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Wärmepumpe: Welcher Abstand zum Nachbarn ist Pflicht?

Wie jedes Heizsystem erzeugt auch eine Wärmepumpe Betriebsgeräusche. Das gilt vor allem für die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die ihre Wärmeenergie aus der Umgebungsluft bezieht. Doch wie laut wird eine Wärmepumpe wirklich und welche Abstände zu Nachbarn müssen eingehalten werden?

Wir haben Antworten auf diese und andere Fragen.

Welche Standorte bieten sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe an?

Luft-Wasser-Wärmepumpen lassen sich vergleichsweise flexibel und ohne großen Installationsaufwand aufstellen. Somit sind unterschiedliche Standorte möglich. Wie genau die Aufstellung erfolgt, hängt von der Bauart der Wärmepumpe ab:

Monoblock-Wärmepumpen: Im Gehäuse dieser Wärmepumpen sind alle für die Wärmeerzeugung relevanten Bauteile untergebracht. Entsprechend lassen sich diese Wärmepumpen im Haus oder außerhalb des Gebäudes aufstellen. Wird die Monoblock-Wärmepumpe innen aufgestellt, müssen die Räume entsprechend schallisoliert werden. Darüber hinaus sind Luftkanäle notwendig, um die Außenluft von draußen anzusaugen. Üblicherweise werden Luft-Wasser-Wärmepumpen in Monoblock-Bauweise außen aufgestellt. Von dort leitet das Gerät die erzeugte Wärme über ein isoliertes Leitungssystem nach innen.

Split-Wärmepumpen: Diese Wärmepumpen bestehen aus zwei Einheiten. Eine Einheit für den Außenbereich beinhaltet den Ventilator, den Verdichter und Wärmetauscher. In der Regel wird die Außeneinheit direkt an der Außenwand montiert. Innen wird die Einheit mit dem Verflüssiger, der Umwälzpumpe und der Heizungssteuerung aufgestellt.

In welchem Abstand darf eine Wärmepumpe zum Nachbargrundstück aufgestellt werden?

Aktuell gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand für Wärmepumpen. Allgemein werden drei Meter als Richtwert genutzt.

Mögliche Vorgaben liefern die Bauordnungen der Bundesländer. Dort wird zwar nicht explizit von Abständen bei Wärmepumpen geschrieben. Jedoch werden erforderliche Abstände von baulichen Anlagen zu Grundstücksgrenzen vorgegeben. Und dieser Abstand liegt in den meisten Gemeinden bei drei Metern. Allerdings können einzelne Gemeinden Sonderregelungen treffen und diese Abstände verkürzen oder vergrößern.

Manche Hausbesitzer versuchen zu argumentieren, dass Wärmepumpen per se nicht als bauliche Anlage betrachtet werden können. Allerdings gibt es Gerichtsurteile, die Wärmepumpen als bauliche Anlagen und somit auch einen Mindestabstand von drei Metern bestätigt haben. Andere Gerichte haben wiederum dagegen entschieden. Aus diesem Grund gibt es aktuell keine eindeutige Rechtslage, welche Abstandsregelungen bei Wärmepumpen reguliert.

Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Lautstärke von Wärmepumpen

Der Abstand von der Wärmepumpe zum Nachbargrundstück ist zwar nicht eindeutig in Metern definiert. Dennoch liefert das Bundes-Immissionsschutzgesetz eindeutige Vorgaben zur Lärmentwicklung.

Maßgeblich ist hier die Ergänzung durch die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz TA Lärm. Auch wenn es vor der Inbetriebnahme einer Wärmepumpe keine schalltechnische Abnahme gibt, kann die TA Lärm im Streitfall herangezogen werden.

Die TA Lärm soll die Umgebung vor „schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche“ schützen. Es geht dabei nicht um die Geräusche, die eine Anlage am Aufstellort erzeugt, sondern um den Schalldruck, der bei den Nachbarn entsteht. Relevant ist hier der Punkt, der am stärksten von der Geräuschentwicklung beeinträchtigt ist. In Streitfällen wird deshalb die Geräuschentwicklung rund einen halben Meter von dem Raum entfernt gemessen, wo das Geräusch am intensivsten wahrgenommen wird.

Grenzwerte laut TA Lärm

GebietMax. Lautstärke tagsüber (6–22 Uhr)Max. Lautstärke nachts (22–6 Uhr)
Kurgebiete, Krankenhäuser45 dB(A)35 dB(A)
Wohngebiet ohne Gewerbe50 dB(A)35 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet55 dB(A)40 dB(A)
Mischgebiet60 dB(A)45 dB(A)
Städtisches Gebiet63 dB(A)45 dB(A)
Gewerbegebiet65 dB(A)50 dB(A)
Industriegebiet70 dB(A)70 dB(A)

So finden Sie die Lautstärke der Wärmepumpe auf dem Nachbargrundstück heraus

Viele Hausbesitzer wählen eine Wärmepumpe auch nach ihrer Lautstärke aus. Dabei kommt oftmals die einfache Regel „je leiser das Gerät, desto geringer der Abstand“ zur Anwendung. Allerdings greift diese einfache Regel nicht immer. Denn welche Lautstärke letztlich wirklich beim Nachbarn ankommt, hängt nicht allein vom Gerät, sondern auch von der Umgebung ab.

Eine gute Hilfe ist der Schallrechner vom Bundesverband Wärmepumpe. Er berücksichtigt unter anderem die Art der Geräusche (tiefer Brummton, Pfeifen) sowie die Objekte, auf die der Schall trifft (z. B. Hauswände oder Fassaden).

Beispielhafte Richtwerte

Schallpegel beim Nachbarn [dB(A)]Abstand im MischgebietAbstand im allg. WohngebietAbstand im reinen Wohngebiet
48< 3,0 m< 3,0 m3,0 m
51< 3,0 m< 3,0 m4,5 m
54< 3,0 m3,4 m6,7 m
57< 3,0 m5,2 m9,7 m
603,9 m7,6 m13,9 m
635,9 m10,9 m19,7 m

Welche Maßnahmen können die Lärmbelastung durch eine Wärmepumpe noch reduzieren?

  • Wählen Sie einen Standort möglichst weit entfernt von geräuschsensiblen Bereichen (z. B. Schlafzimmer).
  • Vermeiden Sie nahe stehende Reflexionsflächen (Hauswand, Glasfassade, Vordach).
  • Stellen Sie die Wärmepumpe auf einen ebenen, festen Untergrund mit schwingungsdämpfender Matte.
  • Bauen Sie ggf. ein schalldämmendes Gehäuse („Einhausung“).
  • Pflanzen Sie Sträucher zur natürlichen Schallminderung.

Fazit: Schallschutz fängt mit der Wahl des richtigen Abstands an

Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen die gesetzlichen Emissionsgrenzen einhalten. Doch diese gelten am Gerät selbst – entscheidend ist aber der Schalldruck beim Nachbarn. Wer sorgfältig plant, den richtigen Standort wählt und ggf. Schallschutzmaßnahmen umsetzt, kann Konflikte vermeiden und den Betrieb der Wärmepumpe auch in Wohngebieten problemlos ermöglichen.

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