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PV-Anlage anmelden: Schritt für Schritt zum eigenen Solarstrom

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ist der erste Schritt zur Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen. Damit die Anlage legal in Betrieb geht und Strom ins Netz eingespeist werden darf, sind verschiedene Anmeldungen erforderlich.

Solarpanel (Foto: Bill Mead/Unsplash)

Dieser Leitfaden zeigt, wie Hausbesitzer die PV-Anlage richtig anmelden:

Voraussetzungen prüfen

Bevor es an die Bürokratie geht, sollte der Anlagenbetreiber klären, ob Dachneigung, Ausrichtung und Statik für eine Photovoltaiknutzung geeignet sind. Ein Beratungsgespräch beim Installationsbetrieb oder beim Energieversorger liefert wichtige Hinweise. Zudem lohnt sich eine Kostenschätzung: Investitionskosten, erwartete Einspeisevergütung und Eigenverbrauch lassen sich so grob berechnen.

Schritt 1: Anmeldung beim Netzbetreiber

Nach der Montage der PV-Anlage muss der Betreiber sie unverzüglich beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Dazu benötigt er Herstellerdaten der Module und Wechselrichter, die vorgesehene Anlagenleistung sowie den geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Der Netzbetreiber prüft Netzverträglichkeit und sendet einen Anschlussvertrag zurück. Erst danach darf der Wechselrichter ans öffentliche Stromnetz angeschlossen werden.

Schritt 2: Registrierung im Marktstammdatenregister

Seit 2019 schreibt das Bundesnetzagentur-Gesetz vor, jede Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister anzumelden. Die Registrierung erfolgt online über das Portal der Bundesnetzagentur. Der Betreiber gibt dort technische Daten, Standort und Inbetriebnahmedatum ein. Nur registrierte Anlagen erhalten eine Anlagen-ID, die für die Einspeiseabrechnung und Meldepflichten unverzichtbar ist.

Schritt 3: Meldung beim Finanzamt

Erträge aus der Einspeisung sind steuerlich relevant. Wer Überschüsse einspeist, muss seine PV-Anlage beim Finanzamt als Gewerbebetrieb anmelden, auch wenn er keine Umsatzsteuer optiert. Die jährlichen Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. In vielen Fällen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung, um bürokratischen Aufwand zu minimieren.

Schritt 4: EEG-Vergütung sichern

Damit der Betreiber die staatlich garantierte Einspeisevergütung erhält, muss er einen Antrag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellen. Dafür rechnet der Netzbetreiber die eingespeisten Kilowattstunden ab und hält die Auszahlung laut EEG-Vergütungssatz auf Basis des Inbetriebnahmedatums bereit. Eine fristgerechte Anmeldung sichert den maximalen Fördersatz.

Tipps für einen reibungslosen Ablauf

  • Frühzeitige Kommunikation: Netzbetreiber, Installateur und Steuerberater sollten im Vorfeld koordiniert werden.
  • Dokumentation: Angebote, Verträge, Anlagen-ID und Inbetriebnahmeprotokoll an einem zentralen Ort sammeln.
  • Fristen beachten: Die EEG-Anmeldung muss binnen eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen, die Netzbetreiberanmeldung sofort.
  • Professionalität: Nur qualifizierte Installateure mit Zulassung für elektrische Anlagen beauftragen.

Mit korrekten Anmeldungen und koordinierter Planung steht dem umweltschonenden Eigenverbrauch und der Einspeisung von Solarstrom nichts im Wege.