Das bisherige Heizungsgesetz steht vor dem Aus. Stattdessen soll ein völlig überarbeitetes Gebäudeenergiegesetz (GEG) seinen Platz einnehmen. Ziel sei es, die Wärmewende mit mehr Offenheit und weniger Bürokratie voranzutreiben, heißt es im Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung. Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer, Bauherren und Mieter?
Die CDU hatte sich seit Langem kritisch zum Heizungsgesetz von Robert Habeck (Bündnis90/Grüne) geäußert. Im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD findet sich nun die Vereinbarung: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Das heißt allerdings nicht, dass alle bisherigen Regelungen verschwinden.
Vielmehr soll das neue Gebäudeenergiegesetz technologieoffener, flexibler und einfacher sein. Vor allem die verpflichtenden Vorgaben zur Heizungsart werden aufgeweicht. Verbrauchern soll eine größere Auswahl an Heiztechnologien zur Verfügung stehen.
Fokus auf Effizienz statt Verbrauch
Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes steht nicht mehr der reine Jahresenergieverbrauch eines Gebäudes, sondern seine Effizienz über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Von Bau über Sanierung bis zum Rückbau rückt der CO2-Ausstoß in den Fokus. Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 – eine Vorgabe der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie.
Das heißt konkret: Bei Neubauten und Sanierungen sollen bevorzugt klimafreundliche Materialien wie Holz, Lehm oder Hanf eingesetzt werden. Auch die CO2-Vermeidung wird zur zentralen Steuerungsgröße.
Gas- und Ölheizungen bleiben Auslaufmodell
Trotz der Abschaffung des Heizungsgesetzes bleiben fossile Heizsysteme perspektivisch keine Alternative. Die Umsetzung der EU-Richtlinie wird Gas und Öl in den kommenden Jahren stark verteuern.
In einem Interview sagte CDU-Vorsitzender Friedrich Merz auf die Frage, dürfen Haushalte, die jetzt mit Gas und Öl heizen, dieses „bis in alle Ewigkeit“ tun: „Nein.“ Man wolle zu den Grundsätzen des alten Gebäudeenergiegesetzes zurückkehren und Habecks Heizungsgesetz rückgängig machen. „Wir werden eine vernünftige Regelung schaffen für die Innovation auch in den Heizungskellern.“ Diejenigen, die etwas ersetzen müssen, sollen das dann auch umweltfreundlich tun. „Wir wollen sie nicht belehren, wir wollen sie nicht erziehen, sondern wir wollen das, was vernünftig ist, so ausgestalten, dass die Menschen Freude daran haben, das mitzumachen.
Förderungen bleiben bestehen
Auch unter dem neuen Gesetz sollen Förderprogramme fortgeführt werden. Dazu zählt übergangsweise auch die Förderung von Neubauten im Effizienzstandard EH55. Sanierungen sollen besonders gefördert werden, wenn sie messbar zur CO2-Vermeidung beitragen.