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Neues Heizungsgesetz: Was die Reform für Eigentümer, Mieter und Bauherren bedeutet

Die Regierungsparteien Union und SPD haben sich auf Eckpunkte für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verständigt. Ziel ist es, die hitzig diskutierten Vorgaben der vergangenen Jahre zu entschärfen und zugleich die europäischen Klimavorgaben einzuhalten. Zentrale Änderung: Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bleibt grundsätzlich möglich. Die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt.

Was bedeutet das konkret?

Für Hausbesitzer: Fossile Heizungen bleiben erlaubt – mit Auflagen

Wer heute mit Öl oder Gas heizt, darf das auch künftig tun und eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen. Allerdings kommen schrittweise Beimischungspflichten hinzu.

Ab 2028 gilt eine sogenannte Grüngas-Quote von bis zu einem Prozent. Energieversorger müssen dann fossilen Energieträgern einen kleinen Anteil Biokraftstoff, etwa Biomethan, beimischen. Ab 2029 steigt die Pflicht für neu eingebaute Öl- oder Gasheizungen deutlich: Dann müssen mindestens 10 Prozent der eingesetzten Brennstoffe biogen sein. Bei Ölheizungen bedeutet das beispielsweise die Nutzung von B10-Kraftstoffen.

Bis 2040 soll der Anteil in mehreren weiteren Stufen steigen. Die konkreten Zwischenschritte sind noch nicht festgelegt.

Wichtig ist jedoch: Auch wenn der Einbau erlaubt bleibt, gehen viele Experten davon aus, dass Öl und Gas durch den steigenden CO₂-Preis deutlich teurer werden. Wer heute in eine fossile Heizung investiert, kalkuliert also mit absehbar höheren Betriebskosten.

Wer auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigt, soll weiterhin staatliche Förderung erhalten. Derzeit sind Zuschüsse von bis zu 21.000 Euro möglich. Ob diese Förderhöhe dauerhaft bleibt und wie lange sie gesichert ist, ist allerdings offen.

Für Mieter: Modernisierung ja – aber mit Mietdeckel

Für Mieter bleibt die bekannte Systematik bestehen. Vermieter dürfen die Kosten für energetische Modernisierungen – abzüglich Instandhaltungskosten – teilweise auf die Miete umlegen. Aktuell sind bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr zulässig.

Gleichzeitig gilt eine Kappungsgrenze: Innerhalb von sechs Jahren darf die Kaltmiete pro Quadratmeter höchstens um drei Euro steigen. Bei besonders niedrigen Ausgangsmieten sind es maximal zwei Euro pro Quadratmeter.

Ein Beispiel: Liegt die Nettokaltmiete bei zehn Euro pro Quadratmeter, darf sie innerhalb von sechs Jahren höchstens auf 13 Euro steigen.

Der Deutsche Mieterbund warnt allerdings vor einer indirekten Kostenfalle. Wenn Vermieter weiter auf Öl- und Gasheizungen setzen, könnten steigende CO₂-Preise die Heizkosten für Mieter in die Höhe treiben. Union und SPD kündigen an, Mieter vor „überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ schützen zu wollen. Konkrete gesetzliche Regelungen dazu stehen jedoch noch aus.

Für Bauherren: Ab 2030 nur noch Nullemissionsgebäude

Für Neubauten wird es strenger. Laut Eckpunktepapier sollen die Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) eins zu eins umgesetzt werden. Das bedeutet: Ab dem 1. Januar 2030 müssen neu errichtete Gebäude als Nullemissionsgebäude konzipiert sein.

Im Klartext heißt das, dass Neubauten praktisch klimaneutral beheizt werden müssen. Wer nicht nachweisen kann, vollständig mit klimaneutralem Gas oder Öl zu heizen, wird auf Technologien wie Wärmepumpen, Fernwärme oder andere erneuerbare Systeme setzen müssen.

Zwischen Entlastung und langfristigem Druck

Die Reform nimmt kurzfristig politischen Druck aus der Debatte, weil sie den sofortigen Zwang zu erneuerbaren Heizungen aufhebt. Langfristig bleibt der Pfad jedoch klar: steigende Bioquoten, höhere CO₂-Kosten und verschärfte EU-Vorgaben.

Für Eigentümer wird die Entscheidung damit stärker zu einer wirtschaftlichen Abwägung. Für Mieter hängt viel davon ab, wie die angekündigten Schutzmechanismen konkret ausgestaltet werden. Und für Bauherren gilt spätestens ab 2030: Fossile Lösungen spielen im Neubau praktisch keine Rolle mehr.

Die eigentliche Frage lautet daher weniger, ob Öl und Gas erlaubt bleiben – sondern wie lange sie sich wirtschaftlich noch rechnen.