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Wie steht es um das Heizungsgesetz?

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte lange um einen Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz gerungen. Der Koalitionsvertrag hatte vorgegeben, dass das sogenannte Heizungsgesetz abgeschafft wird.

Deutscher Bundestag (Foto: Bundestag/Thomas Trutschel / photothek)

Bereits kurz nach den Neuwahlen zum Bundestag, im April 2025, gab es erste Meldungen darüber, dass das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition abgeschafft werden soll. Das seit 2024 bestehende Gesetz (GEG) hatte zu großen Unsicherheiten bei Verbrauchern und Experten geführt. Besonders umstritten sind die 65-Prozent-Vorgabe erneuerbarer Energien, verpflichtende Beratungen und ein bürokratisches Regelwerk. Mit der Neufassung sollen zentrale Teil des von Robert Habeck (Grüne) ausgearbeiteten Gesetzes entfallen. Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen sollen in bestehenden Gebäuden ausdrücklich weiter zulässig bleiben.

Wann kommt das Gesetz?

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte lange um einen Kompromiss gerungen bis das neue Gebäudemodernisierungsgesetz am 11. Juni 2026 zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung stand. Auch dort führte die Novelle des Heizungsgesetzes zu heftigen Debatten.

Wie üblich im Gesetzgebungsverfahren wurde das Gesetz nach der Ersten Lesung zurück an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Gestern (Montag, 22. Juni 2026) fand dort die Anhörung von Experten statt. Am Ende erstellt der Wirtschaftsausschuss eine Abstimmungsempfehlung für die Bundestagsabgeordneten. Dann folgt die Zweite Lesung im Plenum des Bundestags. Sollten dann noch Änderungsanträge eine Mehrheit finden, werden diese eingearbeitet bis es kurz darauf zur Schlussabstimmung kommt (Dritte Lesung). 

Überraschender Vorstoß der Bundesländer

Ursprünglich war ein Inkrafttreten im Juli geplant. Wegen der hohen Komplexität, heftiger politischer Diskussionen und verfassungsrechtlicher Vorgaben zur Gründlichkeit parlamentarischer Beratungen gilt ein Beschluss vor der Sommerpause jedoch als unrealistisch. Experten rechnen mit der zweiten und dritten Lesung im Frühherbst 2026 sowie einem Inkrafttreten gegen Ende des Jahres.

Nach der Ersten Lesung ist eine Stellungnahme des Bundesrats, der zweiten Gesetzgebungskammer, obligatorisch: Hier überraschte die Länderkammer mit der Aussage, die Bundesländer sollen die Möglichkeit bekommen, eigene, strengere Regeln zu erlassen. Einzelne Länder könnten dann selbst entscheiden, ob sie Gas- und Ölheizungen ab einem bestimmten Zeitpunkt verbieten oder alte Anlagen früher stilllegen lassen. Auch die Beratungspflicht solle beibehalten werden.