Die Bundesregierung hat beschlossen, die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abzuschaffen. Dies wurde im Rahmen des Energiepreis-Entlastungspakets bekannt gegeben und entspricht einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verbraucher um insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro zu entlasten.

Die Gasspeicherumlage, die im Jahr 2022 eingeführt wurde, diente ursprünglich dazu, die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher während der Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine zu decken. Für einen typischen Vierpersonenhaushalt bedeutet dies eine Entlastung von etwa 30 bis 60 Euro pro Jahr, abhängig vom Verbrauch.
Die Entscheidung, diese Umlage abzuschaffen, steht jedoch in einem größeren Kontext, der zunehmend Fragen aufwirft. Denn obwohl diese Maßnahme kurzfristig eine spürbare Entlastung für viele Haushalte mit sich bringen wird, ist die Wirkung auf die Gesamtkosten für die Energieversorgung noch unklar. Zudem wird die Finanzierung der Gasspeicherumlage künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes erfolgen, der eigentlich zur Förderung nachhaltiger Energien vorgesehen ist.
Versorgungssicherheit stabilisiert
Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass die Versorgungssicherheit durch gut gefüllte Gasspeicher gewährleistet ist und dass die Energieversorgung weiterhin stabil bleibt, was vor allem auf die entspanntere Lage auf den Energiemärkten zurückzuführen ist.
Das Thema stößt vor allem bei den Grünen auf Kritik, die darauf hinweisen, dass durch diese Maßnahme weiterhin fossile Energien durch den Staatshaushalt gefördert werden. Sie argumentieren, dass dies im Widerspruch zu den Klimazielen der Bundesregierung steht, die die Abkehr von fossilen Brennstoffen anstrebt.
Eine weitere kritische Anmerkung betrifft die Frage, warum die Regierung den Wegfall der Gasspeicherumlage nicht auch auf den Stromsektor ausgedehnt hat. Während Gaspreise durch diese Maßnahme spürbar sinken, bleibt der Strompreis weitestgehend unverändert. Dies könnte als Widerspruch zu den ursprünglich geäußerten Zielen der Bundesregierung verstanden werden, die sich klar zu einer Senkung der Energiepreise für alle verpflichtet hat.
Strompreis bleibt hoch
Besonders in Deutschland, wo die Strompreise im internationalen Vergleich zu den höchsten gehören, hätte eine Entlastung im Stromsektor viele Menschen sofort erreicht, insbesondere Haushalte, die auf strombasierte Heiztechnologien wie Wärmepumpen oder Elektroautos angewiesen sind.
Auch wenn die Maßnahme im Bereich der Gasspeicherumlage kurzfristig eine Entlastung bringt, bleibt die Frage, ob sie langfristig im Einklang mit den übergeordneten Klimazielen der Regierung steht. Ein entscheidender Punkt hierbei ist die Förderung von umweltfreundlichen und erneuerbaren Technologien, zu denen vor allem der Stromsektor zählt. Der Koalitionsvertrag hatte klar das Ziel formuliert, die Gesellschaft von fossilen Brennstoffen zu entwöhnen und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu fördern. Doch die Entscheidung, die Gasspeicherumlage abzuschaffen, ohne gleichzeitig den Strompreis zu senken, könnte als Rückschritt in dieser langfristigen Strategie wahrgenommen werden.
Des Weiteren stellt sich die Frage, wie gerecht diese Maßnahme in Bezug auf die unterschiedliche Nutzung von Gas und Strom durch Haushalte ist. Während eine Vielzahl von Haushalten von der Abschaffung der Gasspeicherumlage profitieren wird, geht die Entlastung nicht an alle. Haushalte, die keinen Gasanschluss haben oder andere Energiequellen nutzen, sehen von dieser Maßnahme keine Vorteile. Dagegen könnte eine Senkung der Stromsteuer, wie ursprünglich angedacht, einen breiten Teil der Bevölkerung erreichen.