Mehr Haushalte in Deutschland sollen an Fernwärmenetze angeschlossen werden – zugleich soll Fernwärme günstiger und grüner werden. Das Bundeskabinett verabschiedete die Eckpunkte für ein Gesetzespaket, das einen Ausgleich zwischen den Interessen von Kunden und den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur schaffen soll.

Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung einer Preistransparenz-Plattform sowie einer Preisaufsicht für Fernwärmeanbieter. Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter wie Größe und Wärmequellen des Netzes sollen einsehbar sein und jährlich aktualisiert werden.
Die neue staatliche Aufsicht soll die Angemessenheit der Preise kontrollieren. Die Preissetzung auf dem Fernwärmemarkt gilt bislang als intransparent. Zugleich haben Fernwärmekunden praktisch keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln.
Sonderkündigungsrecht für Kunden
Die Position des Kunden soll dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge unter anderem mit einem Sonderkündigungsrecht gestärkt werden. Wenn ein Fernwärmenetz nicht im Einklang mit den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann ein Kunde kündigen. Voraussetzung ist, dass er auf eine grüne Alternativlösung, etwa eine Wärmepumpe, umstellt.
Zudem können Fernwärmekunden die Leistung des Anschlusses einfacher drosseln. Fernwärmeanschlüsse sind häufig überdimensioniert, etwa wegen ursprünglich zu großzügig geplanter Sicherheitsmargen oder nachträglich energetischer Sanierungen. Verbraucher zahlen dann über den Grundpreis dauerhaft unnötig viel.
Preise können einfacher erhöht werden
Auf der anderen Seite sollen Versorgungsunternehmen die Preise einfacher erhöhen können, wenn sie in den Netzausbau oder in die Umstellung auf erneuerbare Energien investieren. Zudem soll es für Vermieter einfacher werden, Mietshäuser und -wohnungen auf Fernwärme umzurüsten. so gilt bislang im Sinne des Kostenneutralitätsgebots, dass der Mieter anschließend unter dem Strich nicht mehr zahlen darf als zuvor. Künftig soll bei „erheblichen Investitionen des Vermieters (…) eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 0,50 Euro pro Quadratmeter zulässig“ sein, erklärte das Ministerium. Zudem fallen auch „sich selbst versorgende Mieter“, also etwa in Wohnungen mit einer Gasetagenheizung künftig unter das Kostenneutralitätsgebot – ihre Anlagen können damit einfacher auf Fernwärme umgerüstet werden.
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der häufig die Fernwärmenetze betreibt, begrüßte die Pläne. Damit „kann endlich Bewegung in den Ausbau der Nah- und Fernwärme kommen“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebig. In vielen Städten spielt Fernwärme in der kommunalen Wärmeplanung eine große Rolle.



