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Eigener Stromzähler für die Wärmepumpe: Wann sich die zusätzlichen Kosten lohnen

Wer eine Wärmepumpe einbauen lässt, muss nicht nur über die Heizleistung und den Aufstellort entscheiden. Auch die Frage nach dem Stromzähler kann über die laufenden Heizkosten bestimmen. Die Anlage lässt sich entweder über den gewöhnlichen Haushaltsstromzähler betreiben oder über einen zweiten, separaten Zähler abrechnen.

Letzteres ermöglicht spezielle Wärmepumpentarife, die häufig deutlich günstiger sind als normaler Haushaltsstrom. Allerdings entstehen dadurch zusätzliche Kosten. Ob sich die Anschaffung lohnt, hängt vor allem vom Stromverbrauch der Wärmepumpe ab.

Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherportals Finanztip mit 15 Musterhaushalten zeigt, wie unterschiedlich das Ergebnis ausfallen kann. Im Durchschnitt sparten Haushalte mit einem eigenen Wärmepumpentarif 119 Euro jährlich. In einem Fall waren es sogar 422 Euro. Bei geringem Stromverbrauch verursachte der zusätzliche Zähler dagegen Mehrkosten. Als Faustregel gilt: Ab einem jährlichen Netzstrombezug von etwa 4.500 Kilowattstunden wird ein separater Wärmepumpenzähler häufig wirtschaftlich interessant.

Warum Wärmepumpenstrom günstiger ist

Stromversorger bieten für elektrisch betriebene Wärmepumpen spezielle Tarife an. Deren Arbeitspreis liegt oft mehrere Cent unter dem gewöhnlichen Haushaltsstrompreis. Möglich wird das vor allem durch geringere Netzentgelte, teilweise niedrigere Konzessionsabgaben und weitere gesetzliche Entlastungen.

Seit Januar 2024 gelten zudem neue Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Dazu gehören Wärmepumpen mit mehr als 4,2 Kilowatt elektrischer Netzanschlussleistung, die seitdem in Betrieb genommen wurden.

Der Netzbetreiber darf ihre Leistungsaufnahme bei einer drohenden Überlastung des örtlichen Stromnetzes vorübergehend begrenzen. Im Gegenzug erhalten die Betreiber eine Ermäßigung bei den Netzentgelten. Der Strom wird also günstiger, weil die Wärmepumpe unter bestimmten Bedingungen zur Entlastung des Stromnetzes beitragen kann.

Die Steuerung bedeutet allerdings nicht, dass der Netzbetreiber die Heizung beliebig ausschalten darf. Für steuerbare Wärmepumpen muss grundsätzlich eine Mindestleistung verfügbar bleiben. Die Bundesnetzagentur sieht vor, dass der Netzbetreiber solche Eingriffe nur bei einer konkreten Gefährdung des Netzes vornehmen darf.

Für Verbraucher ist vor allem wichtig, dass sich der Netzentgeltrabatt auf unterschiedliche Weise nutzen lässt. Und nicht bei jeder Variante wird ein zweiter Zähler benötigt.

Zwei Rabattmodelle – und nur eines benötigt einen Extrazähler

Die Bundesnetzagentur unterscheidet mehrere Modelle zur Reduzierung der Netzentgelte. Für Wärmepumpenbesitzer sind vor allem Modul 1 und Modul 2 interessant.

Bei Modul 1 erhalten Betreiber eine pauschale jährliche Ermäßigung. Deren Höhe hängt vom örtlichen Netzgebiet ab und liegt häufig in einer Größenordnung von 150 bis 200 Euro. Ein separater Stromzähler ist dafür nicht erforderlich. Die Wärmepumpe kann gemeinsam mit Kühlschrank, Waschmaschine und anderen Geräten über den Haushaltsstromzähler betrieben werden.

Modul 2 funktioniert anders. Hier reduziert sich der Arbeitspreis des Netzentgelts für den Wärmepumpenstrom um 60 Prozent. Voraussetzung ist ein eigener Zählpunkt, über den der Stromverbrauch der Wärmepumpe getrennt erfasst und abgerechnet wird.

