Wer in den Urlaub fährt oder länger abwesend ist, möchte sein Zuhause möglichst sicher hinterlassen. Doch wie steht es um Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke – dürfen diese auch ohne Aufsicht weiterlaufen oder geht davon ein Risiko aus?

Das Szenario eines Hausbrands ist für viele Eigentümer eine Schreckensvorstellung. Aus Vorsicht ziehen viele bei längerer Abwesenheit die Stecker von Elektrogeräten. Doch gilt das auch für PV-Anlagen auf dem Dach oder Balkonkraftwerke an der Steckdose? Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) besteht dazu kein Anlass: Solaranlagen sind so konstruiert, dass sie auch unbeaufsichtigt sicher betrieben werden können – unabhängig davon, ob es sich um große Dachanlagen oder kleine Steckersysteme handelt.
Auch der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) bestätigt, dass von normgerecht installierten Anlagen in der Regel kein Brandrisiko ausgeht. Voraussetzung ist allerdings eine fachgerechte Installation durch qualifiziertes Personal.
Strom sparen oder verdienen – auch bei Abwesenheit
Wer seine Anlage laufen lässt, profitiert meist finanziell. Bei geringerem Stromverbrauch im Haus fließt überschüssiger Solarstrom ins öffentliche Netz. Betreiber größerer Anlagen erhalten dafür eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Für Balkonkraftwerke gilt das in der Regel nicht – sie speisen zwar ein, erhalten aber keine Vergütung.
Batteriespeicher: Nur bei unsachgemäßem Einbau riskant
Ein höheres Risiko besteht bei Batteriespeichern – allerdings nur, wenn diese mangelhaft installiert oder nicht zertifiziert sind. Qualitativ hochwertige Speicher verhindern Überladung durch integrierte Sicherheitsmechanismen. Sie stoppen den Ladevorgang automatisch, sobald die maximale Kapazität erreicht ist. Überhitzung ist dadurch nahezu ausgeschlossen.
Der VDE empfiehlt, Batteriespeicher grundsätzlich an brandschutzsicheren Wänden zu installieren – idealerweise in einem eigenen, feuerbeständigen Raum. Das verringert im Fall eines Defekts das Schadenspotenzial.
Versicherungsschutz bei Schäden
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Brand kommen, sind Solaranlagen in der Regel über die bestehende Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um vorsätzliche Eigenbrandstiftung handelt. „Schäden, die durch ein Feuer verursacht werden, sind sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung versichert“, erklärt Christian Ponzel, Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Auch bei Urlaub kein Grund zur Sorge
Solaranlagen und Balkonkraftwerke dürfen auch bei längerer Abwesenheit problemlos weiterlaufen – vorausgesetzt, sie sind fachgerecht installiert. Ein Sicherheitsrisiko besteht nach heutigem Stand der Technik nicht. Besitzer sparen dadurch Stromkosten oder erzielen sogar Einnahmen. Wer zusätzlich auf geprüfte Systeme und sachgemäße Montage achtet, kann sich auch während des Urlaubs auf eine zuverlässige und sichere Stromproduktion verlassen.