für Batteriespeicher keineswegs zusammengebrochen ist. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland nach einer Analyse von Forschern der RWTH Aachen und des Beratungsunternehmens P3 rund 550.000 neue Heimspeicher installiert. Sie verfügten zusammen über eine Kapazität von etwa 4,6 Gigawattstunden.
Die Krise betrifft damit weniger die grundsätzliche Nachfrage nach Stromspeichern als die wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen die Hersteller arbeiten.
Vor allem der Preiswettbewerb hat sich erheblich verschärft. Chinesische Anbieter können Batteriezellen, Speicher und Wechselrichter in großen Stückzahlen herstellen und teilweise deutlich günstiger anbieten als deutsche Wettbewerber. Besonders Unternehmen, die mit einer hochwertigen Ausstattung, eigenen Entwicklungen und umfangreichen Serviceleistungen höhere Preise rechtfertigen wollen, geraten dadurch unter Druck.
Gleichzeitig hat sich der Solarmarkt nach den außergewöhnlich starken Wachstumsjahren 2022 und 2023 verändert. Damals führte die Energiekrise zu einer hohen Nachfrage nach Photovoltaikanlagen und Speichern. Hersteller und Installationsbetriebe bauten Kapazitäten aus, stockten ihre Lager auf und investierten in neue Standorte.
Als sich die Nachfrage anschließend normalisierte und die Verkaufspreise sanken, mussten zahlreiche Unternehmen ihre Kalkulationen anpassen. Hohe Lagerbestände verloren an Wert, während Personal, Produktionsanlagen und internationale Vertriebsstrukturen weiterhin Geld kosteten.
Die Ursachen der einzelnen Insolvenzen sind allerdings unterschiedlich. Während bei Sonnen hohe Verluste und die Kosten der internationalen Expansion eine Rolle gespielt haben könnten, nennen andere Unternehmen unter anderem Finanzierungsprobleme, hohe Vorleistungen und schwierige Projektabläufe.
Hinzu kommen Veränderungen im Vertrieb. Solarteure entscheiden zunehmend darüber, welche Speichermarken sie ihren Kunden anbieten. Hersteller können sich deshalb nicht mehr allein auf ihre Bekanntheit verlassen. Preis, Lieferfähigkeit, einfache Installation und die Verfügbarkeit von Serviceleistungen werden wichtiger.
Der Fall Sonnen zeigt, wie schnell ein technologischer Vorsprung seinen wirtschaftlichen Wert verlieren kann. Das Unternehmen gehörte zu den Pionieren intelligenter Heimspeicher und vernetzter Energiedienstleistungen. Auf einem Markt mit zunehmendem Preiswettbewerb reichte diese Position offenbar nicht aus, um dauerhaft profitabel zu arbeiten.
Was Kunden jetzt beachten sollten
Für bestehende Kunden ist die Insolvenz zunächst kein Anlass zur Panik. Eine funktionierende Sonnen-Batterie muss nicht ersetzt werden, nur weil sich der Hersteller in einem Insolvenzverfahren befindet. Entscheidend ist vielmehr, ob der Speicher weiterhin zuverlässig arbeitet und welche Möglichkeiten für Wartung und Reparatur bestehen.
Wer bereits einen Defekt festgestellt hat, sollte diesen schriftlich dokumentieren und sich an seinen vertraglichen Verkäufer oder Installationsbetrieb wenden. Bei offenen Herstellergarantieansprüchen muss geklärt werden, welche Gesellschaft verantwortlich ist und wie die Ansprüche während des Insolvenzverfahrens behandelt werden.
Bei laufenden Bestellungen kommt es vor allem darauf an, weitere finanzielle Risiken zu vermeiden. Vertragspartner, Zahlungsstand und Liefertermin sollten genau geprüft werden, bevor neue Vereinbarungen getroffen oder weitere Beträge überwiesen werden.
Die kommenden Entscheidungen über Sonnen werden deshalb weit über die Zukunft des Produktionsstandorts Wildpoldsried hinausreichen. Für Tausende Haushalte ist ein Batteriespeicher eine Investition, die sich über viele Jahre rechnen soll. Sie sind nicht nur auf die technische Haltbarkeit der Geräte angewiesen, sondern auch auf verfügbare Ersatzteile, qualifizierte Fachbetriebe und eine langfristig funktionierende Software.
Ob Sonnen diese Leistungen dauerhaft selbst erbringen kann oder ein anderer Anbieter Teile des Geschäfts übernimmt, ist noch offen. Für die Kunden wird damit eine Frage zum Maßstab der Sanierung, die beim Verkauf eines Stromspeichers oft im Hintergrund steht: Wer sorgt dafür, dass die Technik auch in zehn Jahren noch funktioniert?



