Der Ausbau der Photovoltaik galt in den vergangenen Jahren als zentrale Säule der Energiewende. Gerade private Hausbesitzer investierten in kleinere Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Nun plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz laut einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Arbeitsentwurf vom 22. Januar Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Demnach soll die Förderung für neue Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung entfallen.
Begründet wird dies mit gesunkenen Investitionskosten. Kleine Anlagen seien häufig bereits wirtschaftlich, sofern ein hoher Eigenverbrauch erreicht werde. Für Eigentümer stellt sich damit die Frage, wie diese Anlagen bislang gefördert wurden – und was der Wegfall konkret bedeutet.
Wie kleine Solaranlagen bisher gefördert wurden
Das EEG regelt seit Jahren die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Betreiber von Photovoltaikanlagen erhielten bislang eine feste Einspeisevergütung für Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Höhe dieser Vergütung hing von der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.
Für Anlagen bis 25 Kilowatt galt eine gesetzlich garantierte Vergütung über 20 Jahre. Diese lag in den vergangenen Jahren – je nach Marktphase – im Bereich von rund 8 bis 13 Cent pro Kilowattstunde für Teileinspeisung oder Volleinspeisung. Die Sätze wurden regelmäßig angepasst.
Daneben gewann der Eigenverbrauch an Bedeutung. Wer den selbst erzeugten Strom im eigenen Haushalt nutzte, sparte den Bezug von Netzstrom, der deutlich teurer ist. Wirtschaftlich attraktiv wurde das Modell vor allem durch die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Haushaltsstrompreis.
Zudem waren kleinere Anlagen unter bestimmten Schwellen von bürokratischen Anforderungen befreit, etwa bei der Direktvermarktungspflicht. Für private Eigentümer blieb die Installation vergleichsweise unkompliziert.
Warum die Förderung nun infrage steht
Die Investitionskosten für Photovoltaikmodule sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Gleichzeitig sind Strompreise für Endverbraucher gestiegen. Dadurch verkürzt sich die Amortisationszeit vieler Anlagen.
Das Ministerium argumentiert, dass kleine Anlagen bei hohem Eigenverbrauch bereits ohne zusätzliche Förderung tragfähig seien. Besonders Einfamilienhäuser mit Wärmepumpe oder Elektroauto erreichen hohe Eigenverbrauchsquoten.
Die geplante Grenze von 25 Kilowatt betrifft vor allem typische Dachanlagen auf Wohngebäuden. Größere gewerbliche Anlagen oder Freiflächenprojekte wären von der Änderung nicht unmittelbar erfasst.
Auswirkungen auf Eigentümer
Fällt die Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen weg, verändert sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Der Fokus würde sich noch stärker auf den Eigenverbrauch verlagern. Speicherlösungen könnten an Bedeutung gewinnen, um möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen.
Gleichzeitig würde der Anreiz sinken, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Für Haushalte mit geringem Eigenverbrauch – etwa ohne elektrische Zusatzverbraucher – könnte sich die Investition weniger lohnen als bisher.
Bestehende Anlagen wären von der geplanten Änderung nicht betroffen. Die garantierte Vergütung gilt weiterhin für die ursprünglich zugesagte Laufzeit.
Politischer und wirtschaftlicher Kontext
Die Debatte um die Solarförderung steht im Spannungsfeld zwischen Haushaltskonsolidierung und Klimazielen. Einerseits sollen staatliche Ausgaben begrenzt werden, andererseits bleibt der Ausbau erneuerbarer Energien politisch gewollt.
Ob der Entwurf in dieser Form umgesetzt wird, ist offen. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Klar ist jedoch: Die Förderung kleiner Photovoltaikanlagen war bislang ein zentraler Motor für den dezentralen Ausbau. Eine Neuausrichtung würde insbesondere private Bauherren und Eigentümer betreffen – also jene Gruppe, die den Photovoltaikmarkt in den vergangenen Jahren maßgeblich getragen hat.



