Wer ein Haus im ländlichen Raum besitzt, kennt Flüssiggas oft als gängige Heizform – vor allem dort, wo kein Anschluss ans Erdgasnetz vorhanden ist. Doch mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem anstehenden Ausstieg aus fossilen Heizsystemen stellt sich vielen Eigentümern die Frage: Ist das Heizen mit Flüssiggas noch zeitgemäß – oder bald verboten?

Flüssiggas (LPG – Liquefied Petroleum Gas) besteht meist aus Propan oder einem Propan-Butan-Gemisch. Es wird in einem Tank außerhalb des Gebäudes gelagert und dort in flüssigem Zustand bei geringem Druck bevorratet. Über Rohrleitungen gelangt es zur Heiztherme im Haus, wo es wie Erdgas verbrannt wird.
Der Brennwert ist hoch, der Betrieb emissionsarm (verglichen mit Heizöl) und die Technik etabliert. Viele Flüssiggasanlagen arbeiten inzwischen auch mit Brennwerttechnik, was den Wirkungsgrad verbessert.
Wie teuer ist Heizen mit Flüssiggas?
Flüssiggas ist in der Anschaffung der Anlage vergleichsweise günstig – ein neuer Kessel samt Installation liegt meist bei 5.000 bis 8.000 Euro. Der Brennstoffpreis hingegen schwankt stark:
- Aktueller Durchschnitt (2024): 8–10 Cent pro kWh
- Damit liegt Flüssiggas teurer als Erdgas und meist auch über Wärmepumpe und Holzpellets.
Dazu kommen die Miete oder Wartung des Gastanks, es sei denn, der Tank wird gekauft.
Ist Flüssiggasheizen bald verboten?
Nein – aber es gibt klare Einschränkungen. Mit dem überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Reine Flüssiggasanlagen erfüllen diese Vorgabe nicht.
Allerdings gibt es Übergangsfristen und Ausnahmen:
- In bestehenden Gebäuden darf die Flüssiggasheizung weiter betrieben werden.
- Auch Reparaturen sind weiterhin erlaubt.
- Der Austausch defekter Heizungen ist übergangsweise möglich – teils bis 2028 oder länger, je nach Bundesland und kommunaler Wärmeplanung.
- Hybridlösungen, bei denen Flüssiggas mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert wird, können die 65 %-Regel erfüllen.
Was sind die Alternativen?
Langfristig empfiehlt sich der Umstieg auf:
- Wärmepumpe, insbesondere mit Fußbodenheizung und guter Dämmung
- Biomasseheizung (z. B. Holzpellets)
- Fernwärme, sofern verfügbar
- Hybridlösungen mit Solarthermie oder PV-Stromunterstützung
Für schlecht gedämmte Altbauten ohne Fernwärmeanschluss ist der Wechsel allerdings oft mit hohen Investitionen verbunden.
Eine Flüssiggasheizung darf auch künftig weiter betrieben werden, doch ihre Perspektive ist begrenzt. Die aktuellen Vorschriften setzen auf erneuerbare Energien – fossiles Flüssiggas passt nicht mehr ins Konzept der Wärmewende. Wer eine Bestandsanlage besitzt, kann sie zunächst weiter nutzen. Für Neubauten oder den Heizungswechsel ist allerdings eine vorausschauende Planung mit alternativen Energieträgern ratsam. Wer langfristig sparen und klimafreundlich wohnen will, kommt um die Modernisierung nicht herum.