Seit Ende Juni gilt in Hannover eine kommunale Wärmeplanung, die den Einbau neuer Gasheizungen in vielen Stadtteilen de facto verbietet. Die Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz, das Städten mit über 100.000 Einwohnern eigentlich eine Umsetzungsfrist bis 2026 gewährt.

Hannover nutzt diesen Spielraum jedoch nicht – in Quartieren mit Fernwärmeversorgung müssen Heizungen beim Austausch bereits jetzt zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Damit ist der Einbau klassischer Gasheizungen in diesen Gebieten praktisch untersagt.
Zwar verweist die Stadtverwaltung auf Übergangsfristen: Für zentrale Heizungsanlagen gelten fünf Jahre, für Etagenheizungen bis zu 13 Jahre. Dennoch bleibt der Kurs klar: Eine zukunftsfähige Wärmeversorgung komme ohne fossile Energieträger aus, so ein Sprecher der Stadt.
Bundesweites Flickwerk bei Heizvorgaben
Nicht nur Hannover plant vorzeitig – bundesweit entstehen derzeit unterschiedliche Regelungen auf kommunaler Ebene. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) spricht von einem drohenden „Heizungs-Wirrwarr“. In Deutschland gebe es etwa 11.000 Kommunen – da sei ein Flickenteppich an Vorschriften kaum zu vermeiden. „Manche Gemeinden haben früh mit der Planung begonnen, andere stehen noch am Anfang oder warten auf klare Vorgaben“, so ein Verbandssprecher.
Auch Energieberater sehen die Entwicklung kritisch. Lennart Feldmann vom Bundesverband für unabhängige Energieberater (GIH) sagt: „Ein einheitliches Vorgehen auf Bundesebene würde sowohl Fachleuten als auch Hausbesitzern die Orientierung erleichtern.“ Gleichzeitig betont er, dass der Abschied von fossilen Heizsystemen grundsätzlich richtig sei.
Bundesgesetz regelt Umstellung in Etappen
Tatsächlich gibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen gestaffelten Fahrplan für die Umstellung vor: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizsysteme eingesetzt werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie oder alternative Quellen wie Fernwärme nutzen.
Für bestehende Gebäude gelten längere Übergangsfristen: Bis 2029 soll ein Anteil von 15 Prozent erreicht werden, bis 2035 dann 30 Prozent und bis 2040 schließlich 60 Prozent.