Noch sind neue Gasheizungen erlaubt – doch ihre Zukunft steht auf wackeligem Fundament. Das Heizungsgesetz lässt zwar weiterhin den Einbau von Gasthermen zu. Doch spätestens ab 2029 verschiebt sich der Fokus: Dann wird ein zunehmender Anteil sogenannter grüner Gase verpflichtend – ein Schritt mit weitreichenden Folgen für Verbraucher, die heute noch auf fossile Technik setzen.
Was genau ändert sich 2029?
Der zentrale Wendepunkt: Ab 1. Januar 2029 dürfen Gasheizungen nur noch betrieben werden, wenn sie einen stetig steigenden Anteil erneuerbarer Gase nutzen. Dazu zählen vor allem Biomethan (aufbereitetes Biogas) und grüner Wasserstoff. Die Pflicht, einen Mindestanteil erneuerbarer Gase zu nutzen, gilt nach Inkrafttreten der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung .
Warum grüne Gase knapp – und teuer – bleiben
Die Idee klingt gut, doch die Realität ist ernüchternd: Schon jetzt ist absehbar, dass grüne Gase nicht in ausreichender Menge und nicht zu günstigen Preisen zur Verfügung stehen werden.
- Biogas stammt aus der Vergärung organischer Stoffe. Doch der Ausbau ist begrenzt – aus ökologischen, wirtschaftlichen und flächenpolitischen Gründen. Schon heute konkurrieren Biogasanlagen mit der Lebensmittelproduktion um Ackerflächen.
- Grüner Wasserstoff gilt als klimafreundlich, wird aber mit erheblichem Energieaufwand aus erneuerbarem Strom gewonnen. Derzeit sind Herstellung und Transport teuer – und der Bedarf in Industrie und Schwerlastverkehr ist höher priorisiert als im Gebäudesektor.
Fazit: Grüne Gase bleiben ein knappes Gut, das nicht flächendeckend verfügbar sein wird. Wer eine neue Gasheizung installiert, muss sich auf langfristig deutlich steigende Heizkosten einstellen – oder mit technischen Nachrüstungen auf Wasserstoff rechnen.
Die Rolle der kommunalen Wärmeplanung
Ab 2029 wird die Nutzung grüner Gase nicht nur zur Pflicht, sondern auch zur Standortfrage. Denn bis dahin sollen in allen Kommunen Wärmepläne erstellt sein, die festlegen, ob ein Gebiet künftig mit Fernwärme, Wärmepumpen, Biomasse oder anderen Quellen versorgt wird. Die erste deutsche Stadt ist schon soweit.
Wer heute auf Gas setzt, könnte 2029 feststellen, dass kein Netz für grünes Gas zur Verfügung steht – oder dass die nötige Infrastruktur schlicht nicht ausgebaut wird. In solchen Fällen drohen hohe Umrüstkosten oder eine langfristige Abhängigkeit von teurem Brennstoff.
Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Wer plant, eine neue Heizung einzubauen, sollte die Regelung für 2029 nicht ignorieren. Auch wenn eine Gastherme technisch möglich ist, bleibt sie wirtschaftlich riskant. Denn:
- Förderung gibt es nur noch für erneuerbare Heizsysteme – nicht für fossile Gasheizungen.
- Der Bezug von grünem Gas ist nicht garantiert, sondern regional unterschiedlich.
- Die Preisdynamik ist schwer kalkulierbar – steigende CO₂-Preise verschärfen die Entwicklung zusätzlich.
Welche Alternativen gibt es?
Die Bundesregierung fördert gezielt Systeme, die den Umstieg erleichtern – etwa:
- Wärmepumpen, die Strom aus erneuerbaren Quellen nutzen
- Hybridheizungen, die Gas mit Solarthermie kombinieren
- Fernwärme, wo verfügbar, oft mit erneuerbarer Einspeisung
- Holzpellets oder andere Biomasse-Systeme, je nach Region
Diese Systeme sind nicht nur klimafreundlicher, sondern profitieren auch von staatlicher Förderung, die bis zu 70 Prozent der Investitionskosten abdecken kann.
Gas bleibt erlaubt – aber wird zunehmend unpraktisch
Für bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen: Bis 2029 soll ein Anteil grüner Gase von 15 Prozent erreicht werden, bis 2035 dann 30 Prozent und bis 2040 schließlich 60 Prozent.
Grüne Gase werden zur gesetzlichen Pflicht, ihre Verfügbarkeit ist allerdings ungewiss, ihre Kosten steigen. Wer heute eine neue Gasheizung plant, sollte sich bewusst sein, dass er langfristig auf ein Brennstoffmodell setzt, das nach derzeitigem Stand teuer, knapp und wenig planbar sein wird. Eine Wärmepumpe oder ein anderes erneuerbares System ist nicht nur ökologisch die bessere Wahl – sondern auch ökonomisch zunehmend attraktiver.