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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Überblick und Fördersätze

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt seit 2021 sämtliche staatlichen Zuschüsse und Kredite für die energetische Sanierung und den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ziel ist es, die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor schnell und effektiv zu senken, indem private Eigentümer, Vermieter und Kommunen gleichermaßen gefördert werden.

Energiewende mit Viessmann Wärmepumpe und badenova Beratung (Quelle: Viessmann Climate Solutions)

BEG auf einen Blick

  • Träger: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Programme:
    • BEG WG (Wohngebäude): Zuschüsse für Modernisierung und Neubau
    • BEG NWG (Nichtwohngebäude): Zuschüsse für Gewerbe und kommunale Gebäude
    • BEG EM (Einzelmaßnahmen): Kreditzuschüsse und Tilgungszuschüsse über KfW
  • Start: Januar 2021, fortlaufend angepasst
  • Zielgruppen: private Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  1. Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus (EH)
  2. Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Heizung, Lüftung und Solar­technologien
  3. Neubau als Effizienzhaus
  4. System­technik wie Wärmepumpen, Biomassekessel, Brennstoffzellenanlagen

Fördersätze der BEG WG (Wohngebäude)

Effizienzhaus-Sanierung (Investitionszuschüsse über BAFA):

Effizienzhaus-StandardZuschuss in % des förderfähigen Investitions- betragsBonus (Wohngebäude-Kombi) in %
EH 40 (iA)40 %+ 5 %
EH 4035 %+ 5 %
EH 5530 %+ 5 %
EH 7025 %+ 5 %
EH 8520 %+ 5 %
  • Wohngebäude-Kombi: zusätzlicher Bonus bei Kombination von mindestens zwei Sanierungsmaßnahmen (z. B. Fassade + Heizung).
  • Heizungstauschbonus: + 10 % beim Umstieg auf eine erneuerbare Wärme­versorgung (Wärmepumpe, Biomasse).

Einzelmaßnahmen (BAFA-Zuschüsse):

MaßnahmeBasis-Zuschuss in %Zusätzlicher Heizungstauschbonus
Außendämmung20 %+ 5 %
Fenster/Türen20 %+ 5 %
Lüftungsanlage30 %+ 5 %
Solarthermie30 %
Biomassekessel30 %
Wärmepumpe35 %

Fördersätze der BEG EM (Einzelmaßnahmen über KfW)

  • Tilgungszuschüsse statt Zuschüsse:
    • Wärmepumpe: 30 % Tilgungszuschuss
    • Biomasse: 35 %
    • Hybrid-Systeme: bis 40 %
  • Kreditkonditionen: Effektivzins ab 0,78 % (Stand Mitte 2025)

Voraussetzungen und Antragstellung

  1. Vorhabenscheck: Vor Förderantrag unbedingt Energieberater*in einbinden.
  2. Antrag:
    • BAFA-Antrag vor Beginn der Sanierungs­arbeiten (BEG WG und Einzel­maßnahmen)
    • KfW-Antrag nach Auftragserteilung, vor Auszahlung (BEG EM)
  3. Nachweislieferung: Rechnungen, Fachunternehmererklärungen, Energie­ausweis.
  4. Fristen: BAFA-Bewilligung ist bindend; Fördermittel meist innerhalb von sechs Monaten auszuzahlen.

Die BEG bündelt ein breites Spektrum an Förder­angeboten, die je nach Maßnahme und Ziel bis zu 45 % Zuschuss oder 40 % Tilgungszuschuss ermöglichen. Besonders attraktiv ist die Kombination mehrerer Maßnahmen zum Effizienzhaus-Standard. Für private Hauseigentümer und Investoren empfiehlt sich eine frühzeitige Planung mit einem zertifizierten Energieberater, um die optimalen Förderszenarien zu nutzen und Zeit- und Kostenrisiken zu vermeiden.