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Ist Wärmestrom immer günstiger als Haushaltsstrom?

Viele Energieversorger bieten spezielle Stromtarife für elektrische Heizsysteme an – den sogenannten Wärmestrom. Er ist häufig günstiger als der reguläre Haushaltsstrom. Aber gilt das immer? Und was genau versteht man darunter?

Wärmestromtarife haben meist reduzierte Netzentgelte und Steuern, da Heizung und Warmwasserbereitung als steuerbegünstigte Verbrauchsarten gewertet werden. Konkret liegt der Arbeitspreis für Wärmestrom oft um 2 bis 5 Cent/kWh unter dem normalen Haushaltsstrompreis. Kriterien dafür sind:

  • Entlastung der Netze: Heizsysteme laufen oft nachts (Niedertarif), wenn Netzbelastung und Spotmarktpreise sinken.
  • Gesetzliche Begünstigung: Für Wärmepumpen und Elektroheizungen gelten reduzierte Netznutzungsentgelte und in manchen Bundesländern sogar Steuerermäßigungen.
  • Bündelung großer Abnahmemengen: Gewerbliche Wärmestromkunden oder attraktive Pilotprojekte senken Preise durch hohe Abnahmemengen.

Allerdings ist Wärmestrom nicht immer automatisch preiswerter. In Regionen mit wenig Flexibilität oder fehlender Sektorenkopplung kann der Arbeitspreis ähnlich dem Haushaltsstrom liegen. Außerdem wirken sich Jahresverbrauch, Lastprofile und Vertragsdauer maßgeblich auf die Endkosten aus.

Einheit von Wärmestrom: Kilowattstunde (kWh)

Wärmestrom wird genau wie Haushaltsstrom in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. 1 kWh entspricht dabei 1.000 W Leistung, die eine Stunde lang verbraucht wird. Die Abrechnung erfolgt:

  • Arbeitspreis (Ct/kWh): Die tatsächlich verbrauchte Energiemenge.
  • Grund- oder Grundversorgungspreis (€/Jahr): Pauschale Grundgebühr unabhängig vom Verbrauch.

Für Wärmestromtarife gibt es zusätzlich Zeitfenster (HT/NT), sodass der Arbeitspreis nachts oder an Wochenenden niedriger ist.

Was fällt unter Wärmestrom?

Als Wärmestrom gelten alle Strommengen, die für die Erzeugung von Raumwärme oder Warmwasser eingesetzt werden. Typische Anwendungen sind:

  • Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
  • Elektroheizungen (Nachtspeicheröfen, Direktheizungen, Konvektoren)
  • Fußboden- und Deckenheizungen mit elektrischem Heizleiter
  • Warmwasserbereiter und Durchlauferhitzer ausschließlich für Heizzwecke

Nicht darunter fallen Haushaltsgeräte wie Herd, Kühlschrank oder Beleuchtung – deren Verbrauch wird stets zum Haushaltsstromtarif abgerechnet.

Worauf Verbraucher achten sollten

  1. Abgrenzung prüfen: Nutzen Sie eine getrennte Zähleranlage für Wärmestrom. Nur so kann der reduzierte Tarif angewendet werden.
  2. Lastprofil optimieren: Programmierbare Wärmepumpen, die nachts laden, senken die Kosten durch Niedertarifzeiten.
  3. Vertragslaufzeiten vergleichen: Manche Anbieter gewähren Rabatte nur bei längeren Bindungsfristen.
  4. Förderprogramme nutzen: Für den Einsatz von Wärmepumpen gibt es staatliche Zuschüsse, die die Gesamtenergiekosten weiter drücken.
  5. Ganzheitliche Kostenbetrachtung: Berücksichtigen Sie nicht nur den Arbeitspreis, sondern auch Investitions-, Wartungs- und Installationskosten der Heiztechnik.

Wärmestrom kann deutlich günstiger sein als Haushaltsstrom – insbesondere bei einem höheren Anteil elektrisch erzeugter Wärme und wenn Lastmanagement genutzt wird. Die Einheit bleibt jedoch Kilowattstunde (kWh). Unter Wärmestrom fallen alle Stromverbräuche zur Beheizung und Warmwasserbereitung, nicht aber der normale Haushaltsstrom. Wer sein Heizsystem konsequent nachts oder im Niedertarif betreibt und einen separaten Zähler einrichtet, profitiert am meisten von vergünstigten Wärmestromtarifen.