Auch im kommenden Jahr bleibt der Umstieg auf eine Wärmepumpe finanziell attraktiv. Wer ab Januar 2026 eine neue Anlage einbaut, kann weiterhin mit hohen Zuschüssen vom Staat rechnen. Allerdings verschärfen sich die technischen Anforderungen – vor allem beim Lärmschutz.

Die Bundesregierung hat zwar eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes angekündigt, doch an der bestehenden Förderung ändert sich zunächst nichts. Nach Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gilt das bisherige Fördermodell auch 2026 fort. Wer eine förderfähige Wärmepumpe einbaut, kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten erstattet bekommen.
Förderstruktur bleibt unverändert
Die Zuschüsse setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- einer Grundförderung von 30 Prozent,
- einem Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, der bis 2028 gilt,
- zwei 5-Prozent-Boni für Geräte mit natürlichen Kältemitteln und für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen,
- sowie einem Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen.
Die Förderkriterien knüpfen an die Effizienz der Anlagen an. Moderne Wärmepumpen erfüllen diese Anforderungen in der Regel problemlos. Doch ein anderes Kriterium gewinnt an Bedeutung: die Lautstärke.
Ab 2026 gelten neue Lärmgrenzen
Ab Januar 2026 werden die Geräuschvorgaben für förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpen deutlich strenger. Bereits heute dürfen die Anlagen laut BAFA nur dann gefördert werden, wenn sie mindestens fünf Dezibel unter den gesetzlich erlaubten Grenzwerten liegen. Künftig müssen sie zehn Dezibel leiser sein.
Das Bundesamt formuliert es so: „Ab 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen gemäß EU-Verordnung Nr. 813/2013.“
Für die Praxis bedeutet das:
- Leistung unter 6 kW: gesetzlicher Grenzwert 65 dB, künftig förderfähig nur bis 55 dB
- Leistung zwischen 6 und 12 kW: Grenzwert 70 dB, künftig maximal 60 dB
- Leistung zwischen 12 und 30 kW: Grenzwert 78 dB, künftig maximal 68 dB
- Leistung zwischen 30 und 70 kW: Grenzwert 88 dB, künftig maximal 78 dB
Damit reagiert die Bundesregierung auf zunehmende Beschwerden über Lärmbelästigungen durch Außenaggregate. In dicht bebauten Wohngebieten kann die Schallemission entscheidend dafür sein, ob eine Anlage überhaupt genehmigt wird. Fachbetriebe raten dazu, die Schallwerte bereits bei der Planung zu prüfen. Die aktualisierte BAFA-Liste berücksichtigt die neuen Grenzwerte schon jetzt.
Förderung für leise und klimafreundliche Technik
Neben der Geräuschentwicklung spielt künftig auch das verwendete Kältemittel eine größere Rolle. Schon heute erhalten Anlagen mit natürlichen Kältemitteln einen Bonus von fünf Prozent. Ab 2028 sollen ausschließlich solche Geräte förderfähig sein.
Zu den anerkannten natürlichen Kältemitteln zählen:
- R290 (Propan)
- R600a (Isobutan)
- R1270 (Propen)
- R717 (Ammoniak)
- R718 (Wasser)
- R744 (Kohlendioxid)
Diese Stoffe gelten als deutlich klimafreundlicher als fluorierte Kältemittel, die in älteren Wärmepumpen zum Einsatz kamen. Hersteller haben darauf längst reagiert: Viele neue Modelle sind bereits auf Propan oder CO₂ umgestellt und erreichen dabei hohe Wirkungsgrade.
Weiterhin hohe Zuschüsse für den Heizungstausch
Die staatliche Förderung bleibt ein zentraler Hebel für die Wärmewende im Gebäudesektor. Sie soll Eigentümer motivieren, alte Öl- und Gasheizungen zu ersetzen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums beträgt die maximale Fördersumme 21.000 Euro pro Wohneinheit.
Das Programm ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wird. Aus demselben Fonds werden auch Zuschüsse für Dämmung, Fenstererneuerung und Solarthermieanlagen bezahlt.
Für Haushalte mit niedrigen Einkommen bietet der Einkommensbonus einen zusätzlichen Anreiz: Wer weniger als 40.000 Euro brutto im Jahr verdient, kann bei einem kompletten Heizungstausch bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten erstattet bekommen – eine der höchsten Förderquoten in Europa.
Ab 2028 neue Standards
Mit den strengeren Geräusch- und Kältemittelanforderungen ab 2026 beziehungsweise 2028 will die Bundesregierung den Markt weiter in Richtung nachhaltiger und emissionsarmer Technik lenken. Die Vorgaben sollen Innovationen fördern, aber auch Konflikte zwischen Nachbarn vermeiden helfen.
Für Bauherren und Sanierer gilt: Die Investition bleibt lohnend, doch die Auswahl geeigneter Geräte wird anspruchsvoller. Fachbetriebe sollten Kunden frühzeitig über die künftigen Kriterien informieren – und darauf achten, dass neue Anlagen nicht nur effizient, sondern auch leise und umweltverträglich sind.



