Zu den derzeitigen Preisen müssen Immobilienbesitzer mit rund 30.000 bis 45.000 Euro für den Einbau einer Wärmepumpe rechnen.
Die Kosten sind damit etwa doppelt so hoch wie für eine Öl- oder Gasheizung. Förderungen vom Staat sollen diese Mehrkosten aber zu einem großen Teil kompensieren. Geplant sind verschiedene Arten von Zuschüssen, die ab dem 1. Januar 2024 beantragt werden können.
- Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der Investitionskosten.
- Wer seine alte Heizung bis einschließlich 2028 gegen eine klimafreundliche Heizung (mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien) tauscht, bekommt außendem einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Nach 2028 sinkt der Bonus alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte.
- Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt, können noch einen weiteren Zuschuss von 30 Prozent beantragen.
- Insgesamt liegt der Höchstfördersatz bei 70 Prozent der Kosten.
- Bezuschusst wird maximal eine Investitionssumme von 30.000 Euro.
Voraussetzungen für eine Förderung sind: Es handelt sich um eine selbstgenutzte Immobilie und beim Wechsel einer Gasheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein. Laut Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen bleibt die geplante Förderung hinter den bisherigen Fördermöglichkeiten zurück.
Die Fördermaßnahmen werden voraussichtlich nicht mit dem Heizungsgesetz dem Bundestag vorgelegt – Änderungen sind noch möglich.