Angesichts steigender Energiepreise und gesetzlicher Vorgaben zur Wärmewende suchen viele Hausbesitzer nach Heizsystemen, die nachhaltig, zuverlässig und zukunftssicher sind. Eine Lösung, die all diese Anforderungen vereinen kann, ist die Hybridheizung. Sie kombiniert mindestens zwei unterschiedliche Energiequellen und sorgt damit für Effizienz, Versorgungssicherheit und geringere Betriebskosten. Doch wann lohnt sich eine solche Anlage, welche Varianten gibt es – und was schreibt das Heizungsgesetz dazu vor?

Prinzip und Funktionsweise
Eine Hybridheizung nutzt zwei oder mehr Wärmeerzeuger, die sich gegenseitig ergänzen. Häufig ist das eine Kombination aus einer erneuerbaren Energiequelle und einem konventionellen System. Ziel ist es, die Vorteile beider Technologien zu verbinden: Die erneuerbare Energie deckt den Grundbedarf, während der zweite Wärmeerzeuger einspringt, wenn die Leistung nicht ausreicht – etwa an sehr kalten Tagen.
Ein zentrales Steuerungssystem wählt automatisch die effizienteste und günstigste Energiequelle aus. So kann etwa eine Wärmepumpe den größten Teil des Jahres arbeiten, während eine Gas- oder Pelletheizung nur bei Bedarf zugeschaltet wird.
Arten von Hybridheizungen
Hybridheizungen lassen sich nach der Kombination ihrer Energiequellen unterscheiden. Zu den gängigsten Varianten zählen:
- Wärmepumpe und Gasheizung: Der Klassiker unter den Hybridlösungen. Die Wärmepumpe nutzt Umweltenergie aus Luft, Erde oder Wasser und deckt den Großteil des Wärmebedarfs ab. An besonders kalten Tagen übernimmt die Gastherme. Diese Kombination ist effizient und für viele Bestandsgebäude geeignet.
- Wärmepumpe und Ölheizung: Ähnlich aufgebaut, allerdings zunehmend selten, da Ölheizungen langfristig auslaufen. Für Bestandsanlagen kann die Kombination eine Übergangslösung darstellen.
- Wärmepumpe und Solarthermie: Hier unterstützen Solarkollektoren die Warmwasserbereitung und entlasten die Wärmepumpe. Diese Variante arbeitet nahezu vollständig mit erneuerbaren Energien.
- Pelletheizung und Solarthermie: Besonders klimafreundlich, da beide Systeme auf regenerative Energiequellen setzen. Ideal für Haushalte mit höherem Wärmebedarf.
- Gasheizung und Photovoltaik: Eine indirekte Hybridlösung, bei der Solarstrom für den Betrieb einer elektrischen Wärmepumpe oder die Steuerung der Heizungsanlage genutzt wird.
Vorteile und Grenzen
Der größte Vorteil einer Hybridheizung liegt in ihrer Flexibilität. Sie kann je nach Außentemperatur, Energiepreis und Bedarf zwischen den Wärmeerzeugern wechseln. Das erhöht die Versorgungssicherheit und reduziert Abhängigkeiten von einem einzelnen Energieträger.
Zudem lassen sich viele bestehende Heizsysteme relativ einfach zu einer Hybridlösung erweitern, etwa durch Nachrüsten einer Wärmepumpe oder Solarthermieanlage.
Allerdings sind die Anschaffungskosten höher als bei einer Einzelheizung. Zudem erfordert die Technik eine aufwendigere Steuerung und fachgerechte Planung, damit die Systeme optimal zusammenarbeiten.
Kosten einer Hybridheizung
Die Preise variieren je nach Kombination und Gebäudetyp. Grobe Richtwerte:
- Wärmepumpe und Gasheizung: ab 15.000 bis 25.000 Euro
- Wärmepumpe und Solarthermie: rund 20.000 bis 30.000 Euro
- Pelletheizung mit Solarthermie: 25.000 bis 35.000 Euro
Förderungen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können die Kosten deutlich senken. Je nach Anteil erneuerbarer Energien sind Zuschüsse von bis zu 30 oder 40 Prozent möglich. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird.
Die laufenden Kosten hängen stark von der Energiekombination und der Dämmung des Gebäudes ab. In der Regel sinken sie langfristig, da der Anteil erneuerbarer Energie höher ist.
Was das Heizungsgesetz vorsieht
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich Heizungsgesetz, fördert ausdrücklich hybride Heizsysteme, wenn sie einen hohen Anteil erneuerbarer Energie nutzen. Ab 2026 müssen in Neubauten Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden. Hybridheizungen gelten dann als zulässig, sofern sie diesen Anteil erreichen – etwa durch die Kombination aus Gasheizung und Wärmepumpe oder Solarthermie.
Für Bestandsgebäude gilt keine sofortige Pflicht, bestehende Heizsysteme auszutauschen. Wer jedoch modernisiert, kann mit einer Hybridlösung die gesetzlichen Anforderungen langfristig erfüllen. Besonders wichtig: Gas- oder Ölheizungen dürfen nur noch installiert werden, wenn sie technisch in ein hybrides System eingebunden werden können.
Zukunftsperspektive
Hybridheizungen gelten als Brückentechnologie auf dem Weg zur vollständigen Nutzung erneuerbarer Energien. Sie verbinden bewährte Heiztechnik mit moderner Umwelttechnologie und bieten Spielraum, um sich an künftige Entwicklungen des Energiemarkts anzupassen.
Langfristig werden die rein fossilen Komponenten zunehmend an Bedeutung verlieren, während Wärmepumpen, Biomasse und Solarenergie den Hauptanteil übernehmen. Wer heute auf ein hybrides System setzt, investiert daher in eine Lösung, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich zukunftsfähig ist.
Schrittweiser Umstieg
Hybridheizungen kombinieren unterschiedliche Energiequellen und bieten damit eine flexible, sichere und effiziente Lösung für die Wärmeversorgung. Sie ermöglichen den schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energien, ohne vollständig auf fossile Systeme verzichten zu müssen.
Auch wenn die Anschaffungskosten höher sind, gleichen sich diese über Förderungen und niedrigere Betriebskosten oft aus. Das Heizungsgesetz begünstigt hybride Anlagen ausdrücklich – besonders dann, wenn sie den Anteil erneuerbarer Energie von 65 Prozent erreichen. Damit sind Hybridheizungen vor allem für Bestandsgebäude eine sinnvolle, zukunftssichere Option auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung.



