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Reform des Heizungsgesetzes: Was wir wissen und was wir nicht wissen

Die Bundesregierung will das „Heizungsgesetz“ abschaffen – so steht es im Koalitionsvertrag. Doch klar ist inzwischen: Ganz verschwinden wird es nicht. Stattdessen zeichnet sich eine Reform ab, die eng mit den EU-Vorgaben zur Klimaneutralität verbunden ist. Für Hausbesitzer bleibt die Lage damit unübersichtlich. Was feststeht, was noch offen ist – ein Überblick.

Heizkörper (Foto: Benjamin Seebach/Techem GmbH)

Was wir wissen

  • Im Koalitionsvertrag steht, dass das sogenannte „Heizungsgesetz“ abgeschafft werden soll. Ganz verschwinden wird es aber nicht: Die Bundesregierung plant eine Reform, die zusammen mit der neuen EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt werden soll.
  • Die EU schreibt vor, dass bis 2045 alle Gebäude klimaneutral sein müssen. Deutschland trägt dabei besondere Verantwortung, da es der größte CO₂-Emittent der EU ist.
  • Schon jetzt verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für Gasheizungen. Durch steigende CO₂-Preise, höhere Netzentgelte und mögliche Stilllegungen von Gasnetzen wird diese Technologie zunehmend unattraktiv.
  • Fachleute wie Uta Weiß (Agora Energiewende) und Alexander Steinfeldt (co2online) erwarten, dass sich klimafreundliche Alternativen wie die Wärmepumpe wirtschaftlich lohnen. Eigentümer sparen schon heute im Vergleich zur Gasheizung mehrere Hundert bis tausend Euro im Jahr.
  • Neben geringeren Betriebskosten spielt auch die Unabhängigkeit von geopolitischen Risiken eine Rolle. Viele Eigentümer kombinieren ihre Solaranlage bereits mit weiteren Technologien wie Wärmepumpen oder Wallboxen.
  • Der europäische Emissionshandel (ETS 2) wird ab 2027 fossile Energien weiter verteuern. Er gilt als eines der wirksamsten Klimaschutzinstrumente und wird von den meisten politischen Lagern unterstützt.
  • Soziale Abfederung ist vorgesehen: Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, einkommensschwächere Haushalte zu unterstützen. Denkfabriken und Verbraucherschützer fordern gezielte Förderung bis hin zu fast vollständiger Kostenübernahme für Haushalte mit geringen Einkommen.

Was wir nicht wissen

  • Wie genau die Reform des Gebäudeenergiegesetzes aussehen wird: Welche Elemente gestrichen, angepasst oder beibehalten werden, ist offen.
  • Ob die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen endgültig bestehen bleibt oder abgeschafft wird, ist noch unklar.
  • Welche Förderungen Eigentümer künftig erwarten können: Es gibt Debatten, ob Zuschüsse gekürzt oder stärker nach Einkommen gestaffelt werden sollen. Planungssicherheit fordern sowohl Verbraucherschützer als auch Experten.
  • Ob die Bundesregierung ein soziales Leasingmodell für Heizungen – ähnlich wie in Frankreich bei E-Autos – tatsächlich einführt, ist offen.
  • Ob die Reform eher als Entlastung oder als Belastung empfunden wird, hängt stark von der Ausgestaltung der sozialen Ausgleichsmaßnahmen ab.

Auch wenn die Bundesregierung das Heizungsgesetz offiziell abschaffen will, deutet vieles auf eine Neuauflage hin – angepasst an die EU-Richtlinien und die Klimaziele bis 2045. Für Eigentümer heißt das: Abwarten lohnt kaum. Steigende CO₂-Preise, höhere Gasnetzentgelte und der technische Fortschritt machen klimafreundliche Heizungen schon jetzt zur wirtschaftlich sinnvolleren Wahl. Entscheidend wird sein, wie stark die Politik einkommensschwächere Haushalte unterstützt und ob die Förderung planbar bleibt. Klar ist: Die Richtung hin zu erneuerbaren Energien ist vorgegeben, die Details stehen noch aus.