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Ölheizung nach 2025 – was Hauseigentümer wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt seit Monaten für Diskussionen. Viele Eigentümer fragen sich, ob ihre bestehende Ölheizung nach 2025 noch betrieben werden darf – oder ob ein Austausch zwingend bevorsteht. Klar ist: Die Politik will fossile Heizsysteme schrittweise zurückdrängen. Doch ein sofortiges Verbot gibt es nicht.

Brenner einer Ölheizung (Foto: Wusel007/CC BY 3.0)

Weiterbetrieb bestehender Anlagen

Bestehende Ölheizungen dürfen auch nach 2025 grundsätzlich weiter betrieben werden. Es gibt kein generelles Verbot, funktionierende Anlagen stillzulegen. Allerdings gelten bestimmte Alters- und Effizienzgrenzen: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und nicht auf Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik basieren, müssen nach GEG außer Betrieb genommen werden. Diese Pflicht gilt bereits seit Jahren und bleibt auch künftig bestehen.

Für neuere Anlagen gibt es keine feste Frist. Wer also in den vergangenen Jahren eine moderne Ölheizung eingebaut hat, darf diese auch über 2025 hinaus nutzen.

Einschränkungen beim Einbau neuer Ölheizungen

Strenger werden die Vorgaben beim Neueinbau. Bereits seit 2020 dürfen reine Ölheizungen nur noch in Ausnahmefällen installiert werden – etwa, wenn kein Anschluss an ein Gasnetz oder keine Nutzung erneuerbarer Energien möglich ist.

Nach 2026 sieht das GEG noch engere Grenzen vor: Neue Ölheizungen sind nur erlaubt, wenn sie mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien kombiniert werden. Praktisch bedeutet das eine Hybridlösung, etwa mit Solarthermie oder Wärmepumpe.

Damit ist klar: Wer eine alte Anlage ersetzt, wird künftig kaum noch eine reine Ölheizung installieren können.

Zukunftsperspektive und Kosten

Langfristig setzt die Politik auf den Ausstieg aus fossilen Energien. Für Eigentümer mit Ölheizungen bedeutet das, dass eine Umstellung früher oder später ansteht. Zwar ist der Weiterbetrieb bestehender Anlagen noch über viele Jahre erlaubt, doch steigende CO₂-Preise machen Heizöl zunehmend teuer.

Hinzu kommt die Unsicherheit über künftige Gesetzesänderungen. Experten raten daher, Investitionen in neue Ölheizungen gut zu überdenken und stattdessen auf Alternativen zu setzen, die mit erneuerbaren Energien kompatibel sind.

Welche Alternativen gibt es?

Für Hausbesitzer, die über eine Modernisierung nachdenken, stehen verschiedene Optionen bereit:

  • Wärmepumpe: Besonders effizient in gut gedämmten Gebäuden und kombinierbar mit Photovoltaik.
  • Hybridheizung: Kombination aus Öl- oder Gasheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe – reduziert fossilen Verbrauch.
  • Pelletheizung: Nutzung nachwachsender Rohstoffe, allerdings höherer Platzbedarf für Lagerung.
  • Anschluss an Nah- oder Fernwärme: Besonders interessant in städtischen Regionen, wenn entsprechende Netze vorhanden sind.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Gebäudezustand, Standort und Investitionsbereitschaft ab.

Förderprogramme nutzen

Für den Austausch alter Ölheizungen gibt es in Deutschland weiterhin attraktive staatliche Förderprogramme, vor allem im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

  • Die wichtigste Förderung ist die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Sie zahlt Zuschüsse für den Austausch der Ölheizung gegen klimafreundliche, erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie oder Hybridheizung.
  • Die Grundförderung beträgt aktuell 30% der förderfähigen Kosten.
  • Hinzu kommen verschiedene Boni:
    • Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) für den besonders schnellen Austausch alter Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen.
    • Einkommensbonus (30%): Gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro.
    • Effizienzbonus (5%): Für besonders effiziente Heizsysteme, z.B. mit natürlichen Kältemitteln.
  • Die Förderquoten können kombiniert und sind gedeckelt auf maximal 70% bzw. 21.000 Euro Zuschuss pro Antrag.
  • Die Kosten für Demontage und Entsorgung der alten Ölheizung und Tank sind ebenfalls förderfähig.
  • Förderanträge müssen vor Beginn des Vorhabens über die KfW oder BAFA gestellt werden.
  • Eine Förderung für den Einbau neuer Ölheizungen gibt es nicht, auch ein Austausch von Ölheizung gegen eine reine Gasheizung wird nicht gefördert.

Folgende Systeme werden im Rahmen der Förderprogramme unterstützt, wenn mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben:

  • Wärmepumpe
  • Pelletheizung / Biomasseheizung
  • Solarthermieanlage
  • Hybridheizung mit erneuerbaren Energien
  • EE-Hybridheizung (Kombination mit erneuerbaren Energien)

Ein Tausch gegen konventionelle Gasheizung oder reine Ölheizung wird nicht unterstützt.

Für die Optimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpen-Tausch, Dämmung), gibt es eine separate Förderung von 15 bis 20%, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

Wichtige Voraussetzungen, die immer gelten:

  • Die Immobilie muss privat genutzt werden (höchste Boni für selbstnutzende Eigentümer).
  • Förderantragstellung vor Maßnahmenbeginn.
  • Fachgerechte Demontage und Entsorgung der alten Heizung.

Fazit

Ölheizungen dürfen auch nach 2025 weiter betrieben werden, solange sie technisch in Ordnung sind und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ein sofortiges Verbot gibt es nicht.