Bundeswirtschaftsministerin Reiche will die Förderung für die gasfreie Heizung ab 21. Juli eindampfen, schon ab Donnerstag gilt ein Antragsstopp.
Vom 9. Juli bis 20. Juli 2026 komme es zu einer Umstellungsphase für „notwendige technische Anpassungen“ bei der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt Bafa. Danach will die Bundesregierung die Förderung für Wärmepumpen und andere gasfreie Heizungen umbauen und zurückfahren. Dadurch sollen bis 2030 2,1 Milliarden Euro eingespart werden.
Den Plänen zufolge orientiert sich die Förderung künftig stärker am Einkommen und entlastet gezielt Familien durch einen Kinderzuschlag. Im Gegenzug läuft schrittweise der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus aus, der den schnellen Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Systeme unterstützt.
Bisher bekommen Eigentümer beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten, maximal 21.000 Euro. Diese förderfähigen Kosten will die Bundesregierung kontinuierlich absenken, dabei aber Haushalte mit geringem Einkommen stärker unterstützen.
So steigt für Eigentümer mit einem Einkommen von bis zu 30.000 Euro der Fördersatz von 30 auf 40 Prozent. Für Einkommen bis zu 50.000 Euro gibt es noch einen Bonus von zehn Prozent. Familien mit Kindern werden begünstigt, indem im Haushalt lebende, minderjährige Kinder einmalig das anzusetzende Einkommen reduzieren und damit die Fördersumme erhöhen.
Diese Änderungen sind bei der Heizungsförderung geplant:
Gestaffelter Einkommensbonus anhängig vom zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen:
- Einkommen bis 30.000 Euro –> Erhöhung auf 40 Prozent
- Einkommen 30.000 bis 40.000 Euro –> keine Veränderung, wie bisher 30 Prozent
- Einkommen bis 50.000 Euro –> NEU dabei, Einkommensbonus von 10 Prozent
Neu ist der Kinderzuschlag beim Einkommensbonus: im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro
Absenkung der förderfähigen Kosten für eine neue Heizung: Zum Start der neuen Förderbedingungen sinken die förderfähigen Kosten von jetzt 30.000 auf dann 28.000 Euro, danach alle 6 Monate um 750 Euro.
Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 20 Prozent ab Neustart um 4 Prozentpunkte alle 6 Monate
Streichung des Effizienzbonus für Wärmepumpen und des Emissionsminderungzuschlags für Biomasseheizungen.
Neu ist die Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen:
- Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Wärmepumpen wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde
- Ersatz alter EE-Anlagen von vor 2008: Halbierung der förderfähigen Kosten ab 2027



