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Digitalen Stromzähler nicht doppelt bezahlen

Das manuelle Ablesen von Stromzählern hat bald ausgedient. Bis spätestens 2032 sollen in allen Haushalten Smart Meter installiert sein. Die intelligenten Stromzähler erfassen den Energieverbrauch digital und senden die Daten automatisch an den Netzbetreiber.

Das Herzstück einer nachhaltigen, digital gesteuerten Stromversorgung: Intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter (Foto: Oliver Roesler/Techem GmbH)

Smart Meter sollen helfen, die Energiewende im Alltag der Menschen sichtbar zu machen – durch mehr Transparenz, neue Tarifmodelle und eine bessere Steuerbarkeit von Stromnetzen. Für viele Haushalte bringt das langfristig Vorteile, auch wenn die neue Technik zunächst mit Aufwand und Kosten verbunden ist. Wichtig bleibt: Verbraucher sollten bei der Abrechnung wachsam sein und mögliche Doppelkosten im Blick behalten.

Wer ist betroffen?

Schon ab 2025 greift die gesetzliche Einbaupflicht für bestimmte Haushalte. Betroffen sind zunächst jene mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden – etwa Familien mit mehreren Personen oder Haushalte mit hohem Strombedarf, etwa durch elektrische Durchlauferhitzer. Auch Besitzer größerer Photovoltaik-Anlagen ab 7 Kilowatt Leistung sind zum Einbau verpflichtet – unabhängig davon, ob die Anlage neu oder bereits länger in Betrieb ist.

Ebenfalls relevant ist die Vorschrift für Nutzer von Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen oder Wallboxen für E-Autos. Hier gilt die Pflicht aber nur, wenn zwischen Netzbetreiber und Eigentümer eine Fernsteuerung der jeweiligen Verbrauchseinrichtung vereinbart wurde.

Der verpflichtende flächendeckende Rollout startet dann 2028. Bis spätestens Ende 2032 müssen alle Haushalte – auch mit geringerem Stromverbrauch – mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Alte, analoge Zähler mit Drehscheibe oder Zahlenwalze werden damit schrittweise ersetzt.

Was Smart Meter leisten

Smart Meter sind mehr als nur digitale Zähler. Sie messen den Stromverbrauch minutengenau, erfassen Lastspitzen und ermöglichen es, dynamische Stromtarife zu nutzen. Nutzer könnten künftig beispielsweise davon profitieren, wenn sie Strom dann verbrauchen, wenn er günstig und im Netz verfügbar ist – etwa nachts oder bei starker Einspeisung durch Wind- oder Solarenergie. So lassen sich Lastspitzen glätten und der Ausbau erneuerbarer Energien besser integrieren.

Ein weiterer Vorteil: Der Stromzählerstand muss nicht mehr manuell abgelesen werden. Abrechnungen erfolgen automatisiert und transparenter. Verbraucher erhalten auf Wunsch detaillierte Verbrauchsstatistiken – etwa über ein Onlineportal oder eine App.

Was der neue Zähler kostet

Auch wenn der Einbau verpflichtend ist, sind die laufenden Kosten für Verbraucher gedeckelt. Die Preisobergrenzen sind gesetzlich festgelegt: Bei einem Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr liegt die maximale Jahresgebühr bei 20 Euro. Für Strom produzierende Anlagen – etwa eine PV-Anlage mit 7 bis 15 Kilowatt Leistung – gelten dieselben Grenzen.

Wichtig: Smart Meter sind nicht zu verwechseln mit sogenannten modernen Messeinrichtungen. Letztere erfassen den Stromverbrauch digital, verfügen aber über keine Datenübertragung. Sie kosten ebenfalls bis zu 20 Euro jährlich, liefern aber keine Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber und erlauben keine dynamischen Tarife.

Vorsicht vor doppelten Kosten

Wer zur Miete wohnt, hat möglicherweise schon einen digitalen Zähler. In diesen Fällen ist der Messstellenbetrieb manchmal als eigener Posten auf der Abrechnung ausgewiesen. Verbraucherzentralen warnen davor, dass solche Kosten nicht gleichzeitig noch über den Stromanbieter berechnet werden dürfen. Der Betrag muss von der Stromrechnung abgezogen werden, andernfalls droht eine doppelte Zahlung.

Gerade bei Smart Metern können sich solche Doppelbelastungen deutlich auf die Jahreskosten auswirken. Die Verbraucherschützer empfehlen deshalb, bei Stromanbieterwechseln genau auf die Abrechnungsdetails zu achten. Während in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter die Zählerkosten ausgewiesen sein müssen, fehlt diese Angabe oft bei Vergleichsportalen.