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Diese Heizungsregel könnte bald kippen

Der aktuelle Klimaschutzbericht der Bundesregierung deutet auf eine zentrale Änderung beim Heizungsgesetz hin: Kurz vor der Verabschiedung im Kabinett wurde offenbar die sogenannte 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gestrichen. Diese Vorgabe gilt als Schlüsselinstrument für die Wärmewende und könnte nun zur Disposition stehen.

Deutscher Bundestag (Foto: Bundestag/Thomas Trutschel / photothek)

Die Regel verpflichtet seit 2024 im Neubau dazu, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu betreiben. Im Altbau greift sie, sobald Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben – spätestens jedoch bis Ende 2028. Die Maßnahme wurde unter der vorherigen Bundesregierung eingeführt und bildet das Herzstück der GEG-Novelle. Fachgremien wie der Expertenrat für Klimafragen bewerten sie als entscheidend: Sie trage bis 2030 maßgeblich zur Minderung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor bei.

Im nun beschlossenen Bericht findet sich dazu nur noch ein allgemeiner Hinweis, dass das GEG ein zentrales Instrument der Wärmewende sei. Genannt werden die Ziele Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz – ohne direkte Erwähnung der 65-Prozent-Vorgabe.

Politischer Hintergrund

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag festgehalten, das sogenannte Heizungsgesetz abzuschaffen. Was genau darunter zu verstehen ist, blieb bislang offen. Im Bundestagswahlkampf hatte die Union vorgeschlagen, die feste Quote für erneuerbare Energien durch eine CO2-Minderungsquote zu ersetzen. Hauseigentümer müssten dann den Ausstoß um einen bestimmten Prozentsatz reduzieren – etwa durch Heizungsmodernisierung, Dämmung oder Photovoltaik. Konkrete Gesetzesinitiativen dazu liegen jedoch nicht vor.

Reaktionen aus der Branche

Die Heizungsbranche drängt auf Klarheit. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie fordert vor allem eine Vereinfachung der Vorschriften. Hauptgeschäftsführer Markus Staudt betont, entscheidend seien verlässliche Förderprogramme und sinkende Betriebskosten, insbesondere beim Strompreis. Ohne klare Rahmenbedingungen drohe Verunsicherung bei Eigentümern.

Auch der Bundesverband Wärmepumpe warnt vor einem Rückschritt. Geschäftsführer Martin Sabel sieht die Gefahr, dass Hauseigentümer wieder auf fossile Heizsysteme setzen könnten. Das könne zu langfristigen Mehrkosten führen, wenn die CO2-Bepreisung steigt. Deutschland liege ohnehin hinter den eigenen Klimazielen zurück; eine Abschwächung der Vorgaben würde dieses Defizit vergrößern.

Klimaschutz im Gebäudesektor

Laut Umweltbundesamt verursacht die Wärmeversorgung rund 72 Prozent der CO2-Emissionen in Wohngebäuden, gefolgt von der Warmwasserbereitung mit etwa 12 Prozent. Der Gebäudesektor gilt damit als zentraler Hebel für die Erreichung der Klimaziele. Der Klimaschutzbericht hält am grundsätzlichen Ziel fest, fossile Heizungen mittelfristig durch klimafreundliche Lösungen zu ersetzen. Ob dies mit oder ohne 65-Prozent-Regel geschieht, bleibt offen.