Der Bundestag hat die Gaskunden in Deutschland von der Gasspeicherumlage befreit. Mit der vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderung übernimmt ab dem 1. Januar 2026 der Bund die Kosten von derzeit rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Zuletzt betrug die Gasspeicherumlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde, womit ein Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch jährlich um rund 30 bis 60 Euro entlastet wird.
Die Änderung wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien Union und SPD beschlossen. Grüne und AfD lehnten die Reform ab, die Linke enthielt sich. Die AfD fordert eine vollständige Abschaffung der Umlage. Die Grünen kritisierten, das Geld solle lieber für Klimaschutzinvestitionen wie Wärmepumpen und Dämmung genutzt werden. Die Linke forderte, die Stromsteuer müsse für alle gesenkt und ein Klimageld ausgezahlt werden.
Nicht automatisch sinkende Gaspreise
Die Gasspeicherumlage wurde im Herbst 2022 – nach Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine – zur Deckung der Kosten für die Befüllung der deutschen Gasspeicher eingeführt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Kosten wurden über die Umlage an die Gasverbraucher (Privathaushalte und Unternehmen) weitergegeben.
Die Umlage machte laut Gesetzentwurf bislang bei Privatkunden rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus, bei Großkunden aus der Industrie waren es rund 5 Prozent. Die Bundesregierung will die Summe nun aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bezahlen, einem Sondertopf des Bundes.
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage: Ein Schritt in die falsche Richtung?
„Stadtwerke und kommunale Versorger werden den Wegfall der Gasspeicherumlage 1:1 an die Kunden weitergeben“, versprach der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing. Die Gasspeicherumlage sei allerdings nur eine von mehreren Komponenten, aus denen sich der Gaspreis zusammensetze, betonte der VKU. Weil einige der Preiskomponenten schwankten, führe der Wegfall der Umlage für Endkunden nicht zwingend zu sinkenden Endpreisen.



