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Wie bekomme ich Wärmestrom – und wann lohnt sich das?

Wärmestrom ist ein spezieller Stromtarif, der für Heizsysteme mit Strombezug angeboten wird – etwa für Wärmepumpen, Nachtspeicheröfen oder Direktheizungen. Anders als Haushaltsstrom unterliegt er gesonderten Bedingungen. Wer einen solchen Tarif nutzen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen – und die Unterschiede genau kennen.

Wärmestrom – auch Heizstrom oder Heiztarif genannt – ist Strom, der ausschließlich für die Wärmeversorgung eines Gebäudes oder einer Wohnung verwendet wird. Typische Anwendungen sind:

  • Wärmepumpen (Luft, Wasser, Sole)
  • Elektro-Fußbodenheizungen
  • Nachtspeicherheizungen
  • Infrarotheizungen oder Direktheizgeräte

Der Strom fließt dabei meist über einen separaten Zähler und wird vom Netzbetreiber zu anderen Zeiten oder Preisen geliefert als Haushaltsstrom. Besonders verbreitet sind sogenannte „unterbrechbare Tarife“: Der Netzbetreiber kann die Stromzufuhr zeitweise sperren – in der Regel für maximal zwei Stunden am Stück und höchstens dreimal täglich. Das ist möglich, weil viele Heizsysteme über Pufferspeicher verfügen, die kurzfristige Pausen ausgleichen können.

Voraussetzungen für den Bezug von Wärmestrom

Um Wärmestrom nutzen zu können, müssen technische und vertragliche Bedingungen erfüllt sein:

  1. Getrennter Stromzähler: Wärmestrom muss separat gemessen werden, also unabhängig vom allgemeinen Haushaltsstrom. Das erfordert einen zweiten Zählerplatz im Stromkasten – häufig als Doppeltarifzähler (HT/NT) oder eigenständiger Heizstromzähler.
  2. Anmeldung beim Netzbetreiber: Die Nutzung von Heizstrom muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. In Neubauten wird dies meist über den Elektriker abgewickelt, bei Bestandsgebäuden erfolgt die Umrüstung über den Fachbetrieb.
  3. Zugelassenes Heizsystem: Nicht jedes Heizgerät darf über einen Wärmestromtarif betrieben werden. Klassische Elektroboiler oder Durchlauferhitzer zählen nicht dazu – nur Heizsysteme mit ausreichend Regelung und Pufferspeicherung sind zulässig.
  4. Vertrag mit Stromanbieter: Nicht jeder Anbieter bietet Heizstromtarife an. Verbraucher müssen gezielt nach Anbietern suchen, die Wärmestrom liefern – teilweise ist der Grundversorger vor Ort der einzige Anbieter.

Wie finde ich einen Anbieter?

Im Gegensatz zu Haushaltsstrom gibt es für Wärmestrom deutlich weniger Anbieter. Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 bieten eigene Kategorien für Heizstromtarife, allerdings nicht flächendeckend. Besonders in ländlichen Gebieten oder bei älteren Netzen kann die Auswahl begrenzt sein.

Empfehlenswert ist der Kontakt zum örtlichen Grundversorger – häufig sind dies Stadtwerke oder regionale Energieversorger. Diese bieten meist zumindest einen Basis-Heizstromtarif an, teils mit Doppeltarifregelung (Haupttarif/Niedertarif, also Tag/Nacht).

Lohnt sich Wärmestrom finanziell?

Wärmestromtarife sind in der Regel günstiger als Haushaltsstrom – teils deutlich. Während Haushaltsstrom 2024 im bundesweiten Durchschnitt rund 30 bis 35 Cent pro Kilowattstunde kostet, liegen Wärmestromtarife je nach Region bei 20 bis 28 Cent/kWh. Doch: Der tatsächliche Vorteil hängt vom Heizverhalten, dem Wirkungsgrad der Anlage und der Verfügbarkeit günstiger Tarife ab.

Vor allem bei Wärmepumpen lohnt sich Wärmestrom in Verbindung mit einer modernen Steuerung und Pufferspeichern. Wichtig bleibt die Jahresarbeitszahl (JAZ): Je effizienter die Wärmepumpe arbeitet, desto geringer ist der Strombedarf – und desto stärker profitieren Verbraucher vom günstigen Heizstromtarif.

Besonderheit: Netzsteuerbare Verbrauchseinrichtungen

Mit dem neuen §14a EnWG werden sogenannte netzsteuerbare Verbrauchseinrichtungen – etwa Wärmepumpen oder Wallboxen – besonders berücksichtigt. Netzbetreiber dürfen bei Überlastungen temporär eingreifen und Stromzufuhr drosseln. Im Gegenzug erhalten Kunden reduzierte Netzentgelte oder Sondertarife.