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Niedertemperaturheizungen: Wie lange dürfen sie weiterlaufen?

Viele Hausbesitzer fragen sich, ob ihre Niedertemperaturheizung angesichts neuer Klimavorgaben und des Gebäudeenergiegesetzes noch zukunftsfähig ist. Denn während alte Konstanttemperaturkessel längst nicht mehr betrieben werden dürfen, arbeiten viele Niedertemperaturanlagen noch zuverlässig – teils seit Jahrzehnten. Doch wie lange ist das erlaubt, und wann ist eine Modernisierung unumgänglich?

Der Unterschied zu alten Heizkesseln

Niedertemperaturheizungen waren in den 1980er- und 1990er-Jahren der technische Standard. Im Gegensatz zu älteren Konstanttemperaturkesseln passen sie ihre Vorlauftemperatur automatisch an den Wärmebedarf an. Dadurch arbeiten sie deutlich effizienter, weil sie das Wasser nur so stark erhitzen, wie es für die aktuelle Außentemperatur erforderlich ist.

Anders als Brennwertkessel nutzen sie allerdings die Kondensationswärme der Abgase nicht vollständig. Ein Teil der Energie entweicht weiterhin ungenutzt über den Schornstein. Trotzdem sind viele dieser Anlagen robust und langlebig, weshalb sie in unzähligen Bestandsgebäuden noch im Einsatz sind.

Gesetzliche Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass alte Heizkessel nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden müssen – allerdings nur, wenn es sich um Konstanttemperaturkessel handelt. Für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gilt diese Pflicht nicht.

Das bedeutet: Eine Niedertemperaturheizung darf weiter betrieben werden, solange sie technisch funktioniert und den Sicherheitsanforderungen entspricht. Weder das GEG noch die Energieeinsparverordnung sehen ein generelles Betriebsverbot vor. Erst wenn gravierende Mängel auftreten oder der Kessel nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben ist, sollte eine Erneuerung in Betracht gezogen werden.

Keine Austauschpflicht – aber sinkende Effizienz

Auch wenn der Weiterbetrieb erlaubt ist, gelten Niedertemperaturheizungen heute als veraltet. Ihr Wirkungsgrad liegt meist zwischen 85 und 92 Prozent, während moderne Brennwertsysteme über 98 Prozent erreichen. Der Unterschied macht sich bei den Energiekosten deutlich bemerkbar.

Zudem arbeitet eine Niedertemperaturheizung meist mit höheren Vorlauftemperaturen, was sie weniger kompatibel mit neuen Technologien wie Wärmepumpen oder Fußbodenheizungen macht. Wer sein Haus langfristig energieeffizient aufstellen möchte, wird um eine Modernisierung kaum herumkommen.

Wirtschaftlichkeit und Betriebskosten

In vielen Fällen lohnt sich der Austausch schon aus wirtschaftlicher Sicht. Ein moderner Brennwertkessel oder eine Wärmepumpe reduziert nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch die CO₂-Abgabe, die auf fossile Brennstoffe erhoben wird.

Wer seine Niedertemperaturheizung weiterhin betreiben möchte, sollte auf regelmäßige Wartung achten und prüfen lassen, ob eine Optimierung – etwa durch hydraulischen Abgleich oder neue Regeltechnik – möglich ist. Kleine Maßnahmen können die Effizienz spürbar verbessern, auch ohne sofortigen Komplettaustausch.

Fördermöglichkeiten beim Austausch

Wird eine alte Niedertemperaturheizung durch ein modernes, klimafreundliches System ersetzt, greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderfähig sind Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz. Der Zuschuss kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Auch Gas-Brennwertkessel sind noch zulässig, wenn sie „H₂-ready“ sind – also später mit Wasserstoff betrieben werden können. Damit bleibt Eigentümern ein gewisser Spielraum, um ihre Heizung schrittweise an künftige Anforderungen anzupassen.

Wann der Austausch sinnvoll ist

Ein sofortiger Austausch ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber aus technischer und wirtschaftlicher Sicht oft sinnvoll. Spätestens wenn Ersatzteile knapp werden, die Wartungskosten steigen oder die Effizienz deutlich nachlässt, sollte über eine Modernisierung nachgedacht werden.

Besonders in älteren Gebäuden kann der Umstieg auf Brennwerttechnik oder eine Wärmepumpe den Energieverbrauch um bis zu 30 Prozent senken. Zudem verbessert eine neue Anlage die Einstufung im Energieausweis – ein wichtiger Faktor beim Immobilienwert.

Keine Austauschpflicht

Niedertemperaturheizungen dürfen auch weiterhin betrieben werden, solange sie sicher und funktionsfähig sind. Eine gesetzliche Austauschpflicht besteht nicht. Dennoch lohnt sich der Blick nach vorn: Die Technik gilt als überholt, die Effizienz ist begrenzt, und der Betrieb wird durch steigende Energiepreise zunehmend teurer. Wer frühzeitig modernisiert, profitiert von Förderungen, niedrigeren Kosten und einem besseren Energiestandard. Damit wird aus der freiwilligen Entscheidung zur Sanierung eine vorausschauende Investition in die Zukunftsfähigkeit des eigenen Hauses.