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Gasheizung 2025: Was Sie beim Kauf beachten müssen

Der Kauf einer neuen Gasheizung ist im Jahr 2025 nicht mehr so einfach wie früher. Verschärfte gesetzliche Vorgaben, Klimaziele und der politische Wunsch nach mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern verändern die Rahmenbedingungen deutlich.

Gasanschluss (Foto: VZ NRW/adpic)

Wer heute eine Gasheizung anschaffen möchte, sollte deshalb genau wissen, worauf er achten muss, welche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein müssen – und ob eine Förderung überhaupt noch möglich ist.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für neue Gasheizungen?

Seit Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die wichtigste Neuerung: Neue Heizungen in Wohngebäuden müssen künftig mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das betrifft auch Gasheizungen, allerdings mit bestimmten Ausnahmen und Übergangsregelungen.

Die entscheidende Frage für Eigentümer lautet daher: Welche Art von Gasheizung darf überhaupt noch installiert werden?

Die einfache Antwort: Gasheizungen sind weiterhin erlaubt, aber sie müssen klar definierte technische Anforderungen erfüllen. So darf ein neues Gerät in Wohngebäuden nur eingebaut werden, wenn es entweder:

  • als sogenannte „Hybridheizung“ gemeinsam mit erneuerbaren Energien betrieben wird (z. B. Gas kombiniert mit Solarthermie oder Wärmepumpe),
  • als „H2-ready“-Heizung ausgelegt ist, also technisch in der Lage ist, künftig mit klimaneutral erzeugtem Wasserstoff betrieben zu werden, oder
  • nur zur Überbrückung eingesetzt wird, wenn das Gebäude zeitnah (innerhalb von zehn Jahren) an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden soll.

Die beliebteste Lösung ist derzeit die Hybridlösung: eine moderne Gasbrennwerttherme kombiniert mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe. Diese Variante erfüllt die Anforderungen des GEG problemlos, da ein großer Teil des Wärmebedarfs regenerativ erzeugt wird.

Was bedeutet „H2-ready“ bei Gasheizungen?

Die sogenannten „H2-ready“-Geräte können künftig statt mit Erdgas auch mit Wasserstoff betrieben werden. Dabei ist wichtig, dass der Heizkessel bereits werkseitig dafür ausgelegt ist und bei Bedarf ohne große technische Eingriffe umgestellt werden kann.

Allerdings sind noch nicht überall Wasserstoffnetze verfügbar. Daher sollte man sich bei der zuständigen Kommune erkundigen, ob und wann eine Wasserstoffversorgung geplant ist. Falls das nicht der Fall ist, bietet eine Hybridlösung aus Gas und erneuerbarer Energie derzeit mehr Zukunftssicherheit.

Sind Gasheizungen 2025 noch förderfähig?

Mit der Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich die Förderung ab 2024 deutlich verändert. Reine Gasheizungen ohne erneuerbaren Anteil werden grundsätzlich nicht mehr gefördert.

Gefördert werden dagegen weiterhin hybride Systeme, bei denen der erneuerbare Anteil bei mindestens 65 Prozent liegt. Vor allem die Kombination mit Wärmepumpen oder Solarthermie wird bezuschusst – aktuell mit einem Fördersatz von 30 bis 40 Prozent der Investitionssumme, abhängig vom Anteil erneuerbarer Energie. Wichtig: Wer ein Hybridgerät installieren lässt, sollte unbedingt die Förderbedingungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beachten, da Anträge rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn gestellt werden müssen.

Worauf sollten Hausbesitzer achten?

Beim Kauf einer neuen Gasheizung gilt es, neben der gesetzlichen Konformität noch einige weitere Faktoren zu beachten:

  • Klären Sie mit Ihrer Kommune, ob eine kommunale Wärmeplanung bereits vorliegt. Sollte in naher Zukunft eine Fernwärmeversorgung geplant sein, könnte eine Gasheizung eventuell nicht die beste Wahl sein.
  • Prüfen Sie genau, ob Ihr Haus für die Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe geeignet ist. Eine unabhängige Energieberatung ist hier ratsam.
  • Beachten Sie die langfristigen Betriebskosten: Erdgaspreise sind volatil und könnten künftig steigen, insbesondere durch die geplante CO₂-Bepreisung.
  • Stellen Sie rechtzeitig einen Förderantrag. Nur wer die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt, erhält Zuschüsse.

Sind Gasheizungen langfristig zukunftsfähig?

Die Gasheizung 2025 ist technisch zwar weiterhin erlaubt, steht aber durch gesetzliche Vorgaben stark unter Druck. Wer heute in Gas investiert, sollte deshalb auf eine zukunftssichere Technik wie Hybrid- oder H2-ready-Heizungen setzen. Reine Erdgasheizungen ohne jede regenerative Komponente sind kaum noch zu empfehlen, da sie in wenigen Jahren möglicherweise unwirtschaftlich und schwer vermittelbar sind.

Hybridanlagen oder Anlagen, die für Wasserstoffbetrieb geeignet sind, bieten dagegen langfristige Perspektiven und erhalten den Wert der Immobilie. Der Gesetzgeber gibt eine klare Richtung vor: Der Anteil erneuerbarer Energien wird weiter steigen müssen.

Zukunftssicher planen lohnt sich

Eine Gasheizung im Jahr 2025 kann durchaus noch eine sinnvolle Investition sein – vorausgesetzt, sie erfüllt die aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Klar ist aber auch: Erneuerbare Energien werden die Zukunft des Heizens dominieren. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte daher genau planen und sicherstellen, dass die gewählte Technik die kommenden gesetzlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen meistert. Eine Hybridlösung oder eine „H2-ready“-Heizung kombiniert dabei Komfort, langfristige Sicherheit und die Chance auf attraktive Fördermittel.