Bei einem regulären Netzentgelt von beispielsweise zehn Cent je Kilowattstunde sinkt dieser Bestandteil des Strompreises auf vier Cent. Die Ersparnis beträgt somit sechs Cent je Kilowattstunde. Verbraucht die Wärmepumpe 5.000 Kilowattstunden Netzstrom im Jahr, entspricht das rechnerisch 300 Euro geringeren Netzentgelten.

Die Vergünstigung bezieht sich allerdings nur auf das Netzentgelt und nicht auf den gesamten Strompreis. Außerdem können Modul 1 und Modul 2 für dieselbe Wärmepumpe nicht gleichzeitig genutzt werden.

Seit April 2025 gibt es mit Modul 3 zusätzlich zeitvariable Netzentgelte, die mit Modul 1 kombiniert werden können. Voraussetzung sind unter anderem die entsprechenden technischen Messeinrichtungen. Auch dieses Modell kann für Haushalte interessant sein, deren Wärmepumpe ihren Stromverbrauch zeitlich flexibel steuern kann.

Bei wenig Stromverbrauch lohnt sich der zweite Zähler selten

Ein separater Stromzähler verursacht laufende Kosten. Hinzu kommen möglicherweise ein zusätzlicher Grundpreis für den Wärmepumpentarif sowie einmalige Ausgaben für die Installation.

Die Rechnung hängt deshalb nicht allein vom günstigeren Kilowattstundenpreis ab. Maßgeblich ist, wie viel Strom die Wärmepumpe tatsächlich aus dem öffentlichen Netz bezieht.

Finanztip kommt in seiner aktuellen Untersuchung zu folgenden Größenordnungen: Bei weniger als 3.000 Kilowattstunden Netzstrombezug im Jahr lohnt sich ein eigener Wärmepumpentarif wahrscheinlich nicht. Zwischen 3.000 und 4.500 Kilowattstunden kommt es stärker auf die regionalen Preise und die zusätzlichen Kosten an. Oberhalb von 4.500 Kilowattstunden ist ein separater Zähler häufig vorteilhaft.

Ein Beispiel verdeutlicht die Rechnung. Kostet Wärmepumpenstrom sieben Cent je Kilowattstunde weniger als der Haushaltsstrom, ergibt sich bei 4.000 Kilowattstunden eine jährliche Ersparnis von 280 Euro. Fallen für den zweiten Zähler und den zusätzlichen Vertrag zusammen 130 Euro jährlich an, bleiben 150 Euro übrig.

Allerdings könnte derselbe Haushalt ohne zweiten Zähler ebenfalls einen pauschalen Netzentgeltrabatt nach Modul 1 erhalten. Beträgt dieser ebenfalls 150 Euro, bringt der zusätzliche Zähler in diesem Beispiel praktisch keinen Vorteil.

Die tatsächliche Entscheidung muss deshalb immer beide Varianten vergleichen. Ein günstiger Wärmepumpentarif allein reicht noch nicht aus, um die Wirtschaftlichkeit eines zweiten Zählers zu beurteilen.

Was kostet der Einbau eines zusätzlichen Stromzählers?

Bei einem Neubau kann der Elektriker den zweiten Zählerplatz häufig von Anfang an berücksichtigen. Die zusätzlichen Installationskosten halten sich dann eher in Grenzen.

Bei bestehenden Häusern kann die Nachrüstung dagegen deutlich aufwendiger sein. Entscheidend ist, ob im vorhandenen Zählerschrank ein geeigneter Platz zur Verfügung steht und die elektrische Installation den technischen Anforderungen entspricht.

Muss lediglich ein vorhandener Zählerplatz genutzt und die Verdrahtung angepasst werden, bleibt der Aufwand überschaubar. Ist dagegen ein größerer Umbau oder sogar ein neuer Zählerschrank erforderlich, können schnell mehrere Hundert bis einige Tausend Euro anfallen.

Für einen zweiten Zähler entstehen außerdem laufende Messkosten. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach der eingesetzten Messtechnik und dem Messstellenbetreiber. Auch die Grundgebühr des zweiten Stromvertrags muss berücksichtigt werden.

Wer einen alten Zählerschrank besitzt, sollte deshalb vor der Entscheidung einen Elektrofachbetrieb um einen Kostenvoranschlag bitten. Einmalige Investitionen können einen jährlichen Preisvorteil von 100 oder 200 Euro über viele Jahre aufzehren.

