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Gas-Solarthermie-Kombination: Wie sinnvoll ist dieses Heizsystem 2025 noch?

In Zeiten der Wärmewende suchen viele Hausbesitzer nach Lösungen, die bewährte Technik mit erneuerbaren Energien verbinden. Eine gängige Option ist die Kombination aus Gasheizung und Solarthermie. Doch wie funktioniert dieses Hybridsystem genau? Gilt es nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 noch als zukunftsfähig? Und was sollten Eigentümer bei der Planung beachten?

Bei diesem Hybridsystem arbeiten zwei Komponenten zusammen: eine Gasbrennwertheizung als Hauptwärmeerzeuger und eine Solarthermieanlage, die mithilfe von Sonnenkollektoren Warmwasser erzeugt und in Teilen auch die Heizung unterstützt. Die Steuerung erfolgt automatisiert – je nach Wetter und Verbrauch entscheidet das System, wann welches Element aktiv wird.

Die Solarthermie deckt typischerweise zwischen 50 und 70 Prozent des Warmwasserbedarfs im Jahr. In gut optimierten Systemen kann sie auch bis zu 20 Prozent der Heizlast übernehmen – vor allem in der Übergangszeit im Frühjahr und Herbst.

Gas springt ein, wenn die Sonne nicht ausreicht, etwa im Winter oder bei höherem Heizbedarf. Moderne Brennwertgeräte nutzen dabei zusätzlich die Abgaswärme und arbeiten dadurch effizienter als ältere Modelle.

Welche Vorteile bietet das System?

  • Energieeinsparung: Der Gasverbrauch sinkt, da die Solarthermieanlage einen Teil der Wärmeerzeugung übernimmt.
  • Geringere CO₂-Emissionen: Weniger fossile Energie bedeutet auch weniger Treibhausgase – vor allem bei optimaler Kollektorausrichtung.
  • Technisch ausgereift: Beide Systeme sind bewährt, gut kombinierbar und in vielen Haushalten bereits installiert.
  • Förderfähig: Die Kombination war lange Bestandteil von Förderprogrammen wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Entspricht das System dem Heizungsgesetz 2024?

Unter bestimmten Voraussetzungen erfüllt die Kombination aus Gasheizung und Solarthermie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 – konkret die 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Vorgabe für neue Heizungen.

Voraussetzung ist, dass:

  • die Solarthermieanlage einen ausreichenden Anteil am Gesamtwärmebedarf deckt,
  • das Gasgerät moderne Brennwerttechnik nutzt,
  • eine entsprechende hydraulische Einbindung erfolgt und
  • das System von einem Fachbetrieb richtig dimensioniert und eingestellt wird.

Allerdings gilt die 65-Prozent-Regelung nicht überall sofort. In Bestandsgebäuden greift sie erst dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt – also frühestens ab Mitte 2026 in Großstädten und ab Mitte 2028 in kleineren Gemeinden. Bis dahin können auch andere Systeme eingebaut werden, sofern sie technisch aufrüstbar sind.

Ist die Gas-Solarthermie-Kombination zukunftssicher?

Technisch betrachtet ist das System robust und zuverlässig – aber langfristig nicht vollständig unabhängig von fossilen Energieträgern. Zwar reduziert die Solarthermie den Gasverbrauch spürbar, vollständig ersetzen kann sie ihn jedoch nicht. Wer heute auf eine Gaslösung setzt, muss sich bewusst sein, dass Gaspreise künftig steigen und politische Vorgaben strenger werden könnten.

Zudem wird die staatliche Förderung zunehmend auf rein erneuerbare Systeme ausgerichtet – etwa Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Für Gas-Hybridlösungen wird es künftig weniger Fördermittel geben, vor allem wenn kein weiterer Ausbauschritt Richtung Klimaneutralität vorgesehen ist.

Einige Hersteller bieten bereits H2-ready-Gasbrennwertgeräte an, die künftig mit Wasserstoff betrieben werden könnten. Das ist technisch möglich, aber die Infrastruktur dafür ist derzeit noch in Planung und von der regionalen Wärmeplanung abhängig.

Wann ist das System sinnvoll?

  • Bei Bestandsgebäuden, in denen eine vollständige Umstellung auf Wärmepumpe oder Fernwärme aktuell technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist
  • In Haushalten mit hohem Warmwasserbedarf, bei dem die Solarthermie besonders effektiv genutzt werden kann
  • Für Eigentümer, die kurzfristig modernisieren wollen, aber mittelfristig weitere Maßnahmen planen (z. B. Dämmung, Austausch des Wärmeerzeugers)

Bewährte Lösung mit Einschränkungen

Die Kombination aus Gas und Solarthermie ist 2025 weiterhin eine zulässige und sinnvolle Übergangslösung, besonders in Bestandsgebäuden. Sie kann dazu beitragen, CO₂-Emissionen zu senken und Energiekosten zu reduzieren – erfüllt unter bestimmten Bedingungen auch die gesetzlichen Vorgaben. Langfristig jedoch sollte geprüft werden, ob ein vollständiger Umstieg auf erneuerbare Energien möglich und wirtschaftlich ist. Die kommunale Wärmeplanung und die persönliche Gebäudesituation geben dabei entscheidende Hinweise. Wer heute investiert, sollte das System flexibel und ausbaufähig denken – damit es auch in zehn Jahren noch zu den politischen und energetischen Anforderungen passt.

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