Bis Ende Juni 2026 müssen deutsche Großstädte Wärmepläne vorlegen. Diese sind Grundlage für das Gebäudeenergiegesetz, das vorschreibt: Neue Heizungen sollen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Umgesetzt werden kann das über Wärmepumpen, Fernwärme oder Hybridlösungen.

Der Druck kommt von der EU: Bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand klimaneutral sein. Ab 2027 verteuert zudem ein CO₂-Preis fossile Energien deutlich.
Politisch wird über eine Reform gestritten. Die SPD will an der 65-Prozent-Regel festhalten, CDU-Politiker plädieren für mehr Flexibilität. Unklar ist, ob die Reform noch 2025 kommt.
Fest steht: Ohne den massiven Umbau der Wärmeversorgung sind die hochgesteckten Klimaziele nicht erreichbar – für Städte wie für Hausbesitzer.
Änderungen in 81 deutschen Städten
Rein fossil betriebene Heizungen dürfen laut geltender Rechtslage ab Mitte 2026 in folgenden Städten nicht mehr neu eingebaut werden. Stattdessen müssen die Stadtverwaltungen erklären, wie stattdessen geheizt werden soll: mit Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme oder Hybridlösungen.
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Für alle Ortschaften mit weniger Einwohnern muss erst ab 30. Juni 2028 der Wärmeplan vorliegen.



