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EU will Gas- und Ölheizungen vollständig abschaffen

Die Europäische Union treibt die Energiewende im Gebäudebereich weiter voran. Mit einem am 30. Juni 2025 veröffentlichten Hinweisblatt konkretisiert die EU-Kommission, wie fossile Heizsysteme künftig ersetzt werden sollen – sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand.

Fossile Brennstoffe sollen vollständig ersetzt werden

Künftig gelten alle Heizkessel, die im Jahr 2040 noch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, als nicht regelkonform. Fossile Energieträger werden in der EU-Dokumentation als „nicht erneuerbare kohlenstoffbasierte Energiequellen“ definiert – dazu zählen feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Um diesen Heizkesseln die Grundlage zu entziehen, empfiehlt die EU zwei Maßnahmen: Entweder soll der gesamte Heizkessel durch ein klimafreundliches System ersetzt werden – etwa durch eine Wärmepumpe, eine solarthermische Anlage oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Alternativ kann auch der Brennstoff selbst ausgetauscht werden. Als erneuerbare Energieträger im Sinne der Verordnung gelten hier unter anderem flüssige Biobrennstoffe und Biokraftstoffe.

Nationale Spielräume und begleitende Maßnahmen

Neben den allgemeinen Vorgaben räumt die Kommission den Mitgliedstaaten eigene Handlungsspielräume ein. Diese können zum Beispiel den Einsatz fossiler Brennstoffe ganz verbieten oder Quoten für erneuerbare Energien im Heizbetrieb festlegen. Auch eine Kombination mit Maßnahmen zur Umstellung des Gasnetzes auf klimafreundlichere Energieträger ist vorgesehen.

Der Heizkesselaustausch muss dabei nicht isoliert erfolgen: Er kann Teil eines umfassenderen Programms zur Gebäudemodernisierung oder Netzdekarbonisierung sein. Die EU will damit den Übergang zu einem möglichst emissionsfreien Gebäudesektor fördern – mit konkreten Etappenzielen und rechtlicher Verbindlichkeit.

Keine fossilen Energien mehr im Neubau ab 2030

Besonders klar fällt die Regelung für den Neubau aus: Ab 2030 dürfen in neuen Wohn- oder Nichtwohngebäuden keine fossilen Brennstoffe mehr zur Wärmeversorgung verwendet werden. Das betrifft neben Heizöl und Gas auch kombinierte Systeme, wenn diese nicht zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Zudem schreibt die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie vor, dass ab 2029 alle neuen Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen – sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. Bereits bestehende öffentliche Gebäude unterliegen einer gestaffelten Pflicht: Abhängig von ihrer Größe müssen sie zwischen 2027 und 2030 nachgerüstet werden.

Hinter all diesen Regelungen steht das Ziel, den europäischen Gebäudesektor bis 2050 vollständig CO₂-neutral aufzustellen. Da Gebäude in der EU rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs verursachen, ist ihr Umbau zentral für die angestrebte Klimaneutralität.