Mit einer Photovoltaikanlage verändert sich die Rechnung

Besonders sorgfältig sollten Haushalte rechnen, die bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben oder eine solche planen.

Der selbst erzeugte Solarstrom kann die Wärmepumpe teilweise versorgen. Je mehr Strom direkt vom Dach genutzt wird, desto weniger muss aus dem öffentlichen Netz eingekauft werden. Damit sinkt allerdings auch das Einsparpotenzial eines speziellen Wärmepumpentarifs.

Ein Beispiel: Benötigt die Wärmepumpe jährlich 5.000 Kilowattstunden Strom, deckt davon aber 1.500 Kilowattstunden aus der eigenen Photovoltaikanlage, bleiben lediglich 3.500 Kilowattstunden Netzbezug. Für den Vergleich der Stromtarife sind deshalb diese 3.500 Kilowattstunden entscheidend.

Hinzu kommt die technische Verschaltung. Wer Haushalt und Wärmepumpe über einen gemeinsamen Zähler versorgt, kann den Solarstrom meist unkompliziert für beide Verbrauchsbereiche nutzen. Bei einem separaten Wärmepumpenzähler ist dafür unter Umständen ein spezielles Messkonzept erforderlich, etwa eine Kaskadenschaltung.

Diese ermöglicht es, den selbst erzeugten Solarstrom sowohl im Haushalt als auch für die Wärmepumpe zu verwenden und den bezogenen Netzstrom dennoch getrennt abzurechnen. Die Installation ist allerdings komplexer und kann weitere Kosten verursachen.

Gerade bei gut gedämmten Neubauten mit einer großen Photovoltaikanlage lohnt sich ein zweiter Stromzähler deshalb häufig weniger als bei einem älteren Haus mit höherem Heizbedarf.

Weitere Entlastung durch den Wegfall von Stromumlagen

Seit 2026 können Betreiber von Wärmepumpen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich von einer Befreiung von der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage und der Offshore-Netzumlage profitieren.

Grundlage ist Paragraf 22 des Energiefinanzierungsgesetzes. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Netzstrom für die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt erfasst wird. Die Vergünstigung gilt nur für den tatsächlich aus dem Netz bezogenen und in der Wärmepumpe verbrauchten Strom.

Für die Abwicklung ist grundsätzlich der Stromlieferant zuständig. Verbraucher sollten daher bei ihrem Anbieter nachfragen, ob die Umlagebefreiung bereits im Tarif berücksichtigt wird oder ob sie gesondert beantragt werden muss.

Auch diese Entlastung kann die Wirtschaftlichkeit eines separaten Zählers verbessern. Sie darf beim Preisvergleich allerdings nicht doppelt angesetzt werden, wenn der angebotene Wärmepumpentarif die niedrigeren Umlagen bereits enthält.

Wer eine ältere Wärmepumpe besitzt, muss neu rechnen

Nicht alle Wärmepumpen unterliegen denselben Regeln. Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten teilweise Übergangsbestimmungen.

Bestehende Wärmepumpen mit einem separaten Zähler und einem älteren Wärmestromtarif können ihre bisherigen Regelungen grundsätzlich noch während einer Übergangszeit nutzen. Ein freiwilliger Wechsel in das neue System ist möglich, sollte aber sorgfältig geprüft werden.

Für ältere Wärmepumpen ohne eigenen Zähler kann die pauschale Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 interessant sein. Dafür muss die Anlage allerdings die technischen Anforderungen an die Steuerbarkeit erfüllen und entsprechend beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Wer bereits einen günstigen Wärmepumpentarif nutzt, sollte diesen daher nicht vorschnell kündigen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, bestehende Konditionen zunächst mit den möglichen Vergünstigungen nach den neuen Regeln zu vergleichen.

Für Haushalte, die gerade erst eine Wärmepumpe planen, ist die Entscheidung dagegen am einfachsten. Sie sollten sich vom Heizungsbauer den voraussichtlichen jährlichen Stromverbrauch berechnen lassen und anschließend beim örtlichen Netzbetreiber sowie bei Stromanbietern die verfügbaren Konditionen erfragen.