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So berechnet sich die Einspeisevergütung für Solaranlagen

Wer überschüssigen Strom aus seiner Photovoltaik-Anlage (PV) ins Stromnetz gibt, soll dafür – so will es der Gesetzgeber – bezahlt werden. Hier ein Überblick über die Preise.

Solarpanel (Foto: Bill Mead/Unsplash)

Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und richtet sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage (kWp) und ob es sich um eine Teileinspeisung oder Volleinspeisung handelt. Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage garantiert. 

Es gibt unterschiedliche Vergütungssätze für verschiedene Leistungsbereiche (z.B. bis 10 kWp, 10-40 kWp, über 40 kWp). Die durchschnittliche Einspeisevergütung für PV-Anlagen in Deutschland liegt im Zeitraum Februar bis Juli 2025 – je nach Anlagengröße und Einspeisemodell – zwischen 7,94 Cent/kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp) und 12,60 Cent/kWh (Volleinspeisung, bis 10 kWp).

Vergütung sinkt ab August 2025

Die tatsächliche Vergütungshöhe hängt sowohl von der Anlagengröße als auch vom Einspeisemodell (Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung) ab und wird von der Bundesnetzagentur regelmäßig neu festgelegt.

Wesentliche Details zur Vergütung 2025:

  • Teileinspeisung (Überschusseinspeisung):
    • Bis 10 kWp: 7,94 Cent/kWh
    • 10–40 kWp: 6,88 Cent/kWh
    • 40–100 kWp: 5,62 Cent/kWh
  • Volleinspeisung (gesamte Stromeinspeisung):
    • Bis 10 kWp: 12,60 Cent/kWh
    • 10–40 kWp: 10,56 Cent/kWh
    • 40–100 kWp: 10,56 Cent/kWh

Für Anlagen mit einer Leistung zwischen den Stufen (z. B. 15 kWp) wird anteilig vergütet: Für die ersten 10 kWp 7,94 Cent/kWh, für den Rest 6,88 Cent/kWh, was einen durchschnittlichen Vergütungssatz von beispielsweise 7,59 Cent/kWh ergibt.

Mehr: Warum die Einspeisevergütung manchmal nicht ankommt

Mit der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2023 änderte sich auch der Mechanismus für die Einspeisevergütung. Diese sinkt seit 31. Januar 2024 alle 6 Monate um 1 Prozent. Ab 1. August 2025 werden somit bei kleineren Solaranlagen 7,87 Cent pro Kilowattstunde bei teilweiser und 12,47 Cent pro Kilowattstunde bei voller Einspeisung gezahlt.

Die Erlöse aus der Einspeisevergütung sind seit 2023 steuerfrei.