Startseite » Heizungssysteme » Förderung für Biogasanlagen wird fortgesetzt – aber mit Einschränkungen

Förderung für Biogasanlagen wird fortgesetzt – aber mit Einschränkungen

Die Förderung von Biogasanlagen bleibt bestehen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium nach Abstimmung mit den Ländern mit. Damit können Betreiber auch in den kommenden Jahren mit einer finanziellen Unterstützung rechnen.

Biogas: Drei Kühe können einen Haushalt ein Jahr mit Strom versorgen (Foto: Binowa GmbH/Fachverband Biogas e.V.)

In Biogasanlagen werden organische Reststoffe wie Gülle, Pflanzenabfälle oder eigens angebaute Energiepflanzen – meist Mais – in klimaneutrales Biomethan umgewandelt. Das Gas dient anschließend der Strom- und Wärmeerzeugung.

Wirtschaftliche Grundlage gesichert

Vor rund 20 Jahren hatten viele Landwirte in die Technologie investiert, um sich ein zusätzliches Einkommen zu sichern. Ohne die Förderung hätte sich der Betrieb vieler Anlagen jedoch kaum gelohnt, heißt es aus Branchenkreisen.

„Gerade für landwirtschaftliche Betriebe auf dem Land sind Biogasanlagen ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor“, erklärte das Energieministerium Sachsen-Anhalt. Dort trägt Biomasse mit einem Anteil von rund 21,7 Prozent zur gesamten erneuerbaren Stromproduktion bei – das entspricht etwa 3,1 Millionen Megawattstunden im Jahr 2024.

Skepsis im Bund – Kosten und Flächenverbrauch im Fokus

Im Bundeswirtschaftsministerium herrschte lange Zurückhaltung gegenüber der Technologie. Der Aufwand für Errichtung und Betrieb stehe in keinem günstigen Verhältnis zur Stromerzeugung über die Lebensdauer einer Anlage, hieß es aus Ministeriumskreisen.

Zudem ist Biostrom teurer als andere erneuerbare Energieformen: Während Strom aus Biomasse rund 18 Cent pro Kilowattstunde kostet, liegt der Preis für Windenergie bei etwa acht Cent, für Solarstrom sogar nur bei rund vier Cent.

Auch der Flächenverbrauch bleibt ein Kritikpunkt. Der Maisanbau ausschließlich für Biogasanlagen könne ökologisch problematisch sein, da er Monokulturen fördert und andere Kulturen verdrängt.

Biomasse als flexible Ergänzung

Künftig soll Biomasse vor allem dann genutzt werden, wenn Wind- und Solaranlagen nicht genug Strom liefern. „Die Zukunft der Bioenergie liegt in der Flexibilität“, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Biogasanlagen sollen verstärkt als steuerbare Reservekapazität dienen, um Versorgungslücken im Stromnetz auszugleichen.

Ab 2027 sollen die Fördersätze schrittweise sinken. Ziel sei es, die Technologie stärker in den Markt zu integrieren und den Fokus auf effiziente, netzstabilisierende Anlagen zu lenken.

Das umfasst das „Biomasse-Paket“

Das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben mit den Ländern und im Bundestag ein sogenanntes „Biomasse-Paket“ beschlossen, das vor allem für bestehende Anlagen die Förderung absichert und an neue Vorgaben anpasst. So wurde insbesondere für die Jahre 2025 und 2026 das Ausschreibungsvolumen erhöht und die Anschlussförderung von bisher zehn auf zwölf Jahre verlängert. Damit erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen weiter wirtschaftliche Anreize, flexibel Strom und Wärme bereitzustellen und in bessere Wärmenetze zu investieren.

Details zu den Förderbedingungen

  • Die Anschlussförderung bestehender Biogasanlagen wurde gezielt verlängert und mit höheren Flexibilitätszuschlägen versehen.
  • Das Ausschreibungsvolumen für Biomasse wurde auf rund 2,8 GW angehoben (insbesondere 2025/26), bei gleichzeitig neuen Anforderungen zur Systemintegration und bedarfsgerechten Nutzung.
  • Die Förderung wird an flexiblen, netzdienlichen Betrieb und die Anbindung an Wärmenetze geknüpft. Gerade für kleinere Anlagen gibt es weiterhin besondere Regelungen und Erleichterungen.
  • Die neue Regelung verlangt künftig, dass die Vergütung entfällt, sobald der Strompreis bei maximal 2 Cent pro Kilowattstunde oder darunter liegt – das ist eine Verschärfung gegenüber früheren Regelungen.

Perspektive für Eigentümer und Regionen

  • Für viele bestehende Betreiber lohnt sich der Weiterbetrieb bei Investitionen in Flexibilität oder Wärmenetze weiterhin wirtschaftlich.
  • Besonders ländliche Regionen profitieren, weil die Versorgungssicherheit für Wärme und die lokale Wertschöpfung erhalten bleiben.
  • Ab 2025 gelten neue Obergrenzen für Mais-Anteile in der Biogaserzeugung (sog. Maisdeckel), das fördert nachhaltigere Rohstoffnutzung.

Insgesamt bleibt die Biogasförderung also gesichert, aber künftig stärker auf Flexibilität, Bedarfsorientierung und Nachhaltigkeit ausgerichtet.