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Wärmepumpen: Heizkostenabrechnung wird Pflicht in Mehrfamilienhäusern ab Oktober 2025

Bislang war die Sache einfach – und für viele Mieter ungerecht: Wurde ein Mehrfamilienhaus mit einer zentralen Wärmepumpe beheizt, durften Vermieter die Heizkosten pauschal oder nach Wohnfläche abrechnen. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung war laut Heizkostenverordnung nicht erforderlich. Doch damit ist ab dem 30. September 2025 endgültig Schluss.

Dann endet die Übergangsfrist, die der Gesetzgeber für die Nachrüstung entsprechender Messtechnik eingeräumt hat. Für viele Hauseigentümer bedeutet das Handlungsbedarf, für Mieter hingegen mehr Fairness.

Hintergrund: Der Sonderstatus für Wärmepumpen

Zentrale Wärmepumpen galten bislang nicht als „verbrauchsabhängig erfassbar“ – ein Umstand, der ursprünglich technischen und wirtschaftlichen Gründen geschuldet war. In vielen Bestandsgebäuden war die Nachrüstung mit Wärmemengenzählern oder funkfähigen Heizkostenverteilern aufwendig, teuer oder schlicht nicht praktikabel. Stattdessen wurde häufig pauschal abgerechnet – etwa nach Quadratmetern Wohnfläche. Wer sparsam heizte, zahlte mit. Wer verschwenderisch war, hatte keine finanziellen Nachteile zu befürchten.

Neuer Standard: Verbrauchsgenaue Erfassung wird Pflicht

Mit der Novelle der Heizkostenverordnung, die im Zuge der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt wurde, wird das nun geändert. Ab dem 1. Oktober 2025 müssen alle zentralen Heizsysteme – auch Wärmepumpen – mit geeigneten Zählern ausgestattet sein, die den tatsächlichen Wärmeverbrauch je Wohneinheit messen. Nur so kann eine faire Verteilung der Heizkosten erfolgen.

Für Vermieter bedeutet das: Sie müssen rechtzeitig geeignete Messtechnik nachrüsten lassen, falls diese bislang fehlt. Infrage kommen unter anderem Wärmemengenzähler oder moderne Heizkostenverteiler mit Funkübertragung. Ist die Installation technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, muss das begründet und dokumentiert werden. Solche Ausnahmen dürften aber künftig die Ausnahme bleiben.

Gerechtigkeit für Mieter – und ein Anreiz zum Sparen

Die verbrauchsabhängige Abrechnung soll nicht nur für mehr Gerechtigkeit sorgen, sondern auch einen bewussteren Umgang mit Heizenergie fördern. Wer weniger verbraucht, zahlt künftig auch weniger. Gerade in Zeiten hoher Energiepreise ein wichtiger Anreiz. Studien zeigen: Allein durch transparente Abrechnung können Heizverbräuche im Durchschnitt um 10 bis 15 Prozent gesenkt werden.

Zudem profitieren Mieter künftig von mehr Kontrolle: Moderne Messtechnik erlaubt in vielen Fällen sogar die monatliche Information über den eigenen Verbrauch – etwa über Apps oder Kundenportale. So können Haushalte ihre Heizgewohnheiten gezielt anpassen und Kosten sparen.

Was passiert, wenn nicht umgerüstet wird?

Vermieter, die bis zur Frist keine Verbrauchszähler nachgerüstet haben, riskieren rechtliche Konsequenzen. Zum einen dürfen sie die Heizkosten dann nicht mehr pauschal abrechnen, zum anderen drohen Rückforderungen durch Mieter, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Standard nicht eingehalten wird. Auch können Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Für Eigentümergemeinschaften in WEGs empfiehlt es sich daher, rechtzeitig Beschlüsse zur Nachrüstung zu fassen – idealerweise bereits im laufenden Jahr. Je nach Gebäudestruktur und Technik kann die Planung und Umsetzung mehrere Monate dauern.