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Kommentar: Das Heizungsgesetz muss bleiben (jetzt mitdiskutieren!)

Die europäische Klimapolitik hat in den vergangenen Jahren an Fahrt aufgenommen. Ein zentrales Element dieser Transformation ist die EU-Gebäuderichtlinie 2024 (EPBD), die eine grundlegende Neuausrichtung der Gebäudeenergiepolitik verlangt. Um diese Vorgaben in Deutschland umzusetzen, ist eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) notwendig.

Doch immer wieder tauchen Forderungen aus der Bundespolitik auf, das GEG nach der Bundestagswahl abzuschaffen oder seine Novelle aus dem Jahr 2023 („Heizungsgesetz“) zu kippen. Solche Rufe sind nicht nur politisch unklug, sondern gefährden auch die nötige Planungssicherheit und den Fortschritt in der Energiewende in Deutschland.

Bedeutung der Richtlinie für Deutschland

Die EU-Gebäuderichtlinie 2024 verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Gebäudestandards bis 2030 zu verschärfen, um den CO2-Ausstoß deutlich zu senken. Dies ist Teil des „Fit for 55“-Pakets, das die EU bis 2050 klimaneutral machen soll. Die EPBD verlangt unter anderem nationale Sanierungspläne, einen stärkeren Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäudesektor sowie eine erhebliche Steigerung der Energieeffizienz.

Das 2020 eingeführte GEG bildet in Deutschland die gesetzliche Grundlage für diese Ziele. Es verpflichtet zur Integration Erneuerbarer Energien in Neubauten und setzt hohe Standards für die energetische Sanierung. Die anstehende Novelle muss die neuen EPBD-Anforderungen aufnehmen und konsequent weiterführen.

Abschaffung wäre ein Rückschritt

Trotz der Notwendigkeit, das GEG weiterzuentwickeln, gibt es politische Forderungen nach dessen Abschaffung. Diese berufen sich oft auf vermeintlich hohe Kosten oder öffentliche Ablehnung. Tatsächlich aber würde die Abschaffung bedeuten, EU-Vorgaben zu ignorieren und bereits umgesetzte Richtlinien rückgängig zu machen. Ein neues Gesetz müsste viele der alten Regelungen wieder aufgreifen, wodurch Unsicherheit und unnötige Verzögerungen entstehen würden.

Weiterentwicklung statt Abschaffung

Das GEG ist ein zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaziele. Es legt Standards für Neubauten fest, fördert Erneuerbare Energien und gibt klare Vorgaben für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Der Gebäudesektor verursacht rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland. Ohne das GEG ist eine effektive Reduktion dieser Werte kaum möglich.

Forderungen nach einer Abschaffung des Gesetzes verunsichern Haushalte und Unternehmen. Stattdessen sollte das Gesetz im Sinne der EPBD weiterentwickelt und sozial ausgewogen ausgestaltet werden.

Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2024 durch eine Novelle des GEG ist notwendig, um die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben. Forderungen nach einer Abschaffung sind nicht zielführend, sondern blockieren wichtige Fortschritte. Die Politik ist gefordert, das GEG praxisnah, effizient und europarechtskonform weiterzuentwickeln.

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