Am 1. Januar 2024 trat in Deutschland ein neues Heizungsgesetz in Kraft, das Hauseigentümer und Mieter gleichermaßen betrifft. Ziel war es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Heizungen, die nicht mehr reparabel sind, müssen nach dem Heizungsgesetz künftig ausgetauscht werden. Zudem sind ältere Heizungsanlagen nach 15 Jahren auf Effizienz zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Bislang galt die Austauschpflicht erst ab 30 Jahren – eine Regelung, die bisher kaum kontrolliert wurde.
Die neuen Anlagen müssen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das ist bei Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüssen automatisch erfüllt. Auch Hybridheizungen, die an kalten Tagen fossile Brennstoffe ergänzen, sind zulässig.
Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind, und Biomasse-Heizungen auf Holzpellet-Basis bleiben erlaubt, unterliegen aber ebenfalls bestimmten Anforderungen.
Wärmeplanung und Übergangsfristen
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen, kleinere Kommunen haben dafür zwei Jahre länger Zeit. Bis dahin sind Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig, müssen aber gegebenenfalls später auf erneuerbare Technologien umgestellt werden.
Für fossile Heizungen gelten Übergangsfristen: Fünf Jahre lang dürfen solche Anlagen eingebaut werden, müssen aber danach wieder entfernt werden – außer bei gebrauchten Modellen.
Kosten und Förderung
Eine Optimierung einer 20 Jahre alten Heizung kann etwa 20 Prozent Effizienzsteigerung bringen und kostet ungefähr 20 Prozent einer neuen Gastherme. Die Entscheidung für eine neue Anlage sollte auch eine Energieberatung umfassen, die seit 2024 gesetzlich vorgeschrieben ist.
Vermieter können die Kosten für den Heizungstausch auf die Miete umlegen, allerdings maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr in den ersten sechs Jahren. Fördergelder müssen dabei von den umlegbaren Kosten abgezogen werden. Die Miete darf maximal um 10 Prozent der verbleibenden Kosten erhöht werden.
CO2-Kosten als Entscheidungsfaktor
Fachleute raten von einem kurzfristigen Kauf fossiler Heizungen ab. Der CO2-Preis liegt aktuell bei 30 Euro pro Tonne, könnte aber auf 55 Euro steigen. Für ein unsaniertes Einfamilienhaus mit Ölheizung sind Mehrkosten von etwa 7.000 Euro über 20 Jahre zu erwarten. Ein höherer CO2-Preis ist wahrscheinlich, was fossile Heizungen zunehmend unattraktiv macht.
Ausnahmen von der Austauschpflicht
Eine Befreiung von der Austauschpflicht ist möglich, wenn eine „unbillige Härte“ vorliegt. Das betrifft etwa Fälle, in denen die Investitionskosten im Vergleich zum Gebäudewert unverhältnismäßig hoch sind oder persönliche Härtefälle bestehen. Auch Empfänger von Sozialleistungen können eine vorübergehende Befreiung beantragen.
Das neue Heizungsgesetz setzt klare Anreize für nachhaltige Heiztechnologien und fordert Eigentümer zum Handeln auf. Dabei sind eine frühzeitige Beratung und sorgfältige Planung entscheidend, um Investitionen und Betriebskosten langfristig zu optimieren und Fördermöglichkeiten zu nutzen.