Wärmepumpen gelten als zentrale Technologie der Wärmewende. Sie nutzen Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Wasser und können Gebäude effizient und klimafreundlich beheizen. Doch der Umstieg ist mit Investitionskosten verbunden – hier greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie unterstützt Hausbesitzer finanziell beim Einbau moderner Heiztechnik. Welche Konditionen gelten, hängt von der Art der Wärmepumpe, der Immobilie und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Ziel der Förderung
Mit der BEG will die Bundesregierung die energetische Sanierung des Gebäudebestands beschleunigen. Wärmepumpen spielen dabei eine Schlüsselrolle, da sie fossile Heizsysteme langfristig ersetzen können. Die Förderung soll den Umstieg erleichtern und die höheren Anschaffungskosten abfedern. Zuständig für die Abwicklung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Förderfähig sind sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, wobei für Sanierungen höhere Fördersätze gelten. Seit 2024 erfolgt die Förderung über die neu strukturierte BEG EM (Einzelmaßnahmen). Sie ersetzt frühere Programme und bündelt alle Zuschüsse für Heiztechnik und Gebäudeeffizienz.
Förderfähige Wärmepumpenarten
Grundsätzlich werden drei Haupttypen gefördert:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: Sie entziehen der Außenluft Wärme und sind vergleichsweise einfach zu installieren.
- Sole-Wasser-Wärmepumpen: Sie nutzen Erdwärme über Sonden oder Kollektoren und erreichen besonders hohe Effizienzwerte.
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen: Sie gewinnen Energie aus Grundwasser, sind aber genehmigungspflichtig und technisch aufwendiger.
Auch Hybridsysteme – etwa Kombinationen aus Wärmepumpe und Gasbrennwertkessel – können förderfähig sein, sofern die Wärmepumpe den Hauptanteil der Heizlast übernimmt. Wichtig ist in allen Fällen die Effizienzkennzahl (Jahresarbeitszahl), die nachweist, dass das System dauerhaft energiesparend arbeitet.
Förderhöhe und Bonusregelungen
Die BEG sieht eine Grundförderung für Wärmepumpen von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten vor. Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Satz steigen:
- Klimabonus für den Austausch alter Heizungen: Wer eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt, erhält zusätzlich 10 Prozent.
- Klimabonus bei Gasheizungen älter als 20 Jahre: Weitere 10 Prozent Förderung sind möglich.
- Innovationsbonus: Für besonders effiziente Systeme, etwa mit natürlichen Kältemitteln oder Erdsonden, kann ein Zuschlag von bis zu 5 Prozent gewährt werden.
Damit sind Zuschüsse von bis zu 40 Prozent möglich. Förderfähig sind alle Kosten rund um die Wärmepumpe – also Anschaffung, Installation, Erdbohrungen, Pufferspeicher und die Einbindung in bestehende Heizsysteme.
Für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen ist zusätzlich ein Einkommensbonus vorgesehen. Er kann weitere 30 Prozent Zuschuss bringen, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Voraussetzungen und Antragstellung
Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe auf einer BAFA-Liste förderfähiger Geräte steht. Nur diese Modelle erfüllen die technischen Mindestanforderungen. Zudem muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Erst danach darf der Auftrag an ein Fachunternehmen erteilt werden.
Gefördert wird ausschließlich der Einbau durch zertifizierte Fachbetriebe. Eigenleistungen sind nicht anrechenbar. Nach Abschluss des Projekts müssen Nachweise über Installation, technische Daten und Inbetriebnahme eingereicht werden, damit die Förderung ausgezahlt werden kann.
Für größere Projekte oder Kombinationen mit Dämmmaßnahmen kann die Förderung auch mit Krediten der KfW kombiniert werden. Wichtig ist, dass die Programme sauber voneinander abgegrenzt werden, um Doppelförderung zu vermeiden.
Bedeutung für Eigentümer und Klimaziele
Die BEG-Förderung soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Wärmequellen in Deutschland deutlich zu erhöhen. Der Gebäudesektor ist nach wie vor einer der größten CO₂-Verursacher – der Umstieg auf Wärmepumpen gilt als entscheidender Hebel.
Für Eigentümer ist die Förderung ein Anreiz, alte Heizungen früher zu ersetzen und langfristig Energiekosten zu senken. Zwar bleiben die Investitionskosten hoch, doch die Zuschüsse verkürzen die Amortisationszeit erheblich.
Experten empfehlen, die Planung frühzeitig mit einem Energieberater abzustimmen. So lassen sich Fördermittel optimal kombinieren und technische Anforderungen sicher erfüllen.
Wärmepumpen sind damit nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch ein Beispiel dafür, wie gezielte Förderung die Energiewende im Wohnbereich konkret voranbringt – Schritt für Schritt, Haus für Haus.



