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Wärmepumpe eingebaut – und wenn dann Fernwärme kommt? Ein Gutachten schafft Klarheit

Immer mehr Haushalte entscheiden sich für den Einbau einer Wärmepumpe – nicht selten aus Sorge vor künftigen Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung. Doch was, wenn später in der Straße ein Fernwärmenetz entsteht? Müssen Eigentümer dann ihre neue Heizung wieder ausbauen? Ein aktuelles Rechtsgutachten gibt Entwarnung.

Mit Strom heizen: Die Außeneinheit der Wärmepumpe aroTHERM plus (Foto: E.ON Energie Deutschland GmbH/Vaillant)

Laut einem vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP) beauftragten Gutachten ist ein Anschluss- und Benutzungszwang an ein Fernwärmenetz rechtlich zwar grundsätzlich möglich – etwa im Interesse des Klimaschutzes –, jedoch nicht uneingeschränkt durchsetzbar. Vor allem bei Haushalten, die bereits eine klimafreundliche Wärmepumpe installiert haben, sei dieser Zwang laut Gutachten in der Regel unverhältnismäßig.

Die Gutachterin Dr. Miriam Vollmer von der Berliner Kanzlei re/Rechtsanwälte betont: „Wer sich aufgrund der staatlichen Förderung oder der Regelungen im Gebäudeenergiegesetz für eine Wärmepumpe entscheidet, muss keine Rechtsunsicherheit fürchten – selbst wenn die Kommune noch keine konkreten Pläne zum Fernwärmeausbau vorgelegt hat.“

Fernwärmeausbau: In der Praxis noch selten konkret

In vielen deutschen Kommunen sind bislang weder konkrete Wärmepläne noch verbindliche Zeitpläne für den Ausbau von Fernwärmenetzen verabschiedet. Zwar ist die kommunale Wärmeplanung politisch gewollt und gesetzlich verankert, die Umsetzung jedoch zögerlich. Das macht die private Investitionsentscheidung in eine Heizung oft zur Abwägungsfrage – zwischen langfristiger Planung und kurzfristigem Handlungsdruck.

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP, sieht das neue Gutachten als wichtigen Schritt zur rechtlichen Absicherung für Eigenheimbesitzer: „Die Wärmepumpe ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Niemand sollte befürchten müssen, dass eine heute getroffene klimafreundliche Entscheidung in wenigen Jahren durch kommunale Pläne entwertet wird.“

Ausnahmen auch in Gegenrichtung möglich

Interessant ist auch die Einschätzung zum umgekehrten Fall: Wenn Hauseigentümer sich aktiv gegen einen bestehenden Fernwärmeanschluss entscheiden und stattdessen eine Wärmepumpe einbauen möchten, ist das ebenfalls rechtlich zulässig – vorausgesetzt, die Wirtschaftlichkeit des gesamten Wärmenetzes wird dadurch nicht gefährdet. Nur in Ausnahmefällen könnten Kommunen dies begründet ablehnen.

Die Gutachterin rät Gemeinden dazu, ihre Fernwärmesatzungen rechtssicher zu gestalten und Ausnahmeregelungen explizit aufzunehmen. Andernfalls riskierten sie die Unwirksamkeit ihrer Satzung.

Für Eigentümer, die bereits auf eine Wärmepumpe gesetzt haben oder dies planen, schafft das Gutachten klare Verhältnisse: Ein späterer Anschlusszwang an ein Fernwärmenetz ist rechtlich kaum durchsetzbar. Damit bleibt die Wärmepumpe eine sichere Investition – unabhängig davon, wie sich die kommunale Wärmeplanung entwickelt.