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Auslaufmodell Kohleheizung

Kohleheizungen gibt es in Deutschland noch, sie sind aber ein Auslaufmodell und werden immer seltener genutzt.

Steinkohle schippen (Foto: Kora27/CC BY-SA 4.0)

Aktuelle Verbreitung

  • Kohleheizungen machen in Deutschland nur noch etwa 0,7 % des Marktes aus und sind damit kaum noch anzutreffen.
  • Schätzungen zufolge beziehen etwa 0,2 % aller Wohnungen in Deutschland ihre Wärme noch aus Kohleeinzelöfen, was bei rund 42,5 Millionen Wohnungen etwa 85.000 entspricht.

Noch vor wenigen Jahrzehnten war die Kohleheizung Standard in vielen Häusern. Sie stand für Unabhängigkeit, robuste Technik und den Geruch von Wärme, der sich im Winter durch ganze Straßenzüge zog. Heute aber gilt sie als Symbol einer überholten Energieära. Der Abschied von der Kohleheizung ist längst beschlossen – aus ökologischen, wirtschaftlichen und praktischen Gründen. Doch in manchen Altbauten glüht sie noch.

Vom Heizkeller zum Klimaproblem

Die klassische Kohleheizung basiert auf der Verbrennung von Steinkohle oder Braunkohlebriketts. Sie gilt als zuverlässig, aber extrem emissionsintensiv. Bei der Verbrennung entstehen nicht nur große Mengen CO₂, sondern auch Feinstaub, Schwefeldioxid und Rußpartikel. Besonders in dicht bebauten Gebieten tragen diese Emissionen erheblich zur Luftverschmutzung bei.

Deutschlandweit waren Kohleöfen bis in die 1980er-Jahre weit verbreitet. In vielen Städten gehörte der Kohlenkeller zum Alltag. Mit dem Ausbau zentraler Heizsysteme und der Einführung von Öl- und Gasheizungen begann ihr Rückzug. Heute heizen nur noch wenige Prozent der Haushalte mit Kohle – meist in älteren Mehrfamilienhäusern oder unsanierten Gebäuden.

Gesetzliche Vorgaben und Ausstiegsfristen

Die Energie- und Umweltgesetzgebung hat den Ausstieg längst eingeleitet. Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen alte Einzelöfen, die vor 2010 installiert wurden und hohe Schadstoffwerte aufweisen, nicht mehr betrieben werden. Für viele dieser Anlagen endete die Frist bereits 2024.

Auch Neubauten mit Kohleheizung sind faktisch ausgeschlossen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt sie nicht mehr, weil fossile Brennstoffe mit hohen CO₂-Emissionen nicht den Effizienzstandards entsprechen. Selbst in Bestandsgebäuden lohnt sich der Weiterbetrieb kaum – allein wegen der Beschaffung und Lagerung der Brennstoffe.

Wirtschaftlich kaum noch vertretbar

Neben den Umweltaspekten sprechen auch wirtschaftliche Gründe gegen die Kohleheizung. Die Preise für Brennstoffe sind in den letzten Jahren stark gestiegen, gleichzeitig sinkt die Verfügbarkeit. Viele Kohlehändler haben den Vertrieb eingestellt, und Lieferketten brechen zunehmend weg.

Hinzu kommt der hohe Arbeitsaufwand: Kohle muss gelagert, nachgelegt und regelmäßig entsorgt werden. Moderne Heizsysteme arbeiten dagegen automatisiert und sauber. Eine Umrüstung auf Gas-, Pellet- oder Wärmepumpentechnik senkt langfristig die Betriebskosten und steigert den Wohnkomfort erheblich.

Alternative Heizsysteme

Wer noch eine Kohleheizung betreibt, sollte den Umstieg frühzeitig planen. Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützen den Austausch alter Anlagen durch klimafreundliche Systeme. Wärmepumpen, Holzpelletheizungen oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz sind mögliche Alternativen.

Pelletheizungen bieten sich insbesondere in Gebäuden an, in denen bereits ein Schornstein vorhanden ist. Sie kombinieren die Vorteile eines festen Brennstoffs mit automatischer Beschickung und deutlich geringeren Emissionen. Wärmepumpen hingegen nutzen Umweltenergie und benötigen keinen Brennstoffvorrat – dafür jedoch Strom, idealerweise aus erneuerbaren Quellen.

Herausforderungen im Gebäudebestand

Gerade in älteren Gebäuden ist der Umstieg technisch anspruchsvoll. Platzverhältnisse, Heizkörperauslegung und Dämmstandard entscheiden darüber, welche Heiztechnik geeignet ist. Eine Energieberatung hilft, die wirtschaftlichste Lösung zu finden. In vielen Fällen lohnt sich der Austausch, weil neue Systeme effizienter arbeiten und staatlich gefördert werden.

Auch Vermieter sind gefordert: Spätestens wenn alte Kohleöfen stillgelegt werden müssen, ist eine Modernisierung unumgänglich. Wer zu lange wartet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Leerstände, weil die Wohnungen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Gesetzliche Lage und Zukunft

  • Der Einbau neuer Kohleheizungen ist durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 2024 stark eingeschränkt und ab 2026 praktisch verboten, außer in seltenen Ausnahmefällen.
  • Für Neubauten gilt seit 2024: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Bestehende Kohleheizungen dürfen weiter betrieben werden, solange sie die aktuellen Emissionsgrenzwerte einhalten und nicht älter als 30 Jahre sind. Ältere Anlagen müssen in der Regel ausgetauscht oder nachgerüstet werden.
  • Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) setzt strenge Feinstaub-Grenzwerte, die viele Altanlagen nicht mehr erfüllen können.

Betrieb und Förderung

  • Für reine Kohleheizungen als Zentralheizung gibt es keine staatliche Förderung mehr.
  • Kombikessel, die auch mit Holz oder anderen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden können, sind teilweise noch förderfähig, wenn der Fokus auf dem regenerativen Anteil liegt.
  • Der Betrieb alter Kohleheizungen wird durch steigende CO₂-Preise zunehmend unwirtschaftlich.

Kohleheizungen existieren noch, vor allem als Einzelöfen in Altbauten, sind aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Umweltauflagen und fehlender Förderung auf dem Rückzug. Der Trend geht klar zu klimafreundlicheren Heizsystemen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Bestehende Kohleheizungen dürfen noch genutzt werden, sofern sie die aktuellen Anforderungen erfüllen, ein Neueinbau ist jedoch praktisch nicht mehr möglich.