Wer einen Kaminofen oder offenen Kamin betreiben möchte, muss verschiedene Brandschutzvorschriften einhalten. Diese betreffen insbesondere den Abstand zu Wänden und Möbeln sowie die Ausführung des Fußbodens und der Wände rund um den Ofen.

Hintergrund ist die erhöhte Brandgefahr, die von Einzelfeuerstätten ausgeht. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Vorschriften gelten und worauf bei der Aufstellung zu achten ist.
Mindestabstände zu Wänden und Decke
Für Kaminöfen gelten klare Vorgaben hinsichtlich der Mindestabstände:
- 20 cm Abstand zur Rückwand
- 30 cm seitlich – bei seitlichen Sichtscheiben mindestens 65 cm
- 20 cm Abstand vom Rauchrohr zur Decke
- 80 cm Abstand nach vorn vor der Ofentür
Auch der Boden vor und neben dem Ofen muss geschützt sein. Vorgeschrieben sind 50 cm nach vorn und 30 cm seitlich. Als Material eignen sich Fliesen, Glas, Metall oder Naturstein – Hauptsache nicht brennbar.
Tipp: Wer brennbare Wände schützen will, kann eine Vormauerung aus 10 cm dickem, nicht brennbarem Material anbringen. Alternativ sind spezielle Wärmeschutzplatten geeignet.
Anforderungen bei offenen Kaminen
Für offene Kamine gelten zusätzliche Regeln. So ist der Betrieb laut 1. BImSchV nur gelegentlich erlaubt – maximal acht Tage im Monat je fünf Stunden gelten als zulässig. Darüber hinaus muss:
- der Boden vor dem Kamin aus nicht brennbarem Material bestehen,
- ein Funkenschutzgitter vorhanden sein,
- ein Feuerlöscher in Reichweite bereitstehen (Löschen mit Wasser ist tabu, Sand ist geeignet).
Auch hier empfiehlt sich eine spezielle Brandschutzdämmung im Wandbereich – etwa aus Calciumsilikat –, um ein Überschlagen der Flammen bei beschädigtem Feuerraum zu verhindern.
Brandschutz beim Schornstein
Ein Kamin funktioniert nur mit einem passenden Schornstein. Auch hier gelten Brandschutzvorgaben, u. a. gemäß DIN V 18160-1:
- G 50 Abstandsklasse: 50 mm Mindestabstand zu brennbaren Materialien
- 20 mm Abstand zu Fußlatten oder Holzbalken ausreichend
- 20 cm Abstand zu Fenstern
Diese Abstände werden mit nicht brennbarem Dämmmaterial ausgefüllt. Schornsteine müssen je nach Gebäudehöhe einer Feuerwiderstandsklasse von mindestens L 90 (90 Minuten standsicher bei Feuer) oder L 30 (bei niedrigeren Gebäuden) entsprechen.
Tipp: Die genauen Vorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland. Ihr Schornsteinfeger ist der richtige Ansprechpartner – sowohl für die Planung als auch für die Abnahme.
Fazit
Brandschutz bei Öfen und Kaminen ist gesetzlich geregelt und dient Ihrer Sicherheit. Achten Sie auf ausreichende Abstände, nicht brennbare Materialien und die Einhaltung der regionalen Vorgaben. So genießen Sie die gemütliche Wärme Ihres Ofens – ganz ohne Risiko.