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Wärmepumpe zu laut: Droht ein Abriss?

Wärmepumpen gelten als klimafreundliche Heizalternative – doch im Betrieb können sie für Ärger sorgen. Vor allem Nachbarn fühlen sich durch das ständige Brummen mancher Anlagen gestört. Was viele nicht wissen: Bei Lärmbelästigung drohen dem Betreiber empfindliche Konsequenzen.

Wärmepumpe (Foto: S. Kaatz)

Lautstarke Wärmepumpen sind kein bloßes Ärgernis, sondern können rechtlich relevant sein. Überschreitet eine Anlage die zulässigen Grenzwerte der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm), droht dem Betreiber ein Bußgeld zwischen 100 und 750 Euro – pro Tag.

Bei einer Störung der Nachtruhe, die in der Regel von 22 bis 6 Uhr gilt, können bis zu 15.000 Euro fällig werden. Liegt sogar eine gesundheitliche Beeinträchtigung vor, etwa durch chronischen Schlafmangel, ist eine Strafe bis zu 25.000 Euro möglich.

Mehr dazu bei soheizen.de: Wie laut ist eine Wärmepumpe?

Trotz der möglichen Strafen ist ein Abriss der Anlage in der Regel nicht zu befürchten. Vielmehr ordnet das zuständige Gericht in solchen Fällen Schallschutzmaßnahmen oder eine Standortverlegung an.

Wer muss was beweisen?

Die Beweispflicht liegt beim Beschwerdeführer – also beim betroffenen Nachbarn. Um die Lärmbelästigung nachzuweisen, sind in der Regel Schallgutachten notwendig. Kommt es zum Verfahren, kann ein Gericht dem Betreiber der Wärmepumpe bauliche Maßnahmen auferlegen.

Warum sind manche Wärmepumpen lauter?

Die Schallemission einer Wärmepumpe hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Gerätetyp: Erd- und Grundwasserwärmepumpen sind leiser als Luft-Wasser-Systeme. Besonders Splitgeräte schneiden in puncto Lautstärke besser ab.
  • Leistung: Je höher die Heizleistung, desto lauter die Anlage.
  • Standort: Nahe Mauern reflektieren Schall. Wird die Anlage frei aufgestellt, wird sie als leiser empfunden.

Was gilt rechtlich?

Im Idealfall liegt die Lautstärke direkt an der Anlage bei maximal 60 Dezibel. In drei Metern Abstand – der in vielen Bauordnungen als Mindestgrenze zur Nachbargrenze vorgesehen ist – sollten es maximal 45 Dezibel sein. In einigen Bundesländern sind auch 2,5 Meter zulässig. Ausschlaggebend ist jeweils die örtliche Bauordnung.

Die TA Lärm regelt dabei nicht nur die zulässigen Grenzwerte, sondern auch, wie die Messungen erfolgen müssen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet die rechtliche Grundlage.

Tipps zur Schallvermeidung

Wer eine neue Wärmepumpe plant, sollte folgende Punkte beachten:

  • Geräuscharme Modelle wählen: Hersteller geben die Schallemissionen meist in Dezibel an.
  • Ausrichtung beachten: Ventilatoren sollten nicht direkt auf Wände oder Nachbargrundstücke zeigen.
  • Luftauslässe tief positionieren: Eine bodennahe Montage verhindert Schallausbreitung nach oben.
  • Schallschutzhauben nutzen: Diese können die Lautstärke effektiv reduzieren.
  • Bepflanzung einplanen: Sträucher können den Schall zusätzlich dämpfen.

Wärmepumpen sind ökologisch sinnvoll – doch ihr Betrieb darf nicht zur Lärmbelästigung führen. Eigentümer sollten sich frühzeitig über gesetzliche Vorgaben und technische Möglichkeiten zur Schallminderung informieren. So lässt sich nicht nur der Nachbarschaftsfrieden wahren, sondern auch ein teures Bußgeld vermeiden.